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Dürfen Jäger ...

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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Dürfen Jäger ...

Beitragvon GeDe » Mo Aug 22, 2016 6:23

... Ihre Sitze direkt,mitten auf grasbewachsenen Wirtschaftswegen aufstellen,daß alle die da lang müssen/wollen bei mir durch das Getreide fahren?
... die Unterlagen davon einfach liegen lassen bzw. in die Äcker schmeißen?
... bei Nacht ohne Licht mit nicht angepasster Geschwindigkeit im Feld rumfahren?
... Ihre Kinder mit Pkw und -anhänger auf Wiesen rumfahren lassen während Sie einen Sitz anbringen?
... mich anlügen(Jäger hat geprahlt,Er war die ganze Nacht draußen am Hochsitz xy und nicht eine Wildsau hat sich sehen lassen.Dumm nur,daß -neugierig wie ich bin-Ich auf Hochsitz xy sass und da acht böse Schweinchen vorbei kamen.

Wie läuft das bei Anderen?
Muss ich mir bzw. müssen wir Lw im Ort uns zur Zeit ALLES gefallen lassen?
Daß wir Lw in den Augen der Jäger dumm sind,wissen wir ja...
Aber so kanns nicht weiter gehen!
GeDe
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Karlo » Mo Aug 22, 2016 8:05

Guten Morgen!

Aus dem Posting springt einem der Frust ja quasi entgegen. Deshalb bin ich nicht sicher, ob eine ernste und um Sachlichkeit bemühte Antwort überhaupt gewünscht wird oder ob nicht einfach Zustimmung zur Position des Postingschreibers "erheischt" werden soll. Ich versuch es trotzdem.

1. Ob Jäger Jagdeinrichtungen aufstellen dürfen und unter welchen Bedingungen das ggf. zulässig ist, regelt das Jagdrecht. Manchmal muss der Grundeigentümer unabhängig von weiteren Umständen gefragt werden, manchmal nur dann, wenn das Grundstück wesentlich beeinträchtigt wird (und was dem Gesetzgeber sonst noch so einfiel). Wie die konkrete Rechtslage ist, kann man nur in Kenntnis der genauen Umstände beurteilen. Aus der Schilderung ist nicht ersichtlich, ob es um eine dauerhafte Jagdeinrichtung geht oder z.B. um eine mobile Leiter zur Wildschadensabwehr oder einen Drückjagdbock für die Erntejagd. Wie heißt es so schön: Es kommt darauf an.

2. Unterlagen klingt jetzt nicht nach Steinen für das Fundament, sondern nach Papier, z.B. einer Aufbauanleitung. Ich glaube nicht, dass die absichtlich in den Acker geschmissen worden ist. Soetwas verwende ich mehrfach und hebe es mir deshalb auf. Grundsätzlich wäre so eine "Abfallentsorgung" aber unzulässig.

3. Die Frage ist zweiteilig. Teil a: Darf der Jäger im Feld fahren? Das richtet sich nach dem Zweck der Fahrt (z.B. Wildbergung), den vertraglichen Regelungen (mancher hat klare Regelungen im Pachtvertrag) und den Absprachen mit dem Grundeigentümer (wenn der ja sagt, geht es fast immer). Teil b: Darf der Jäger ohne Licht fahren? Abseits des öffentlichen und quasi-öffentlichen Verkehrsraumes gibt es keine Vorschrift die eine Beleuchtung am Kfz vorschreibt. Mit der Geschwindigkeit ist es ähnlich. Spätestens wenn das Fahrwerk Schaden nimmt, war die Geschwindigkeit nicht angepasst.

4. Unterstellt: Kinder meint minderjährige Personen ohne Fahrerlaubnis: Siehe 3. Wobei sich eine Berechtigung bzw. Erlaubnis wohl auf Absprachen mit dem Grundeigentümer beschränken wird.

5. Landwirte sind keine Staatsanwälte oder Richter und auch sonst nicht zur Entgegennahme von Eiden befugt, man darf sie also grundsätzlich straffrei anlügen (Das war jetzt sehr formell aber die Frage war wohl auch nur rhetorisch. ;-) ). Schicklich und dem gedeihlichen Miteinander förderlich ist Lügen freilich nicht. Es gibt aber Vorschriften die "Unbefugten" die Benützung von jagdlichen Einrichtungen verwehren und Zuwiderhandlung ggf. als Ordnungswidrigkeit ahnden. (Bitte nur als Hinweis, nicht als Drohung verstehen).

