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Ebayverkauf

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33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon voro » Do Jun 10, 2010 11:15

Musst halt erst nachdenken und dann reinstellen.
Und wenn du nicht damit einverstanden bist, brauchst ja nicht über eBay zu machen.

Nur, wenn jeder einfach so zurückziehen kann, dann sind ebay-Auktionen total sinnlos.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 10, 2010 11:21

Sinnlos ist es für mich, das der Verkäufer nun nicht mal selber entscheiden kann, ob er es verkaufen will oder nicht... und vor allen an wen! Nur weil man ein Angebot abgegeben ist man doch nicht sofort der Käufer. Ich habe doch keine Bewilligung gegeben und somit ist kein Zuschlag erteilt worden.... *kopfschüttel* Dieser Käufer wird so ein Hottentottenkerl sein... ich kenne ihn ja nicht, aber ich werde ihn ja sehen wenn er es abholen wird... lach... ich habe ihn schon am Telefon gesagt wo die Maschine abgeholt werden kann..... ich habe sie nur einen großen Maschinenhändler gebracht.... da war der Käufer erstmal am schlucken.... "von da soll ich die Maschine holen"?! frage er.... grins. Ja warum nicht, ich will meinen Leuten halt zweigen wer sowie wie er in Ebay Leute übern Tisch ziehen will. Nur zu, das Tele ist auf den Käufer gerichtet am Tag der Abholung.... lach.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Falk » Do Jun 10, 2010 11:47

Bei so einer Einstellung geschieht es Dir nur reecht, sry wenn ich das schreibe, aber denk mal über das nach was Du abläßt!
Das ist nur indirekt ein verkauf sonder eine Auktion, das ist ein Unterschied!
Du hast ein minimal Gebot angegeben, also weißt Du worauf Du Dich einläßt!
Auktion bedeutet, das man das risiko eingeht was unter Preis zu verkaufen, das Risiko bist Du eingegangen!
Also mecker nicht sondern stehe zu den Konsequenzen, im übrigen hat es sich als gut herrausgestellt, das wenn man sowas bbrechen möchte mit dem höchstbietenden zu sprechen, und Ihn nicht so zu behandeln, wie Du es scheinbar gem8 hast!
Woher soll Ich wissen was Ich denke, bevor Ich nicht gehört hab was Ich sage!?
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Jun 10, 2010 12:13

Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.


Unter Umständen ,also nicht immer wirklich sicher, aber gut aus persönlicher Erfahrung weiß ich wie verkackt das deutsche Rechtssystem ist..
wahrscheinlich wenn du ein Auto anbietest und das dir in der Garage abbrennt musst dem Höchstbieter noch das haargenau gleiche Modell suchen..
Absoluter Schwachfug, aber wir sind halt hier in Deutschland Täterschutz vor Opferschutz, und die die zuwenig zu tun haben und damit zuviel Zeit zum Klagen bekommen auch noch Recht..Armes Deutschland.
Und vor allem normales zwischenmenschliches Verhalten ist ganz abhanden gekommen, lieber gleich mal klagen.Ich würd mir halt denken "so ein depp",und würd weitersuchen...kurz undschmerlos, und da nicht wie Kleinkind nachquängeln...
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon voro » Do Jun 10, 2010 12:40

FastracDriver hat geschrieben: Ich habe doch keine Bewilligung gegeben und somit ist kein Zuschlag erteilt worden.... *kopfschüttel*



Natürlich hast du deine Bewilligung gebeben. In dem Moment, als du den Artikel eingestellt hast. Hast auch angegeben, was es mindestens bringen soll (Mindestpreis). Den Zuschlag erteilst du natürlich nicht selber, denn das ist eine Auktion.
Bei einer Auktion erteilt ein Auktionator (hier: die eBay-Software) den Zuschlag - und zwar nach genau nachvollziehbaren Regeln.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 10, 2010 19:52

movetosweden hat geschrieben:
Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.


Unter Umständen ,also nicht immer wirklich sicher, aber gut aus persönlicher Erfahrung weiß ich wie verkackt das deutsche Rechtssystem ist..
wahrscheinlich wenn du ein Auto anbietest und das dir in der Garage abbrennt musst dem Höchstbieter noch das haargenau gleiche Modell suchen..
Absoluter Schwachfug.....


Genauso sehe ich das auch. Das macht doch wirklich keinen Sinn.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 10, 2010 19:55

voro hat geschrieben:
FastracDriver hat geschrieben: Ich habe doch keine Bewilligung gegeben und somit ist kein Zuschlag erteilt worden.... *kopfschüttel*



Hast auch angegeben, was es mindestens bringen soll (Mindestpreis).

Da muss ich dir recht geben, das mit den Mindestpreis hätte ich machen müssen... heul.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » So Jun 20, 2010 23:04

So Leute, der Spacken hat den Wagen immer noch nicht abgeholt..... ich denke er war nur darauf aus die Kohle von mir zu bekommen.... wäre der Wagen schon weg gewesen...... er hatte mir vor einer Woche geschrieben das ich ihn bis zum 21ten den Standpunkt vom Ladewagen geben soll.... ich habe sofort nächsten Tag da angerufen.... er wollte Mo oder Di den Wagen holen.. niemand kam... man was für eine scheiße.... Versuchen bei Ebay Leute übern Tisch zu ziehen.... aber dann selber kein Geld auf den Tisch legen können...
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Rudi1630 » Di Jun 22, 2010 7:10

Hmm...
Ich wäre ein bisschen Vorsichtig zwecks der Abholung. Wenn du in deiner Auktion den Artikelstandort drin stehen hattest und der sich nun geändert hat kann es dir passieren das du den Wagen auf eigene Kosten wieder zurück an den angegeben Standort holen musst.

