DWEWT hat geschrieben:Der sogen. Eigenbestandsbesamer darf auch nur im eigenen Bestand besamen.
Ist es denn der eigene Bestand den man beim Arbeitgeber besamt?
Ich denke wir sind uns einig das man mit dem Eigenbesamerschein nicht gewerblich seine Besamungstour abfahren darf. Dafür muss man Gewerbe anmelden und den großen Schein haben den zb der Besamungstechniker hat.