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Eintrag im Grundbuch löschen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Sottenmolch » Mo Jan 23, 2023 10:58

Da gerade im Faden "Auf Acker Kredit aufnehmen" auch über Grundbucheinträge gesprochen wird, stellt sich mir die Frage was das Löschen dieser Einträge kostet.
Vorallem solcher Sachen wie Verkaufsverbot usw.
Evtl. hat schon jemand solche Dinge löschen lassen und weiß was das kostet.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Saundsackl » Mo Jan 23, 2023 11:37

Bestätigung von der Bank dass der Kredit fertig abbezahlt ist hat 300€ gekostet. Kosten vom Grundbuch kann ich nicht mehr sagen.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Trecker-fahrer » Mo Jan 23, 2023 14:36

In dem Link steht die Tabelle was es beim Grundbuchamt kostet.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 86658.html
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon T5060 » Mo Jan 23, 2023 19:37

Dazu brauchst ne Urkunde, wie Löschungsurkunde, Sterbeurkunde usw. schleppst das ans Amtsgericht und die Eintragung wird "rot" gemacht, also gelöscht.
Die Banken nehmen für das Ausstellen der Urkunde ab und an auch noch Geld. Eintragungen der Hausbank lasse ich einfach stehen. Da lasse ich mir nur die Löschungsurkunde geben
und hebe die auf. Wenn ich die Sicherheit wieder brauche, bekommen die ihre Löschungsurkunde zurück und die Sicherheit wird neu belebt.
Weil ständig eintragen und löschen ist mir zu teuer.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Sottenmolch » Mo Jan 23, 2023 23:04

So einfach ist es nicht. Das Löschen des Grundbucheintrages muss notariell beglaubigt werden, Auskunft Amtsgericht. Das heißt, der Notar will bezahlt werden und auch das Amtsgericht.
Gibt es z.B. für das Löschen einer Auflassung wie z.B. Verkaufsverbot einen Pauschalbetrag oder richtet es sich auch nach dem Verkaufspreis?

Die Banken dürften für das Ausstellen der Urkunden kein Geld verlangen. Kann man zumindest im Netz so nachlesen.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon T5060 » Di Jan 24, 2023 0:30

Die Unterschrift muss nur beglaubigt sein, was bei Banken - und Standesamturkunden ja automatisch der Fall ist.
Auch für eine Eintragungsbewilligung für eine Dienstbarkeit braucht es auch nur eine beglaubigte Unterschrift,
das sind irgendwo Kosten von 10 - 25 €
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Maaze » Di Jan 24, 2023 8:33

Viele Betroffene lassen den Eintrag im Grundbuch stehen, wenn der Kredit abbezahlt wurde.
Vorteil: wenn man wieder eine größere Geldmenge aufnehmen möchte, ist der Grundbucheintrag bereits hinterlegt.
Nachteil: angeblich gibt es überhaupt keine Nachteile, wenn der Grundbucheintrag stehen bleibt (solange man keine Schulden mehr hat).

Ist das aber wirklich so???
Irgendwo muss es doch einen Haken geben!?
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon take_it_1999 » Di Jan 24, 2023 9:02

Hallo,

es hat auch keine wirklichen Nachteile. Eine Grundschuld ist meist eine Höchstgrundschuld. Das heißt wenn es zur Zwangsversteigerung, etc. kommt dann hat z.B. die Bank nur das Recht bis zu Ihrer Grundschuld Geld zu nehmen.

Im Umkehrschluss muss der Grundschuldinhaber (meist die Bank) aber auch rechtssicher nachweisen, wieviel Forderung er noch hat, weil im Grundbuch nur die Maximalbetrag drin steht.

Beim entschulden der Großelterlichen Ackerflächen habe ich festgestellt, dass mein Onkel eine Höchstbetragshyphotek (wird gleich wie ne Grundschuld behandelt) von 500.000 DM im Jahr 1991 zu Gunsten eines Kaufmanns bestellt hatte. Ich hatte eruiert, dass er nix mehr zu kriegen hatte da die Projekte abgeschlossen waren und hab ein langes Gespräch mit Ihm geführt. Er wollte seine Geschäftsunterlagen von vor 30 Jahren nicht mehr öffnen. Ergo haben wir uns geeinigt, dass ein schöner Urlaub für Ihn rausspringt und das Thema war gegessen :prost: Im übrigen wir verstehen uns heute noch gut, trotz des Altersunterschied von fast 40 Jahren
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon meyenburg1975 » Di Jan 24, 2023 9:19

Grundschulden kann man stehen lassen, die stören im Grunde nicht.

Sonstiges wie Wohnrecht, Nießbrauchsrecht oder Baulasten, die wegfallen, da sollte man sich drum kümmern, sobald sich das erledigt hat. Sonst stolpert mal jemand von der nächsten Generation drüber und braucht zB ne Sterbeurkunde von jemandem, der seit 40 Jahren Tod ist…
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Trecker-fahrer » Di Jan 24, 2023 11:34

Maaze hat geschrieben:Viele Betroffene lassen den Eintrag im Grundbuch stehen, wenn der Kredit abbezahlt wurde.
Vorteil: wenn man wieder eine größere Geldmenge aufnehmen möchte, ist der Grundbucheintrag bereits hinterlegt.
Nachteil: angeblich gibt es überhaupt keine Nachteile, wenn der Grundbucheintrag stehen bleibt (solange man keine Schulden mehr hat).
Ist das aber wirklich so???
Irgendwo muss es doch einen Haken geben!?

