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Ebayverkauf

Alles was nicht zu anderen Themen passt, hat hier seinen Platz.
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33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 03, 2010 9:37

Hallo Leute, ich hatte bis gestern einen Ladewagen bei Ebay drin stehen, den habe ich wieder rausgenommen, da ich ihn mittlerweile so verkauft habe. Nun hat sich bei Ebay jemand gemeldet der der Höchstbieter war, er besteht nun darauf den Wagen zum letzten Gebot zu bekommen! Ich glaube ich spinne....Ich habe mit Ebay telefoniert, die meinte zu meinen gunsten es sei kein Kaufvertrag zustande gekommen und somit hat der Ebayuser kein Recht auf den Wagen. Wie seht ihr das? Also sowas ist mir noch nie passiert. Er hat geschrieben wenn ich mich nicht in 3 Tagen melden würde, würde er rechtliche Schritte einleiten. Man man man. Zudem hatte ich auch noch reingeschrieben, das ich mich vorbehalte den Wagen vorzeitig hier rauszunehmen da ich ihn noch auf mehrere Plattformen anbiete.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon hans g » Do Jun 03, 2010 10:26

bis 12 std.vor auktionsende kann man die sache beenden---ausserdem hatteste ja unter vorbehalt einer anderweitigen verkaufsmöglichkeit,angeboten.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 03, 2010 10:38

Ich danke dir "hans", ich weiss auch manchmal nicht was sich einige Ebayuser denken bzw. ausdenken. Zumindest werde ich nun mich nach 9 Jahren Ebay abmelden. Ich habe keine lust mehr auf so ein hin und her. Man muss ja Angst haben, das solche Leute nach einen nach Hause kommen und die Maschine verlangen die sie nach ihren Angaben meinen gekauft zu haben. Sachen gibts, die gibts gar nicht.

LG
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Ambergauer » Do Jun 03, 2010 11:33

Moin!
Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite.
Moralisch ist das Ansichtssache.
Ich persönlich finde es unmöglich, wenn Leute etwas mit Auktion mit 1 Euro Startpreis einstellen und dann anderweitig verkaufen, rausnehmen, etc.
Bei ausschließlich Sofortkauf ist das was anderes.
Ich habe mich schon oft geärgert dass Verkäufer etwas rausgenommen haben, nicht weil ich einen günstigen Preis verpasst hätte, sondern weil ein (seltenes) Produkt was ich unbedingt brauchte, dann nicht mehr zum Verkauf stand.
Es grüßt Euch der Tom
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 03, 2010 12:00

...ich hatte Auktion plus Sofortkauf..... war halt alles möglich.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Jun 03, 2010 12:10

Hast Recht auch moralisch,
denn
Ich persönlich finde es unmöglich, wenn Leute etwas mit Auktion mit 1 Euro Startpreis einstellen und dann anderweitig verkaufen, rausnehmen, etc.
Bei ausschließlich Sofortkauf ist das was anderes.
Ich habe mich schon oft geärgert dass Verkäufer etwas rausgenommen haben, nicht weil ich einen günstigen Preis verpasst hätte, sondern weil ein (seltenes) Produkt was ich unbedingt brauchte, dann nicht mehr zum Verkauf stand.


Das kann dir bei mobile etc. auch so gehen, ebenso wie ein Sonderangebot im Supermarkt auch vergriffen sein kann obwohl das Prospekt noch 3 Tage lang gilt..

Ist halt mal so, thats live, hier den riesen Terz bei Ebay machen, ich versteh das ned...
Auch das sich Leute beschweren wenn was ausserhalb ebay abwickelt wird,mit wem, der aus Ebay über das Angebot erfahren hat, wem Schadet das? Doch nur Ebay weils ned kassieren kann.. Und für das Nichtstun bei Problemen haben die es ned anders verdient.. :wink:

Ist übrigens bei normalen Versteigerungen (nicht Zwangsversteigerungen) auch so das der Anbieter das höchste Gebot nicht akzeptieren muss.
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon voro » Do Jun 03, 2010 13:18

Grundsätzlich ist das "fürn Arsch" wenn du Artikel in Ebay reinstellst und dann einfach so wieder rausnimmst - das ist komplett gegen das System. Mag sein, dass es Situationen gibt, wo man ausnahmsweise mal einen Artikel zurückziehen muss - ist dann ja auch bis 12 Std. vor Ende möglich.

Ich wär' auch ziemlich verärgert über dich, wenn ich an Stelle des Käufers wäre.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 03, 2010 19:45

Klar ist das nicht schön wenn sowas passiert..... aber letztlich ist es doch der Verkäufer der seinen Artikel an den verkaufen möchte an den er will. Ich zumindest würde niemals darauf kommen jemanden anzuschreiben und ihn mit einen Anwalt zu drohen nur weil der Artikel rausgenommen wurde.... Schon alleine aus dem Grund der viel zu hohen Provision an Ebay ist es kein Verdenken die Artikel vorzeitig rauszunehmen. Klar wenn man mal was reinstellt tut es nicht weh, aber wenn man paar Sachen im Monat hat, bekommt Ebay schon schnell paar Hundert Euro. (Schon alles mitgemacht)
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon voro » Do Jun 03, 2010 20:07

FastracDriver hat geschrieben:Klar ist das nicht schön wenn sowas passiert..... aber letztlich ist es doch der Verkäufer der seinen Artikel an den verkaufen möchte an den er will. I



Klar, aber doch nicht, wenn dein Artikel schon in einer Auktion steht. Stell dir das in einer "normalen" Auktion vor.
Ich denke nicht, das das jemand, der schon drauf geboten hat, mitmachen würde, wenn du dann plötzlich sagst "ach neee, war alles nur n Scherz ... verkaufs nu woanders" .... Da hättst du höchstens die Möglichkeit, selbst drüberzubieten.

