@Sturmwind
Personen oder Fahrzeuge die der Feuerwehr Hilfe leisten, haben im Ernstfall Anspruch auf Entschädigung! Auch in Sachen Steuer hat Langholzbauer nichts falsches gesagt.
https://www.dieversicherer.de/versicher ... g%20zahlen.
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... 2819071592
S.37/38
https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/nac ... einsatzen/
Antwort zur Steuerbefreiung!
Gruß