Ich habe kein Problem damit wenn jemand etwas herausnimmt wo noch niemand drauf geboten hat, aber bei vorliegenden Geboten ist das schon etwas anderes, es ist eben eine laufende Auktion.

Rudi
Toleranz,ist die Einsicht das es keinen Sinn hat sich aufzuregen.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon fasan » Di Jun 22, 2010 7:38

Unter Umständen ,also nicht immer wirklich sicher, aber gut aus persönlicher Erfahrung weiß ich wie verkackt das deutsche Rechtssystem ist..
wahrscheinlich wenn du ein Auto anbietest und das dir in der Garage abbrennt musst dem Höchstbieter noch das haargenau gleiche Modell suchen..
Absoluter Schwachfug.....


Ich sehe das so.

In dem Moment wo ich einen Artikel zum verkauf anbiete, bin ich in der Absicht, mich von dem Artikel zu trennen.
Sobald ein Interessent ein Angebot abgibt, bin ich nicht mehr der Eigentümer. Ich kann nur noch hoffen das weitere Gebote hinzukommen um einen höheren Preis zu erzielen.
Ist mir diese Verkaufsform zu Riskant, stelle ich den Artikel in eine andere Plattform und verkaufe auf Verhandlungsbasis.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon fasan » Di Jun 22, 2010 7:38

fasan hat geschrieben:
Unter Umständen ,also nicht immer wirklich sicher, aber gut aus persönlicher Erfahrung weiß ich wie verkackt das deutsche Rechtssystem ist..
wahrscheinlich wenn du ein Auto anbietest und das dir in der Garage abbrennt musst dem Höchstbieter noch das haargenau gleiche Modell suchen..
Absoluter Schwachfug.....


Ich sehe das so.

In dem Moment wo ich einen Artikel zum verkauf anbiete, bin ich in der Absicht, mich von dem Artikel zu trennen.
Sobald ein Interessent ein Angebot abgibt, bin ich nicht mehr der Eigentümer. Ich kann nur noch hoffen dass weitere Gebote hinzukommen, um einen höheren Preis zu erzielen.
Ist mir diese Verkaufsform zu Riskant, stelle ich den Artikel in eine andere Plattform und verkaufe auf Verhandlungsbasis.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon hans g » Di Jun 22, 2010 9:48

fasan hat geschrieben:Ich sehe das so.In dem Moment wo ich einen Artikel zum verkauf anbiete, bin ich in der Absicht, mich von dem Artikel zu trennen.
Sobald ein Interessent ein Angebot abgibt, bin ich nicht mehr der Eigentümer. Ich kann nur noch hoffen dass weitere Gebote hinzukommen, um einen höheren Preis zu erzielen.
Ist mir diese Verkaufsform zu Riskant, stelle ich den Artikel in eine andere Plattform und verkaufe auf Verhandlungsbasis.

...nur siehts in der realität GANZ anders aus---da wird BETROGEN,was das zeug hält---hochbieten gehört insbesondere dazu.
...und solange die auktion NICHT beendet ist,gehört der artikel dem verkäufer....
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Malte » Di Jun 22, 2010 18:31

Und solange der Artikel nicht bezahlt ist, gehört er eigentlich immer noch dem Verkäufer.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Falk » Di Jun 22, 2010 19:09

trotzdem besteht ein Kaufvertrag!
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Malte » Di Jun 22, 2010 19:23

... der erst vollständig erfüllt ist, wenn auch alle einzelnen Bedingungen erfüllt sind.

Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist es, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft streng unterschieden werden (Trennungsprinzip) und sogar in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig sind (Abstraktionsprinzip). Das Eigentum an der Kaufsache geht nicht bereits durch den Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) über, sondern muss durch einen gesonderten Vertrag, das dingliche Verfügungsgeschäft, übertragen werden. Entsprechendes gilt für den Kaufpreis. Nach deutschem Recht kommt es daher bei der Abwicklung eines normalen Barkaufs zu drei Verträgen: (schuldrechtlichem) Kaufvertrag, (dinglicher) Übereignung der Kaufsache und (dinglicher) Übereignung des Geldes. Dabei ist denkbar, dass allein das Verpflichtungsgeschäft (Kauf) unwirksam ist, das Verfügungsgeschäft (Übereignung) aber wirksam. Der Käufer kann dann wirksam Eigentümer geworden sein, wegen Fehlens eines Rechtsgrundes (wirksamer Kaufvertrag) kann aber ein Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen ihn bestehen.


ich setze jedenfalls noch eine Zahlungsfrist:
Der Verkäufer kann sich das Eigentum an der Sache bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Dann ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (§ 449 BGB

). Der Käufer erwirbt mit der aufschiebend bedingten Übereignung zunächst nur ein Anwartschaftsrecht. Das volle Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung über. Zahlt der Käufer nicht, ist der Verkäufer durch sein fortbestehendes Eigentum gesichert. Er kann allerdings die Sache auf Grund des Eigentumsvorbehalts nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist (§ 449 Abs. 2 BGB).
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