Das hättest bei eBay übrigens auch machen können.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Case-IH Puma CVX 195 » Do Jun 03, 2010 20:33

Da Brauchst dir gar nichts groß denken. Das Recht ist auf deiner Seite.
Für das, dass wir in dem schnäppchengeilen Deutschland leben und alle alles für Umsonst wollen kann man halt nichts machen. :evil: n8
Ich Persönlich mach das sehr oft, dass Ich bei Ebay Artikel einfach so erwerbe. Natürlich nur von Verkäufern mit sehr hoher Bewertungsskala. Muss man halt alles ordentlich aushandeln, dann hat nämlich jeder was davon.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon frank1973 » Fr Jun 04, 2010 6:42

Wieso sollte das unmoralisch sein wenn er den Artikel wieder rausnimmt? Er hats doch reingeschrieben daß er sich vorbehält den Artikel anderweitig zu verkaufen.Hab schon Schnäppchen im Ebay gemacht bzw. gutes Geld für alten Schrott bekommen (was ich verkauft habe hatte ich ausdrücklich als defekt beschrieben und bekam auch ne gute bewertung dafür) bin aber auch schon ins Fettnäpchen getreten.So ist das Ebay man sollte sich vor einem Kauf bzw. Gebotsabgabe die Artikelbeschreibung genau durchlesen so einfach ist das.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Mi Jun 09, 2010 18:45

So Leute, jetzt kommt der Hammer auf den Tisch! Ich muss den Bieter tatsächlich rechtlich den Ladewagen für den Preis verkaufen, für den Preis was der zum Schluss geboten hat. Oberhammer. Er besteht nun darauf den Ladewagen haben zu wollen......

Dies habe ich von Freunden bekommen.

Grundsätzlich sind alle bei Ebay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Verkäufer dürfen eine Auktion daher nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden – etwa dann, wenn sich die Beschaffenheit des Artikels verändert hat oder er zerstört wurde (www.pcwelt.de/356). Hat bereits jemand auf den Artikel geboten, darf der Verkäufer diese Gebote streichen. Beenden darf er die Auktion jedoch nur dann, wenn sie noch länger als zwölf Stunden laufen würde.

Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt (AZ 8 U 93/05, www.pcwelt.de/bd3), dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.

Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen.

Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard (www.internetrecht-rostock.de) - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 119 BGB).

Pech hatte der Verkäufer in dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt wurde: Er hatte ein Fahrzeug angeboten und die Auktion vorzeitig abgebrochen. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs mit einem potentiellen Interessenten habe er festgestellt, dass das Fahrzeug mehr Mängel habe als angenommen. Das Oberlandesgericht ging aber von einem rechtswirksamen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden aus, so dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung hatte. Auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum konnte sich der Beklagte hier nicht berufen

Nie wieder Ebay, das sag ich euch.
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Klaus0r84 » Mi Jun 09, 2010 19:25

boa , das is mal richtig , tut mir ehrlich leid für dich.
Wieviel hatte er den geboten ? (lohnt sich das den noch )
Was war das für ein wagen ?
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon Holder A55 » Mi Jun 09, 2010 19:31

Kauf dir den gleichen Ladewagen billig als Schrotthaufen, bau kaputte Teile an deinen eigentlich heilen Ladewagen und zeig ihm dann Fotos, wie "zerstört" dieser wurde. Wenn du Glück hast will er ihn dann nicht mehr haben. Ansonsten ist das echt scheiße. :(
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)


:D seit über 14 Jahren im Landtreff :D
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Re: Ebayverkauf

Beitragvon FastracDriver » Do Jun 10, 2010 9:09

Hallo Leute, ja ist echt traurig. Ich habe nun zum Glück nicht viel dran verloren.... Wäre sein Höchstgebot nicht so hoch gewesen.... wäre es ganz ganz traurig gelaufen.... Ich sage euch, sowas passiert mir nie nie nie nie nie wieder. Da lernt man halt nur draus. Aber ehrlich, was ist das für eine komische Regelung!! Angenommen man hat sich echt versehen oder was weiss ich, da hätte ich den Wagen aushändigen müssen.... Dieser verlangt ja sogar Schadenersatz usw..... von paar Tausend Euro....... Schluck.

Schau Ebay. So ist das mit der 12h vorab beenden ja sinnlos. Denn der der sein Höchstgebot abgegeben hat hat den Artikel schon längst in der Tasche und das rein rechtlich. Hammer. Sachen gibts... die werde ich wohl nie verstehen können/wollen....
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