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Eintrag im Grundbuch löschen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Sottenmolch » Mi Jan 25, 2023 6:40

Das Grundbuchamt äußert sich nicht zu Kosten die beim Notar entstehen und der Notar beschäftigt niemanden an einer Hotline um einfach mal so den ganzen Tag Fragen zu beantworten.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon kontofux » Mi Jan 25, 2023 7:06

Das Grundbuchamt kann Ihnen aber sagen, welche Lasten wie, bzw. unter welchen Bedingungen heraus genommen werden können. Zudem beschäftigt jedes Amtsgericht (denn dort ist das Grundbuchamt ansässig) einen Rechtspfleger. Fragen schadet nicht. Das minimiert den Beratungsaufwand, wirkt sich auf mögliche Kosten beim Notar aus.
Was sagt die Rechtsabteilung des Bauernverband dazu.
Außerdem: Kostentabellen sind (zwingend) öffentlich zugänglich! :!:
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon T5060 » Mi Jan 25, 2023 11:48

Für eine Löschungsbewilligung braucht man keinen Notar, sondern nur eine beglaubigte Unterschrift bzw. Urkunde. Geht in BaWü und Hessen beim Ortsgericht für 10 Euro

Hiermit stelle ich den Antrag das Wohn - und Altenteilsrecht der Ludmilla Huber geb. Hintermoser geb. am 18.12.1898, verstorben am 01.10.1985 zu löschen. Sterbeurkunde ist beigefügt.


Mehr brauchst du nicht.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Sottenmolch » Mi Jan 25, 2023 12:04

@T5060, Kontofux

Es geht nicht um ein Wohnrecht, sondern um ein eingetragenes Verkaufsverbot.
Das Grundbuchamt gibt keine Auskunft über Sachen die den Notar betreffen, wie z.B. Notarkosten.
Sowohl Grundbuchamt als auch Notar haben mitgeteilt, dass die Löschung dieses Verkaufsverbotes den Notar benötigt. Die zuständige Person ist gerade im Urlaub, deshalb die Frage. Und bevor die Frage aufkommt, es geht nicht um Einträge in meinem Grundbuch.
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Jan 25, 2023 18:29

Maaze hat geschrieben:Gerade im Internet gefunden:

Was passiert, wenn ich die Grundschuld nicht lösche?
Entscheidet man sich dazu, die Grundschuld nicht zu löschen, kann dies aber auch Probleme nach sich ziehen. Zum Beispiel dann, wenn die noch eingetragene Bank die Grundschuld an eine Institution verkauft, die dann die Zwangsvollstreckung betreibt. Zwar lässt sich so ein Rechtsstreit gewinnen, doch das kostet Geld und Zeit.

Ein anderes Problem kann entstehen, wenn bei der Weiternutzung der Grundschuld für einen neuen Kredit, der neue Gläubiger die Grundschuld nicht anerkennt, z. B. weil er nicht eindeutig feststellen kann, ob die Grundschuld bereits gepfändet, verpfändet oder an einen Dritten abgetreten ist. Somit sollte man sich bei der Ersteintragung gleich für eine brieflose Grundschuld entscheiden, bei der alle Veränderungen, wie z. B. die Weitergabe an einen anderen Akteur, zwingend im Grundbuch vermerkt werden müssen. Damit ist für alle sichtbar, wer gerade Gläubiger ist.

Wann ist es sinnvoll eine Grundschuld zu löschen?
Vor allem, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, ist eine Löschung der Grundschuld zu empfehlen. Denn unbelastete Grundstücke sind am Immobilienmarkt wesentlich gefragter, als ihre belasteten Gegenstücke. Viele potenzielle Käufer bestehen auf eine unbelastete Immobilie und wollen sich nicht an ein Objekt mit bereits eingetragener Grundschuld binden.

