Spätestens, wenn man mit einem Tier im Hänger "rechts rann" gewunken wird, wird dann die Identität des Tieres bestimmt.
Wohl dann dem, der nachweisen kann, das er
a) nicht zulange(über 8 Std)
b) nicht zuweit (mehr als 65km)
c)mit den benötigten Dokumenten (Pferdepass oder Beförderungserlaubnis - beim Grenzverkehr auch Vetreinärgesundheitsgutachten)
d) dem Eigentumsnachweis unterwegs ist
