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Entnahme ins Privatvermögen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Entnahme ins Privatvermögen

Beitragvon Buer » Mi Mai 24, 2023 14:49

Mir kommt ja die steuerliche Bewertung von ldw. Flächen auch sehr seltsam vor. Wenn ich Acker- oder Betriebsfläche verkaufe (also aus dem Betrieb entnehme), muss ich Steuern bezahlen. Wenn ich hingegen ldw. Fläche kaufe, dann kann ich die Kosten nicht steuerlich geltend machen. Ich finde das sehr einseitig von unserem Staat, aber er wird sich schon etwas dabei gedacht haben...
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Re: Entnahme ins Privatvermögen

Beitragvon T5060 » Mi Mai 24, 2023 20:48

Mit der steuerlichen Betriebsaufgabe das war mal relaxed. Wir haben heute hohe Bodenwerte, Freilegungskosten werden nur noch eingeschränkt vom FA akzeptiert und die ImmoWertV ist zu mindest immer dann konsequent anzuwenden, wenn es zu Gunsten der Finanzverwaltung ist (Festgezurrte Bodenrichtwerte, Freilegungskosten). Ich gehe nicht davon aus, dass die Grundstückswerte nachgeben, die gehen mindestens inflationsbedingt parallel, aber die Freibeträge steigen nicht mit. Es hat wohl auch niemand im Gedanken, wegen dem Finanzamt ein Drittel seiner Flächen zu verschleudern. Erbabfindungen in Grundstücken auch das sollte man mit einem Vorlauf von 15 - 20 Jahren immer im Hinterkopf haben. Leider gibt es zu dieser Thematik, die eine einfache Lösung nicht, die auch noch der größte Depp versteht und umsetzen kann.
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Re: Entnahme ins Privatvermögen

Beitragvon 15er » Do Mai 25, 2023 6:02

Buer hat geschrieben:Mir kommt ja die steuerliche Bewertung von ldw. Flächen auch sehr seltsam vor. Wenn ich Acker- oder Betriebsfläche verkaufe (also aus dem Betrieb entnehme), muss ich Steuern bezahlen. Wenn ich hingegen ldw. Fläche kaufe, dann kann ich die Kosten nicht steuerlich geltend machen. Ich finde das sehr einseitig von unserem Staat, aber er wird sich schon etwas dabei gedacht haben...


Das "Problem" hat nicht nur der Landwirt.
Wenn eine Privatperson oder eine Firma ein Gebäude baut, kann es nur das Gebäude abschreiben, Grund und Boden ist nicht abschreibbar.
Das liegt in erster Linie daran dass es bisher immer so war dass Grund und Boden nie an Wert verloren haben.
Ein Gebäude oder eine Sache verlieren dagegen ihren Wert, bei Gebäuden sagt man halt 50 Jahre bei Geräten je nach AFA Liste

Wie die Bewertungen zustande kommen wird viel am Bodenrichtwert liegen, der von den Kreisen und Städten ermittelt wird
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