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Ebayverkauf

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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Fr Jun 25, 2010 8:31

So meine lieben Landtreffuser, heute ist der Tag der Entscheidung ..... endlich.....

Der sogenannte Käufer, der den Ladewagen eigentlich ja gar nicht richtig gekauft hatte... sondern ...ihr wisst schon wie er ihn haben wollte.....

Er hat sich einfach nicht mehr gemeldet. Ich habe dann am Montag da eine Einschreiben hingeschickt, mit der Forderung das er den Ladewagen bis Morgen 26.06 da und da abholen kann und auch bezahlen muss.

Von Dienstag bis vor einer Stunde kein Feedback auf das Einschreiben... Heute nun um ca. 8.15Uhr kam über Ebay diese Nachricht...


habe den Ladewagen besichtigt und habe kein Intresse mehr.
Sie können den Wagen anderweitig verkaufen, da ich auf einen Kauf verzichte.


Was soll man dazu noch sagen!!!!????

Wie ich schon vermutet hatte, dieser Spacken war in der Hoffnung das ich den Ladewagen schon verkauft habe, und er nun auf Schadenersatz hoffen konnte...... er wollte 3500Euro!!!

Man trifft sich immer zweimal im leben.... man man man...

Was meint ihr, würdet ihr nun gerichtlich da gegen angehen? Mein Kumpel meinte ich sollte den Spieß nun einfach umdrehen....
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon hans g » Fr Jun 25, 2010 9:34

FastracDriver hat geschrieben:Was meint ihr, würdet ihr nun gerichtlich da gegen angehen? Mein Kumpel meinte ich sollte den Spieß nun einfach umdrehen....

....wenn du nen SCHADEN hattest und der vermeintliche käufer auch in der lage ist,diesen zu begleichen,würde ich zumindest mal DRUCK machen und sehen,was passiert...
hans g
 
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Malte » Fr Jun 25, 2010 13:53

Bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages. Er MUSS das Ding abnehmen, ansonsten kannst DU Schadendersatz geltend machen.
Es war letztlich bestimmt ein Privatverkauf ohne die gesetzlich verankerte Möglichkeit bei gewerblichen Käufen, innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten.

Und machs das nächste Mal wie ich, ich setze zusätzlich immer eine Zahlungsfrist und behalte mir so die Eigentumsrechte an der Ware vor. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, bleibe ich Eigentümer und kann dann erneut anbieten.
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Malte
 
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