GtFahrer hat geschrieben:Aber dieses Erosionskataster ist für die meisten Betriebe besser als sie alte 40% Begrünungs-Regelung über den Winter. Ausserdem wenn einer wirklich einen schluffigen acker der am Hang ist bewirtschaftet wird er Froh sein wenn der Acker begrünt ist und ein Starkregen kommt und ihm den ganzen Humus wegschiebt den er Jahrelang produziert und erhalten hat!
mei, dann bauens halt Kartoffeln an heutzutage, fahren da ein oder gar zweimal mit der Dammfräse drüber und nach den ersten stärkeren Regen merkt man sogar gefälle, die man gar nicht sieht. Nimmt man den Erosionsschutz ernst, dann gehört die Dammfräse eigentlich auf allen Flächen mit selbst geringer Neigung verboten.