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Hiermit stelle ich den Antrag das Wohn - und Altenteilsrecht der Ludmilla Huber geb. Hintermoser geb. am 18.12.1898, verstorben am 01.10.1985 zu löschen. Sterbeurkunde ist beigefügt.
Maaze hat geschrieben:Gerade im Internet gefunden:
Was passiert, wenn ich die Grundschuld nicht lösche?
Entscheidet man sich dazu, die Grundschuld nicht zu löschen, kann dies aber auch Probleme nach sich ziehen. Zum Beispiel dann, wenn die noch eingetragene Bank die Grundschuld an eine Institution verkauft, die dann die Zwangsvollstreckung betreibt. Zwar lässt sich so ein Rechtsstreit gewinnen, doch das kostet Geld und Zeit.
Ein anderes Problem kann entstehen, wenn bei der Weiternutzung der Grundschuld für einen neuen Kredit, der neue Gläubiger die Grundschuld nicht anerkennt, z. B. weil er nicht eindeutig feststellen kann, ob die Grundschuld bereits gepfändet, verpfändet oder an einen Dritten abgetreten ist. Somit sollte man sich bei der Ersteintragung gleich für eine brieflose Grundschuld entscheiden, bei der alle Veränderungen, wie z. B. die Weitergabe an einen anderen Akteur, zwingend im Grundbuch vermerkt werden müssen. Damit ist für alle sichtbar, wer gerade Gläubiger ist.
Wann ist es sinnvoll eine Grundschuld zu löschen?
Vor allem, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, ist eine Löschung der Grundschuld zu empfehlen. Denn unbelastete Grundstücke sind am Immobilienmarkt wesentlich gefragter, als ihre belasteten Gegenstücke. Viele potenzielle Käufer bestehen auf eine unbelastete Immobilie und wollen sich nicht an ein Objekt mit bereits eingetragener Grundschuld binden.
Löschung der Grundschuld: Das Fazit
Letztlich hängt die Frage, ob man eine Grundschuld löschen sollte oder nicht, von der Abwägung zwischen Ersparnis und Sicherheit ab. Entscheidet man sich dafür, die Grundschuld nicht zu löschen, dann sollte man sich vom eingetragenen Kreditgeber eine Löschungsbewilligung geben lassen. Die bestätigt, dass die Grundschuld stillgelegt ist. Ist also absehbar, dass ein neuer Kredit benötigt wird, beispielsweise für Umbau, Sanierung oder auch für die Anschaffung von Luxusgütern, ist es sinnvoll, die Grundschuld nicht löschen zu lassen, sondern sie für den neuen Kredit einzusetzen. Der Vorteil: Sowohl die Kosten für die Löschung der Grundschuld als auch die Kosten für die Bestellung einer neuen Grundschuld bleiben erspart.
Quelle: https://www.hausgold.de/immobilienfinan ... -loeschen/
Maaze hat geschrieben:Viele Betroffene lassen den Eintrag im Grundbuch stehen, wenn der Kredit abbezahlt wurde.
Vorteil: wenn man wieder eine größere Geldmenge aufnehmen möchte, ist der Grundbucheintrag bereits hinterlegt.
Nachteil: angeblich gibt es überhaupt keine Nachteile, wenn der Grundbucheintrag stehen bleibt (solange man keine Schulden mehr hat).
Ist das aber wirklich so???
Irgendwo muss es doch einen Haken geben!?
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