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Dürfen Jäger ...

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39 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Ferengi » Do Aug 25, 2016 19:07

Zermähungen kann man leider nie 100%ig ausschließen.

Ich kümmer mich eigentlich immer selber darum.
Ganz einfach weil ich oft ganz kurzfristig entscheide ob und wann ich mähe.

Am Meisten hilft, meiner Meinung nach, langsam fahren.
Bei 15-20 Km/H und 6 oder gar 9 Meter Arbeitsbreite helfen auch die Pieper nichts.
Davon abgesehen sind die Mähwerk eh so wahnsinnig laut...

Außerdem kennt man doch seine Flächen, und weiß wo erhöhte Kitz-Gefahr besteht, und wo nicht.

Absuchen mit dem Hund...
Ganz junge Kitze reichen, wenn ich mich nicht irre, noch nicht.
Sprich, der Hund wird es nicht finden.
Gegen Hasen, Bodenbrüter, etc. hilft der Hund auch nur bedingt.
Grade Hasen sind teilweise sehr schwer zu vertreiben.
Die scheuchste weg, und 10 Meter weiter legen sie sich wieder hin.
Da hilft nur langsam fahren, damit sie rechtzeitig hoch kommen und weglaufen können.

Was auch hilft ist entweder vor oder nach der Setzzeit mähen.
Ferengi
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon emskopp33 » Do Aug 25, 2016 19:36

Bin ich ein Provokateur wenn ich u. a. von einer individuellen Erfahrung berichte? Das finde ich schon sehr anmaßend....
emskopp33
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Do Aug 25, 2016 20:25

Hugo fängt seine Beiträge immer so an. Eine schöne Jagdgeschichte, ein Foto von einem neu gebauten Hochsitz, ein Bild vom neulich erlegten Rehbock....würde alles etwas auflockern. Er sollte mal selbst mit guten Beispiel voran gehen. Ich kann immer nur auf das Forstforum verweisen, dort läuft es gut. Es werden schöne Bilder eingestellt und diskutiert, keiner hält sich für einen Oberschlaumeier, die treffen sich sogar zum grillen!

Kitze werden doch heutzutage wesentlich weniger tot gemäht als wie frühers. Das liegt am deutlich früheren Schnitttermin zur Silage z.B. bei Beginn des Ährenschieben des Grases. Da stecken noch keine Kitze drin. Falls doch eine Regenperiode den 1. Schnitt nach hinten verschiebt sind meistens auch keine Kitze im Bestand weil die Geißen nicht in patschnasse Gras setzen. Oft liegt das Gras auch schon flach. Die folgenden Schnitte werden meist im 4.Wochen Intervall duchgeführt und der Grasbestand gibt auch da keine passende Deckung her. Heu wird doch fast gar nicht mehr gemacht. Die gefährlichen Waldwiesen sind doch wegen dem Waldschatten für die Heuwerbung uninteressant und werden meistens wegsiliert! Ein Landwirt hat keine Interesse an toten Tieren im Silo. Stichwort Botulismus.

Auch jetzt im Sommer kann man nicht feststellen, dass viele Geißen ohne Kitze unterwegs sind, im Gegenteil! Es führt fast jede Geiß Kitze.

@Karlo: Untersagt ein Landwirt dem Jagdausübungsberechtigten das Aufstellen einer Jagdeinrichtung zur Wildschadensabwehr, dann verliert er den Anspruch auf Wildschadensersatz. Abzuleiten aus §32 BJG.

Das haben wir auch im Jagdkurs so gelernt. Der Ausbilder war ein ehemals hoher Forstbeamter mit über 50 Jahre Kursleitertätigkeit und auch Prüfertätigkeit. Er war Jagdberater und im Jagdbeirat.


Der Themenersteller darf sich auch noch §33 BJG reinziehen. Dort wird auch noch was aufgezeigt!
Flecki_aus_Bayern
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Lüpi » Do Aug 25, 2016 23:05

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:
Kitze werden doch heutzutage wesentlich weniger tot gemäht als wie frühers. Das liegt am deutlich früheren Schnitttermin zur Silage z.B. bei Beginn des Ährenschieben des Grases. Da stecken noch keine Kitze drin.



Wann fängst du denn an zu mähen ? Im April ? Wenn heute deutlich früher gemäht wird als früher, warum werden wir Landwirte dann darum gebeten möglichst spät zu mähen ? Sprich NACH der Brut und Setzzeit ?


Flecki_aus_Bayern hat geschrieben: Falls doch eine Regenperiode den 1. Schnitt nach hinten verschiebt sind meistens auch keine Kitze im Bestand weil die Geißen nicht in patschnasse Gras setzen.


Sondern ? Ins patsch nasse Getreide ? Oder doch eher ins Biwak ?



Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:H
Auch jetzt im Sommer kann man nicht feststellen, dass viele Geißen ohne Kitze unterwegs sind, im Gegenteil! Es führt fast jede Geiß Kitze.




Kitze die im Gras abgelegt werden ? Das möchte ich sehen..



Ferengi hat geschrieben:
Außerdem kennt man doch seine Flächen, und weiß wo erhöhte Kitz-Gefahr besteht, und wo nicht.




Meine kleinste Wiese ist 4,5 Ha, woher soll ich dieses Jahr wissen wo die Ricke 2017 ihr Kitz abgelegt ? Mal ganz davon ab dass sie das auch mal ein paar Meter weiter legt, wenn zB. ein Fuchs oder ein Hund in der Nähe war ? Also ich kenne meine Wiesen, aber WO und OB dort ein Kitz liegt, das kann ich nur raten.


Ferengi hat geschrieben:Z
Die scheuchste weg, und 10 Meter weiter legen sie sich wieder hin.
Da hilft nur langsam fahren, damit sie rechtzeitig hoch kommen und weglaufen können.




Sie rennen ja eben nicht weg, genau das IST das Problem. Schon mal was von "Drückinstinkt" gehört ? Wenn Gefahr lauert kauern sie sich zusammen bis sie nicht mehr können, weil sie der Meinung sind dass sie nicht gesehen werden..da ist nichts mit weg rennen..


Gruß Lüpi
Lüpi
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Karlo » Fr Aug 26, 2016 8:28

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:...
@Karlo: Untersagt ein Landwirt dem Jagdausübungsberechtigten das Aufstellen einer Jagdeinrichtung zur Wildschadensabwehr, dann verliert er den Anspruch auf Wildschadensersatz. Abzuleiten aus §32 BJG.
Das haben wir auch im Jagdkurs so gelernt. Der Ausbilder war ein ehemals hoher Forstbeamter mit über 50 Jahre Kursleitertätigkeit und auch Prüfertätigkeit. Er war Jagdberater und im Jagdbeirat....


Danke für Ihre Antwort. Ich habe schon damit gerechnet, dass Sie sich auf diese Vorschrift beziehen möchten. Ich halte sie aber für nicht einschlägig bzw. Ihre Auslegung für falsch.

Zum Argument "mein Ausbilder hat gesagt" und er war dies und das, machen wir es kurz, der Ausbilder war kein Jurist. Gerade in Jagd- und Waffenrecht wird in der Jägerausbildung viel Humbug gelehrt.

Der Wortlaut des § 32 BJG lässt o.a. Interpretation nicht zu.

§ 32 Schutzvorrichtungen
(1) Ein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden ist nicht gegeben, wenn der Geschädigte die von dem
Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschaden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht.


Nach dem Wortlaut muss es sich um eine Maßnahme zur Abwehr von Wildschaden handeln, sie muss bereits existent sein, der Geschädigte (kein Dritter) muss die getroffene Maßnahme unbrauchbar machen, die Nachweispflicht liegt beim Ersatzpflichtigen.

Verquickt werden in ihrem Post die Begriffe „jagdliche Einrichtung“ und „Maßnahme zur Abwehr von Wildschäden“. Unter jagdlichen Einrichtungen versteht man z.B. Hochsitze, Kanzeln, Fütterungen, Jagdhütten. Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden sind z.B. Zäunungen, Scheuchen und Ablenkfütterungen.

Die Errichtung von Maßnahmen zur Wildschadensverhütung richtet sich nach allgemeinen Vorschriften z.B. dem BGB. Verweigert ein Grundstückseigentümer deren Errichtung, so kann dies ein Verstoß gegen seine Verpflichtung zur Geringhaltung von Schäden sein. Macht er existente Einrichtungen unwirksam, so ist die Rechtsfolge spezialgesetzlich im § 32 BJagdG geregelt.

Die Errichtung von „jagdlichen Einrichtungen“ ist spezialgesetzlich in den Landesjagdgesetzen geregelt. Dort ist insbesondere eine Duldungspflicht und näheres zu einer ggf. erforderlichen Einwilligung normiert. Allgemeinere Vorschriften greifen erst, wenn und soweit die Spezialgesetze eine Regelungslücke lassen. Eine Einwilligung ist grundsätzlich nur bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken erforderlich. Auf land- und forstwirtschaftlich ungenutzten Flächen (Brachflächen) ist eine Genehmigung nicht erforderlich. (vgl. Pückler, Der Jäger und sein Recht, 5. Auflage)