Das Problem ist wenn man die Grundschuldbestellungsurkunde nicht mehr wieder findet! Langer Name, aber es ist eine wichtige Urkunde. Wer die hat, dem „gehört“ quasi die Grundschuld.
Wenn der Kredit bei der Bank bezahlt ist, dann wird einem im Regelfall diese Urkunde mit einer Löschungsbewilligung automatisch zugeschickt. Damit kann man dieses im Grundbuch löschen lassen. Wenn nicht dann wird sie meistens zuhause aufbewahrt.
Häufig ist es dann so, das 20-30 Jahre später die Witwe oder die Kinder / Erben diese Urkunde suchen weil sie die Grundschuld löschen lassen wollen. Und im Laufe der Jahrzehnte ist sie dann nicht mehr auffindbar. Dafür gibt es extra ein Verfahren das der Notar beim Amtsgericht beantragen muß. Und das kostet Geld und vor allem Zeit…….
Das sicherste ist also, selber die Grundschuld irgendwann löschen zu lassen, oder seinen Erben früh genug mitteilen wo die Unterlagen sind.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon eifelrudi » Di Jan 24, 2023 15:29

Diese Grundschuldbestellungsurkunde, im allgemeinen als Grundschuldbrief bezeichnet, kostet eigentlich nur zusätzliches Geld, hat aber den Vorteil, das man die Bank leichter wechseln kann da die Grundschuld dem Briefbesitzer gehört. Man kann die Grundschuld halt einfach durch die Übergabe des Briefes übertragen.
Dann gibt es die Grundschuld ohne Brief. Da steht dann die Bank namentlich im Grundbuch und die Grundschuld kann nicht einfach übertragen werden. Ist aber in der Regel billiger.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon kontofux » Di Jan 24, 2023 18:05

Raus mit Allem was nicht mehr besteht 8) !
Wenn was Neues dazu kommt bekommen die "Alten" Mitteilung davon und erteilen Pfandfreigaben, oder auch nicht.
Trotzdem, jeder wie er will, m/w/d muss es zudem zahlen können und wollen. :roll:
Grüße aus Selkirk
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Maaze » Di Jan 24, 2023 21:31

Gerade im Internet gefunden:
Was passiert, wenn ich die Grundschuld nicht lösche?
Entscheidet man sich dazu, die Grundschuld nicht zu löschen, kann dies aber auch Probleme nach sich ziehen. Zum Beispiel dann, wenn die noch eingetragene Bank die Grundschuld an eine Institution verkauft, die dann die Zwangsvollstreckung betreibt. Zwar lässt sich so ein Rechtsstreit gewinnen, doch das kostet Geld und Zeit.

Ein anderes Problem kann entstehen, wenn bei der Weiternutzung der Grundschuld für einen neuen Kredit, der neue Gläubiger die Grundschuld nicht anerkennt, z. B. weil er nicht eindeutig feststellen kann, ob die Grundschuld bereits gepfändet, verpfändet oder an einen Dritten abgetreten ist. Somit sollte man sich bei der Ersteintragung gleich für eine brieflose Grundschuld entscheiden, bei der alle Veränderungen, wie z. B. die Weitergabe an einen anderen Akteur, zwingend im Grundbuch vermerkt werden müssen. Damit ist für alle sichtbar, wer gerade Gläubiger ist.

Wann ist es sinnvoll eine Grundschuld zu löschen?
Vor allem, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, ist eine Löschung der Grundschuld zu empfehlen. Denn unbelastete Grundstücke sind am Immobilienmarkt wesentlich gefragter, als ihre belasteten Gegenstücke. Viele potenzielle Käufer bestehen auf eine unbelastete Immobilie und wollen sich nicht an ein Objekt mit bereits eingetragener Grundschuld binden.

Löschung der Grundschuld: Das Fazit
Letztlich hängt die Frage, ob man eine Grundschuld löschen sollte oder nicht, von der Abwägung zwischen Ersparnis und Sicherheit ab. Entscheidet man sich dafür, die Grundschuld nicht zu löschen, dann sollte man sich vom eingetragenen Kreditgeber eine Löschungsbewilligung geben lassen. Die bestätigt, dass die Grundschuld stillgelegt ist. Ist also absehbar, dass ein neuer Kredit benötigt wird, beispielsweise für Umbau, Sanierung oder auch für die Anschaffung von Luxusgütern, ist es sinnvoll, die Grundschuld nicht löschen zu lassen, sondern sie für den neuen Kredit einzusetzen. Der Vorteil: Sowohl die Kosten für die Löschung der Grundschuld als auch die Kosten für die Bestellung einer neuen Grundschuld bleiben erspart.


Quelle: https://www.hausgold.de/immobilienfinan ... -loeschen/
Zuletzt geändert von Falke am Mi Jan 25, 2023 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Sottenmolch » Di Jan 24, 2023 21:46

Hat denn jemand Erfahrung mit dem Löschen von Rückauflassungen und deren Kosten?
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon kontofux » Mi Jan 25, 2023 5:24

Der Ansprechpartner Ihrer Wahl sollte das Grundbuchamt sein.
Und.......
Eine interessante Erfahrung ist es, die Reaktion einer Bank zu erleben, wenn eine Grundschuld sus dem Grundbuch rausgenommen werden soll. Selbstlos sieht anders aus. :shock:
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