6. Nein, man muss sich nicht Alles gefallen lassen.

7. Das kann nicht unwidersprochen bleiben. Ich bin Jäger und Jagdpächter. Ich halte Landwirte im Allgemeinen und "meine Jagdgenossen" im Besonderen nicht für dumm.

8. Dann sprechen Sie doch mit dem Jäger und wenn er es nicht selber ist mit dem Jagdpächter. Der Jagdvorsteher könnte auch ein guter Ansprechpartner sein. Im Gespräch klärt sich manches, vor allem wenn erst eine Nacht "drüber geschlafen" wurde.

Alles Gute!
Karlo
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon GeDe » Mo Aug 22, 2016 10:12

Danke für die Antwort.
Frust ist der falsche Ausdruck.Ich bin auf der Markung auch nicht allein davon betroffen.Nur langsam werden wir uns wehren.
Ich bin kein Jäger,weiß aber von Jägern im Nachbarort,daß wenn Sie sicher sind daß Wildschweine da sind,die sich ein/zwei ganze Nächte hinsetzen und dann auch eine erwischen.
Die Jäger bei mir sagen es hat keine Schweine...

Zu 1.
Es handelt sich um mobile Sitze,die auf Waschbetonplatten seit dem Frühjahr an wechselnden Plätzen stehen.Ich habe nichts dagegen,wenn die Dinger nicht grade im Weg stehen.

Zu 2.
Jetzt nach der Ernte ist der Sitz weg,und die Platten habe ich am Samstag zu dritten mal aus dem Acker auf den Weg gesetzt.

Zu 3.
Ich habe damit befestigte Wirtschaftswege gemeint.Allerdings wird auch gerne (nicht nur bei mir) durch Wiesen der direkte Weg genommen -unabhängig wieviel Gras steht.

Zu 4.
Daß mal durch die Wiese gefahren wird um einen Sitz an Ort und Stelle zu bringen,da würde ich ja nichts sagen -wenn man es hätte auch gleich nach dem Mähen tun und nicht erst wenn ein schöner zweiter Schnitt steht.Auch wenn etwas entsprechend großes geschossen wurde,das mit dem Pkw zu holen stellt kein Problem dar.Der kann ja kurz anrufen:"Du,ich hab heut nacht ein ... erlegt und bin durch Deine Wiese gefahren um es abzuholen" -Punkt-Fall erledigt,da würde ich nie was sagen.Aber daß dann sinnlos,nur auf der Wiese rumgefahren wird und der zweite Schnitt fast platt ist,das geht zu weit.

Wir haben hier auch Jagdpächter,mit denen funktioniert das alles wunderbar und reibungslos.Auch bei Wildschaden in Getreide haben wir mit Denen bisher immer eine Lösung gefunden mit der beide Parteien leben konnten.Nur was zur Zeit auf der anderen Seite des Ortes läuft,kann nicht normal sein.Kritisiert man dann,sind Sie sauer und beleidigt.
Und man kommt Ihnen ja noch entgegen:
-kein Mais an Waldrändern
-Maisstoppeln beleiben noch einige Zeit liegen
-häckselt im Juli/August teilweise eine oder mehrere Schneisen durch
-mulcht bei Wildschweinbesuch zwei/drei Wochen vor der Ernte eine Schneise durch Hafer
-sät Grannenweizen
-undundund

Dann höre ich immer wieder das Jammern,Sie seien berufstätig und wollen um 11/12 zuhause sein.Man könne nicht verlangen,daß Sie die ganze Nacht draußen sitzen und warten.

Mich würde interresieren ob das nur bei unseren Jägern so ist,oder ob es solche Probleme auch bei anderen gibt.
GeDe
 
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Lüpi » Mo Aug 22, 2016 10:42

Mich würde interessieren ob nur du so dreist bist oder ob es von deiner Sorte noch mehr gibt. Ich bin Landwirt UND Jäger, halte ich jetzt als Landwirt die Jäger für dumm oder als Jäger die Landwirte ? Erklär mir das bitte! Mich wundert dein Frust nicht, wenn du deine Probleme und Sorgen genau so mit den Ortsansässigen Jägern kommunizierst, wie du es hier tust. Aber wahrscheinlich ist das mal wieder ein typischer Fall von "ich mache anonym im Internet den großen Max, und habe gegenüber dem Jäger keinen Ar... In der Hose".