Verweigert der Grundeigentümer die Aufstellung eines Hochsitzes unberechtigt, so kann der JAB/RInh beim ordentlichen Gericht klagen. In Bayern, Meklenburg Vorpommern, Sachsen und Thüringen hat der Gesetzgeber des Landes den Weg der Eskalation anders vorgegeben. Der Jagdausübungsberechtigte kann (und muss) dort bei der UJB beantragen eine erforderliche Zustimmung zu ersetzen. Ggf. erhält der Grundstückseigentümer eine Entschädigung. Die wird in Bayern, Hessen, Rheinlandpfalz, Brandenburg, Meklenburg Vorpommern, Sachsen und Thüringen von der UJB festgelegt, in Baden Württemberg, Nordrhein Westfalen, Saarland und Hamburg vom Amtsgereicht. Ist einer der Betroffenen mit der Entscheidung der UJB nicht einverstanden, so bleibt ihm der Rechtsweg. Eine weitere Rechtsfolge, wie z.B. der Verlust des Schadensersatzanspruchs ist nicht vorgesehen. (vgl. Pückler a.a.O.)

Würde die Verweigerung der Erlaubnis zum Aufstellen eines Hochsitzes ohne weiteres den Verlust des Anspruchs auf Wildschaden zur Folge haben, wäre das recht praktisch für den JAB/RInh. Der verlangt dann nämlich vom Landwirt die Erlaubnis einen Hochsitz mitten in die Fläche zu stellen und nach dem vorhersehbaren Nein des Landwirts erhält dieser keinen Wildschadenersatz mehr.

Wenn Sie für Ihre bzw. die Ansicht Ihres Ausbilders Belege in der Literatur oder Rechtssprechung finden, lerne ich gerne hinzu. Ansonsten halte ich an meiner gegenteiligen Meinung fest.

Zum Hinweis auf § 33 BJagdG
Nicht jeder Schaden den ein JAB/RInh., bestellter Jagdaufseher oder Jagdgast verursacht ist ein Jagdschaden.
Jagdschaden ist ein Schaden der durch missbräuchliche Jagdausübung entsteht. Andere Schäden sind entweder Haftpflichtschäden oder keine ersatzpflichtigen Schäden, z.B. weil sie im Zusammenhang mit berechtigter Jagdausübung unvermeidbar waren.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Ferengi » Fr Aug 26, 2016 15:29

Lüpi hat geschrieben:
Meine kleinste Wiese ist 4,5 Ha, woher soll ich dieses Jahr wissen wo die Ricke 2017 ihr Kitz abgelegt ? Mal ganz davon ab dass sie das auch mal ein paar Meter weiter legt, wenn zB. ein Fuchs oder ein Hund in der Nähe war ? Also ich kenne meine Wiesen, aber WO und OB dort ein Kitz liegt, das kann ich nur raten.


Weil sie fast immer in bestimmten Bereichen liegen.
Z.B. am Waldrand.
Und genau jene Bereiche muss man dann halt besonders genau absuchen.
Anders ist das auch gar nicht möglich.
Man kann große Flächen ja schlecht komplett intensiv absuchen.
Was bei 5 Hektar noch geht, ist bei 50 Hektar schon fast unmöglich.




Sie rennen ja eben nicht weg, genau das IST das Problem. Schon mal was von "Drückinstinkt" gehört ? Wenn Gefahr lauert kauern sie sich zusammen bis sie nicht mehr können, weil sie der Meinung sind dass sie nicht gesehen werden..da ist nichts mit weg rennen..


Gruß Lüpi



Doch Hasen rennen weg.
Allerdings erst kurz bevor man sie erwischt.
Deswegen ist Langsamfahren so wichtig.
Bei 20 Km/H und 9 Meter Arbeitsbreite wirst du den Hasen mit Sicherheit zermähen.
Da hat er keine Chance mehr.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Ulli-63 » Sa Aug 27, 2016 0:28

einfach mal OT dazwischen geschrieben..
Es war mir bis dato gar nicht bekannt, dass sich Jäger und Landwirte so an die Wäsche gehen.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Ulli-63 » Sa Aug 27, 2016 0:30

Ferengi hat geschrieben:Doch Hasen rennen weg.
Allerdings erst kurz bevor man sie erwischt.
Deswegen ist Langsamfahren so wichtig.
Bei 20 Km/H und 9 Meter Arbeitsbreite wirst du den Hasen mit Sicherheit zermähen.
Da hat er keine Chance mehr.

Danke!
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon otchum » Di Okt 04, 2016 14:00

Ulli-63 hat geschrieben:einfach mal OT dazwischen geschrieben..
Es war mir bis dato gar nicht bekannt, dass sich Jäger und Landwirte so an die Wäsche gehen.


Ist auch nicht überall so. Vielerorts kommt man gut miteinander aus.

Die Jäger die hier rumspinnen tuns sonst mit den Bauern, Förstern usw.

Die Bauern dann sonst mit Lohner, Mechaniker usw.

Streithansel gibts überall...und die fallen auf, auch wenns wenige sind.

Die normalen fallen nicht auf, auch wenns viele sind.

Waidmannsgruss von einem Bauernsohn. :prost:
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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