Löschung der Grundschuld: Das Fazit
Letztlich hängt die Frage, ob man eine Grundschuld löschen sollte oder nicht, von der Abwägung zwischen Ersparnis und Sicherheit ab. Entscheidet man sich dafür, die Grundschuld nicht zu löschen, dann sollte man sich vom eingetragenen Kreditgeber eine Löschungsbewilligung geben lassen. Die bestätigt, dass die Grundschuld stillgelegt ist. Ist also absehbar, dass ein neuer Kredit benötigt wird, beispielsweise für Umbau, Sanierung oder auch für die Anschaffung von Luxusgütern, ist es sinnvoll, die Grundschuld nicht löschen zu lassen, sondern sie für den neuen Kredit einzusetzen. Der Vorteil: Sowohl die Kosten für die Löschung der Grundschuld als auch die Kosten für die Bestellung einer neuen Grundschuld bleiben erspart.


Quelle: https://www.hausgold.de/immobilienfinan ... -loeschen/


Da kann ich ein Lied davon singen!
Habe meine Grundschuld vor kurzem löschen lassen,weil es mir zu blöde war der Bank jedesmal 100€ Bearbeitungskosten zu zahlen,z.b.letztens ein Dienstbarkeit eintragen lassen!
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon kontofux » Do Feb 02, 2023 23:01

@sottenmolch, dann ist die Klärung vor Themenbeginn erfolgt. Auch gut, es schärft die Sinne. M/w/d wird im eigenen Grundbuch nichts dulden was entfernt werden kann. Jedem seine Fasson von Glück, 8)
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon Wini » Fr Feb 03, 2023 16:04

Maaze hat geschrieben:Viele Betroffene lassen den Eintrag im Grundbuch stehen, wenn der Kredit abbezahlt wurde.
Vorteil: wenn man wieder eine größere Geldmenge aufnehmen möchte, ist der Grundbucheintrag bereits hinterlegt.
Nachteil: angeblich gibt es überhaupt keine Nachteile, wenn der Grundbucheintrag stehen bleibt (solange man keine Schulden mehr hat).

Ist das aber wirklich so???
Irgendwo muss es doch einen Haken geben!?


Den Haken kann ich Dir erklären,

Solange der Grundbucheintrag für eine Bank besteht, hat die Bank das begründete Recht, jederzeit Ansprüche, auch aus
zukünftigen Geschäftsbeziehungen durchzusetzen. Sprich bei Zahlungsausfall die Zwangsversteigerung zu betreiben.

Es ist daher wichtig, die Grundschuld mit einer Zweckbestimmungserklärung der Bank zu verknüpfen, sodass die
Grundschuld nur für den aktuellen Zweck, Bspw. die Absicherung eines Baudarlehens, eingeräumt wird.

Vorsicht beim Unterschreiben solcher Klauseln in der Zweckbestimmung bzw. beim Grundbucheintrag:

Die Sicherheit dient Ihnen zur Sicherung aller aus meiner/unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen entstandenen(gegewärtigne) und
erst zukünftig noch entstehenden, auch bedingten oder befristeten Verbindlichkeiten insbesondere aus Darlehens- und Kreditgewährung
laufender Rechnung, Wechseln, Bürgschaften und Abtretungen einschließlich Zinsen, Kosten und Provisionen.

Damit hält sich die Bank auch für die Zukunft noch die Tür zum Zugriff auf Deinen
Grund- und Hausbesitz auf, auch wenn das Baudarlehen schon längst abgezahlt ist.

Da geht später die Finazierung eines Schleppers in die Hose und die Bank droht plötzlich mit
Zwangvollstreckungund jagt Dich früher oder später aus dem eigenen, schon längst abgezahlten Haus.

Bequem ist die Grundschuld für die Absicherung weiterer Kredite sicherlich.
Aber 100% sicher vor der Bank ist man nur nach Löschung!
Das ist der eigentliche Haken dran.

Gruß
Wini
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Re: Eintrag im Grundbuch löschen

Beitragvon egnaz » Fr Feb 03, 2023 16:17

Von der eingetragenen Grundschuld hast du keinen Nachteil. Wenn du überschuldet bist, kann es dir egal sein, ob die Bank allein dein Haus bekommt, oder ob andere Schuldner auch noch was abbekommen.
Gruß Eckhard
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