Sorry, aber bei so einem Post kommt mir die Galle hoch und eine ernsthaft, sachliche Diskussion ist da auch nicht möglich.



Lüpi
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon GeDe » Mo Aug 22, 2016 11:57

Warum sollte ich jetzt dreist sein?Ich habe hier geschrieben wie es bei uns im Feld zugeht,versucht sachlich zu erklären wo das Problem ist.Was war daran falsch?
Und fünf weitere Landwirte sind von genau diesen Problemen auch betroffen.
Wir haben die Jäger schon öfters ganz normal gefragt,warum Sie diese Dinge tun,un das Sie doch manches unterlassen sollten.Daraufhin wurden Sie sauer,waren beleidigt "Sie würden die Jagd wieder abgeben,dann würden wir schon sehen,Ihr seid keine Jäger undundund".
Also fragen wird man ja wohl noch dürfen!

Zudem:
GeDe hat geschrieben:Mich würde interresieren ob das nur bei unseren Jägern so ist,oder ob es solche Probleme auch bei anderen gibt?
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mo Aug 22, 2016 12:01

Ich habe zwar keinen Ärger mit Jagdpächtern und Jäger, aber wenn es mal so weit kommen sollte, dann würde ich mich nicht streiten sondern den Weg zur Jagdgenossenschaft suchen, wenn ich dort Mitglied bin.

Jagdschaden und Wildschaden kann man bequem bei der Gemeinde beantragen. Einfach ankreuzen wie man den Schaden geregelt haben möchte, ob ein Wildschadensschätzer beauftragt werden soll oder nicht. Und am Ende bekommt jeder die Rechnung bzw. Gutschrift. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Und ob man sich jetzt wegen 20 Euro Jagd/Wildschaden anschauen lassen möchte muss jeder selber wissen.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Lüpi » Mo Aug 22, 2016 12:14

GeDe hat geschrieben:Warum sollte ich jetzt dreist sein?Ich habe hier geschrieben wie es bei uns im Feld zugeht,versucht sachlich zu erklären wo das Problem ist.Was war daran falsch?
Und fünf weitere Landwirte sind von genau diesen Problemen auch betroffen.
Wir haben die Jäger schon öfters ganz normal gefragt,warum Sie diese Dinge tun,un das Sie doch manches unterlassen sollten.Daraufhin wurden Sie sauer,waren beleidigt "Sie würden die Jagd wieder abgeben,dann würden wir schon sehen,Ihr seid keine Jäger undundund".
Also fragen wird man ja wohl noch dürfen!

Zudem:
GeDe hat geschrieben:Mich würde interresieren ob das nur bei unseren Jägern so ist,oder ob es solche Probleme auch bei anderen gibt?




Die Unterstellung dass DIE Jäger DIE Landwirte für dumm halten findest du sachlich ? Ich will nicht wissen wie es bei dir zu geht wenn du unsachlich wirst! Und wen genau ich als Landwirt und Jäger für dumm halte hast du mir immer noch nicht erklärt.



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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Milchtrinker » Mo Aug 22, 2016 16:10

ich würde nicht für jeden Landwirt meine Hand ins Feuer legen ... @ Lüpi würdest du deine Hand für jeden Jäger ins Feuer legen ???

schwarze Schafe gibt es überall !!!

aber GEDE .. ich kann dich beruhigen, bei uns ist es ähnlich !!!
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Rohana » Mo Aug 22, 2016 16:15

Man kann sich halt an einem Satz aufhängen oder man kann was zum Thema beitragen, wie das löblicherweise schon einige versucht haben.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Lüpi » Mo Aug 22, 2016 17:48

Was genau hast du zum Thema beigetragen ?


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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Karlo » Mo Aug 22, 2016 17:54

GeDe hat geschrieben:Zu 1.
Es handelt sich um mobile Sitze,die auf Waschbetonplatten seit dem Frühjahr an wechselnden Plätzen stehen.Ich habe nichts dagegen,wenn die Dinger nicht grade im Weg stehen.

Zu 2.
Jetzt nach der Ernte ist der Sitz weg,und die Platten habe ich am Samstag zu dritten mal aus dem Acker auf den Weg gesetzt.

Zu 3.
Ich habe damit befestigte Wirtschaftswege gemeint.Allerdings wird auch gerne (nicht nur bei mir) durch Wiesen der direkte Weg genommen -unabhängig wieviel Gras steht.

