Wormi hat geschrieben:Grundsätzlich haftet der Tierhalter von Tieren zur wirtschaftlichen Nutzung erstmal gar nicht - § 833 BGB
Hallo,
lies doch bitten den Paragraphen ganz durch und verstehe Ihn auch! Dann würdest Du so etwas auch nicht posten!
Im Paragraphen steht "... und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Dieses "und" kannst Du nicht einfach unterschlagen! Ferner ist die "erforderliche Sorgfalt" ein sehr subjektiver dehnbarer Begriff.
Eine Haftung ist also auch für Nutztierhalter durchaus gegeben!
Grüße
Obelix