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Ger_hil hat geschrieben:Das ist so nicht richtig
Die Querverteilung wird ja bei der Gerätekontrolle geprüft, und nur geprüfte Düsensätze dürfen auch eingesetzt werden.
Heißt wenn man verschiedene Düsen fahren will müssen diese auch im Prüfbericht stehen.
Ausnahme sind neue Düsensätze, die dürfen meines Wissens nach bis zur nächsten fälligen Gerätekontrolle gefahren werden und werden dann geprüft.
JueLue hat geschrieben:
Wobei ja auf den Düsen kein Produktionsdatum steht....
JueLue
Neu ist seit ein paar Jahren das alle am Düsenstock angerachten Düsen jetzt auch geprüft und dafür bezahlt werden müssen.
Ger_hil hat geschrieben:JueLue hat geschrieben:
Wobei ja auf den Düsen kein Produktionsdatum steht....
JueLue
Wobei man ja im Falle einer Kontrolle einfach anhand des Lieferscheins/Rechnung das Alter der Düsen glaubhaft nachweisen kann...(wenn das Datum nach dem der letzten Prüfung liegt)
Neu ist seit ein paar Jahren das alle am Düsenstock angerachten Düsen jetzt auch geprüft und dafür bezahlt werden müssen.
zumindest wenn man sie legal einsetzen will...
JueLue hat geschrieben:Ger_hil hat geschrieben:JueLue hat geschrieben:
Wobei ja auf den Düsen kein Produktionsdatum steht....
JueLue
Wobei man ja im Falle einer Kontrolle einfach anhand des Lieferscheins/Rechnung das Alter der Düsen glaubhaft nachweisen kann...(wenn das Datum nach dem der letzten Prüfung liegt)
Neu ist seit ein paar Jahren das alle am Düsenstock angerachten Düsen jetzt auch geprüft und dafür bezahlt werden müssen.
zumindest wenn man sie legal einsetzen will...
Bitte die Quelle für die Vorschrift.
Mein Wissen ist: alle bei der Prüfung montierten Düsen müssen geprüft werden. Ansonsten kann man jederzeit zugelassenes Düsen benutzen.
JueLue
Edit:
Ergänzung - Die Kontrollplakette sagt im Prinzip nur:
Das Gerät war zum Prüfzeitpunkt funktionsfähig und entspricht den Anforderungen.
Sie schreibt nicht vor:
Nur exakt diese Düsen dürfen zwei oder drei Jahre gefahren werden.
Düsen sind Verschleißteile und werden ständig gewechselt — das ist auch den Behörden klar.
Nick hat geschrieben:In deinem Prüfbericht ist aber ausdrücklich die Düsenbezeichnung erwähnt, die geprüft wurde.
Ich hab das auch beim Spritzentüv so erklärt bekommen das andere Düsen nur ab Kauf bis zum nächsten Prüftermin legal einsetzbar sind.
mfg
Ger_hil hat geschrieben:ok..habe gerade in den Prüfbedingungen vom JKI gelesen dass aller verbauten geprüft werden müssen...
macht hier aber irgendwie niemand
quelle: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/am ... 19.12.2018
Dort irgendwo recht weit unten unter Punkt 9: Düsen
War bei mir auch so. Der Aufkleber war das wichtigste.Homer S hat geschrieben:Hab 3 Sätze Düsen 2 sind immer an der Spritze. Zum Tüv kommt einer ab und einer wird geprüft. Bei der CC Kontrolle haben die Geschaut ob der Afkleber vom Tüv drauf ist und aus 2m nach den Düsen, mehr hat die nicht gejuckt.
Stoapfälzer hat geschrieben:Neu ist seit ein paar Jahren das alle am Düsenstock angerachten Düsen jetzt auch geprüft und dafür bezahlt werden müssen.
Wer schreibt denn auf, mit welcher Düse gespritzt wurde?bernd-zt hat geschrieben:Wenn es ernst wird, wollen die Ermittler den Prüfbericht von der Düse, die auf dem Spritzauftrag steht, sehen oder die Rechnung für Neuerwerb. Deshalb jetzt Zweifachdüsenträger mit drei Prüfberichten.
Bernd
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