@urw
Das sagt Wikipedia dazu:
„Nach dem „Anschluss“ Österreichs bekamen mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich“ vom 3. Juli 1938[15] die Österreicher die deutsche Staatsangehörigkeit. Das vorherige Nebeneinander von Pfarrmatrikeln und Gemeindematrikeln wurde im August 1938 abgeschafft und das Wiener System der Zivilmatrikel in allen Gemeinden eingeführt. Vielen zuvor in diesen Zivilmatrikeln geführten jüdischen Bürgern wurde dabei aber die Staatsbürgerschaft entzogen; bestimmte „Reichsbürger“, also „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“,[16] verloren ihr im Zuge der Umsetzung des Nürnberger Reichsbürgergesetzes[17] bis Ende 1938 erworbenes deutsches Reichsbürgerrecht umgehend wieder und wurden wie die deutschen Juden als Bürger 2. Klasse vom „Stimmrecht in politischen Angelegenheiten“ ausgeschlossen.[18] Mit der „Zwölften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“[19] erging sodann die weitergehende Bestimmung, dass „Juden und Zigeuner […] nicht Staatsangehörige werden“ und auch „nicht Staatsangehörige auf Widerruf oder Schutzangehörige sein [können]“ (§ 4 Abs. 1). Sie wurden damit völlig entrechtet und der Begriff des Geltungsjuden auch auf jüdische Mischlinge ersten Grades angewandt, die nicht deutsche Staatsangehörige waren.[20] Schon kurze Zeit später, am 1. Juli 1943, erging die 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz:[21] Nach § 1 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 konnten nunmehr strafbare Handlungen von Juden unmittelbar durch die Polizei geahndet werden; sie waren fortan der nackten Willkür ausgeliefert. Mit § 2 Abs. 1 der 13. Verordnung wurde bestimmt, dass das Vermögen eines Juden mit seinem Ableben dem Reich verfiel.“
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Österreichische_Staatsbürgerschaft