Zu 4.
Daß mal durch die Wiese gefahren wird um einen Sitz an Ort und Stelle zu bringen,da würde ich ja nichts sagen -wenn man es hätte auch gleich nach dem Mähen tun und nicht erst wenn ein schöner zweiter Schnitt steht.Auch wenn etwas entsprechend großes geschossen wurde,das mit dem Pkw zu holen stellt kein Problem dar.Der kann ja kurz anrufen:"Du,ich hab heut nacht ein ... erlegt und bin durch Deine Wiese gefahren um es abzuholen" -Punkt-Fall erledigt,da würde ich nie was sagen.Aber daß dann sinnlos,nur auf der Wiese rumgefahren wird und der zweite Schnitt fast platt ist,das geht zu weit.


Der Titel des Fadens lautet ja "Dürfen Jäger ..."
Nach den ergänzenden Informtionen versuche ich nochmal darauf zu antworten.

zu 1. Wie schon gesagt, kommt es auf die gesetzlichen Regelungen und hier besonders auf das Landesjagdgesetz an. Ein mobiler Sitz ist schnell aus dem Weg geräumt, er beeinträchtigt das Grundstück nicht wesentlich. In Baden Württemberg darf man so einen Sitz trotzdem nicht aufstellen, ohne den Grundeigentümer (nicht den Grundstückspächter o.ä.) vorher zu fragen. Der Grundeigentümer wird bei einem mobilen Sitz, der auch zeitlich begrenzt aufgestellt wird kaum die Zustimmung verweigern können. In Bayern dürfte der Jäger den Sitz aufstellen ohne vorher zu fragen. In der Praxis wird man in beiden Ländern um die Zustimmung des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten bitten, wenn dafür Zeit ist. Ist Eile geboten, stellt man das Ding hin und spricht hinterher mit dem Landwirt. Der wird nichts einzuwenden haben, denn auch er ist am Jagderfolg des Jägers interessiert. Mitten auf den Weg, stellt man auch so einen Sitz nicht, es sei denn wenige Stunden vor der Drück- oder Erntejagd.

zu 2. Das "Schmeißen" von Waschbetonplatten wird schon durch deren Gewicht beschränkt. Ich kann mir vorstellen, dass solche Platten liegen bleiben, weil der Sitz in kürze wieder dort hin soll. Ich kann mir auch vorstellen, dass Platten die am Wegrand lagen durch ein Fahrzeug unbeabsichtigt in den Acker geschoben werden und schlussendlich kann ich mir auch ein Kräftemessen junger Menschen vorstellen. Dass der Jäger Waschbetonplatten in den Acker schmeisst, wo sie ihm nicht nützen und wo er sie wieder herausholen muss, wenn er sie erneut nützen möchte, das kann ich mir nicht vorstellen.

zu 3. Das Befahren befestigter Wirtschaftswege gehört zur Jagdnutzung, der Jäger darf darauf fahren. Ob die zum öffentlichen Verkehrsraum gehören steht auf einem anderen Blatt. In dem Fall würde sich die Pflicht zum Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung nach den allgemeinen Verkehrsvorschriften richten. Das Befahren von Wiesen kann zur Jagdnutzung gehören z.B. zur Bergung von schwerem Wild. Ein Schaden am Grundstück oder seinen Erzeugnissen, wäre in dem Fall ein Jagdschaden, für den der Jagdpächter haftet.

zu 4. Sinnloses Herumfahren auf Wiesen gehört nicht zur Jagdnutzung, das muss der Grundeigentümer nicht dulden. Entstehen dadurch Schäden, haftet der Verursacher.

Forumsbeiträge tragen zur Problemlösung aber so wenig bei wie Schuldzuweisungen, Unterstellungen oder Herabwürdigungen. Ich rate noch immer zu einem Gespräch mit dem Jäger, dem Jagdpächter und dem Jagdvorstand/Jagdvorsteher.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Mo Aug 22, 2016 21:06

Zu Karlos Ausführungen:

zu 1: Auch in Bayern muss ein Jagdausübungsberechtigter den Grundstücksbesitzer fragen ob er auf diesen Grundstück eine jagdliche Einrichtung erstellen darf (Art. 36 Absatz1 Bayerisches Jagdgesetz). Verneint der Grundstücksbesitzer dieses Ansinnen braucht der JAB keinen evtl. auf diesen Grundstück auftretenden Wildschaden übernehmen.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon GeDe » Mo Aug 22, 2016 23:01

Lüpi hat geschrieben:Die Unterstellung dass DIE Jäger DIE Landwirte für dumm halten findest du sachlich ? Ich will nicht wissen wie es bei dir zu geht wenn du unsachlich wirst! Und wen genau ich als Landwirt und Jäger für dumm halte hast du mir immer noch nicht erklärt.
Lüpi

Na gut,dann habe ich mich wohl etwas undeutlich oder zu allgemein ausgedrückt.
Ich meine die Jäger,die bei mir auf der Markung unterwegs sind,speziell in dem Revier in dem die meisten Äcker von mir und fünf weiteren Lw liegen.
Damit sollte vom ersten Beitrag an nicht die Allgemeinheit angesprochen werden.

Im übrigen danke ich für die konstruktiven Antworten (hauptsächlich Karlos ausführliche) :prost:
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Di Aug 23, 2016 2:41

Im übrigen hat ein Jagdausübungsberechtigter nur das Recht dem Wild nachzustellen und sich anzueignen. (§1 Bundesjagdgesetz).

Ansonsten hat ein Jäger nur Verpflichtungen, Ver- und Gebote (Quasi die restlichen § in den Bundes- und Länderjagdrecht und deren Ausführungsverordnungen. Das ist alles eine sehr einseitige Sache. Sozusagen ist er ein Dienstleister :!:

Diese Dienstleistung sollte eigentlich mehr gewürdigt werden.
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Re: Dürfen Jäger ...

Beitragvon Karlo » Di Aug 23, 2016 6:34

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Zu Karlos Ausführungen:

zu 1: Auch in Bayern muss ein Jagdausübungsberechtigter den Grundstücksbesitzer fragen ob er auf diesen Grundstück eine jagdliche Einrichtung erstellen darf (Art. 36 Absatz1 Bayerisches Jagdgesetz). ....


Werter Flecki aus Bayern,

ich habe bewusst die Regelung aus Bayern der Regelung aus Baden Wüttemberg gegenübergestellt, weil die bayerische Regelung eine wesentliche Abweichung enthält - wie so oft.

Der Artikel 36 des BayJG lautet:
Art. 36
Jagdeinrichtungen
1 Der Revierinhaber darf auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken
besondere, das Eigentum wesentlich beeinträchtigende Anlagen nur mit Einwilligung des
Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten errichten; die Einwilligung kann durch
die Jagdbehörde ersetzt werden, wenn dem Eigentümer des Grundstücks die Duldung der
Anlage unter Berücksichtigung der jagdlichen Erfordernisse zumutbar ist. 2 Der Eigentümer
des Grundstücks kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die auf Antrag eines der
Beteiligten durch die Jagdbehörde festgesetzt wird.

Die Stelle die den Unterschied zu anderen Landesjagdgesetzen ausmacht habe ich durch Fettsatz hervorgehoben.

Ich bin der Ansicht, dass ein "mobiler Sitz" keine "das Eigentum wesentlich beeinträchtigende Anlage" ist. So einen Sitz darf der Revierinhaber auch ohne vorherige Zustimmung des Grundstückseigentümers auf einer land- oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche aufstellen.

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Zu Karlos Ausführungen:

.... Verneint der Grundstücksbesitzer dieses Ansinnen braucht der JAB keinen evtl. auf diesen Grundstück auftretenden Wildschaden übernehmen.


Welche Rechtsgrundlage haben Sie für diesen Teil Ihrer Antwort? Ich halte das für einen weitverbreiteten Irrglauben, der aus Jägerforen gespeist wird.

Für Bayern gilt:
Ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Errichtung einer jagdlichen Einrichtung erforderlich und wird diese verweigert, so kann der Revierinhaber bei der UJB den Antrag stellen die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu ersetzen. Eine übernommene Pflicht zum Ersatz von Wildschäden erlischt nicht einfach deshalb, weil der Grundstückseigentümer die Zustimmung zum Aufstellen eines Hochsitzes verweigert. Jedenfalls ist mir keine gesetzliche oder nachgesetzliche Regelung hierzu bekannt. Bliebe als Rechtsgrundlage nur eine Klausel im Pachtvertrag. Ob eine Beschränkung der Ersatzpflicht im Einzelfall möglich ist, wäre zu prüfen, dann müsste der Revierinhaber aber auch seine Möglichkeiten ausschöpfen (ausgeschöpft haben) und den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung bei der UJB stellen. Der Antrag wird in dem Fall, dass die Jagdeinrichtung für die Wildschadensabwehr benötigt wird, wohl auch positiv entschieden werden.
Karlo
 
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