wer kann mir helfen? Ich habe einen J.D.Lanz 310 (ohne KFZ-BrieF) und fahre 1-2 mal im Jahr in den Wald zum Brennholz machen. Eine Zulassung nach §4 FZV ist mir irgendwie zu aufwendig.(21er Gutachten+TÜV+KfZ-Steuer+Versicherung etc.)
Wann kann man auf der Strasse mit nach neuer FZV Ohne Zulassung fahren und welche Voraussetzungen muss man erfüllen ( Beschilderung,Versicherung, Sicherheitsprüfung etc.)?
Wer hat ähnliche Probleme oder Erfahrungen gemacht?
Danke im voraus..
Fahre einen J.D. Lanz Typ 310 und suche immer neue J.D.-Freunde Zwecks Austausch von Erfahrungen!
L.G
Soweit mir bekannt ist, ohne Zulassung geht da gar nichts. Und mit den 6 Km/h wird das auch nix mehr. Bekommt man nicht mehr eingetragen.
Also entweder mit grüner Nummer, wenn du in etwa 1ha Land oder mehr hast und Mitglied in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bist oder als Zugmaschiene oder als PKW. Das ist aber sehr stark Abhängig von der Zulassungstelle. Mir hatte man das vor zwei Jahren verweigert. Ich solle meinen JDL510 gefälligst als PKW Anmelden. (Steuern irgendetwas um die 1.000 Euro/Jahr). Mein Nachbar hat seinen Deutz als Zugmaschiene zugelassen bekommen (Steuern 280 Euro/Jahr). Kommt halt immer darauf an, an welchen Tag man zur Zulassengsstelle kommt. Ich habe jetzt ein grünes Kennzeichen. Das hat dann auch den Vorteil mit den Anhänger, die mit Folgekennzeichen fahren.
Und was ist mit Anmeldung als Oldtimer?
Geht nicht soetwas, er ist Baujahr '65?!
Es muss doch ne elegante Lösung geben für Leute die Ihre Zugmaschine nur für zweimal im Jahr zum Holzmachen benötigen???
L.G.
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L.G
Hallo,
da es die Zulassung mit 6 km/h nicht mehr gibt, hast du eigentlich nur zwei Möglichkeiten deinen JD zuzulassen: mit schwarzem oder grünem Nummernschild.
Von einer Zulassung als PKW habe ich bisher noch nie gehört, ein Traktor wird immer als Ackerschlepper/Zugmaschine zugelassen.
Hast Du genügend Land/Wald (und das ist von Finanzamt zu Finanzamt in der Bewertung unterschiedlich) kannst du ihn mit grünem Nummernschild zulassen, zahlst somit keine KFZ-Steuer, musst aber Beiträge zur Berufsgenossenschaft entrichten.
Ob sich das rechnet musst du sehen, weiterhin bist du in der Nutzung auf lof eingeschränkt. Also eigentlich nichts mit Schleppertreffen o.ä.
Bei schwarzem Nummernschild kommen etwa 12,- Eu pro 200kg zulGG
Steuern auf dich zu.
Versicherung ist immer Verhandlungssache, versuche ihn aber als landwirtsch. Nutzung zu versichern, ist die billigste Möglichkeit.
Oldtimer (H-Kennzeichen) bringt dir wahrscheinlich garnichts, da hier eine Steuerpauschale von ca. 192,- Eu auf dich zukommt.
Um die Zulassung mit TÜV- Gutachten etc. wirst du also nicht herumkommen.
Hat bei mir alles in allem etwa 200,- EU gekostet.
Hallo habe den Beitrag gelesen,und möchte was anmerken. Ein bekannter von mir hat einen alten Fordschlepper kein Tüv und nicht zugelassen der fährt mit 6 Km Schild im ganzen Ort und Wald herum,auch mit einem Einachsigen Hänger.Er sagt das ginge weil sein Schlepper nicht schneller läuft und er ein 6 KM schild draufhat. Ist das erlaubt oder nicht?
Hallo,
entweder ist das eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder sie läuft (noch) über den Bestandsschutz, d.h. sie ist schon länger mit 6 km/H zugelassen.
Aber neu zulassen ist nicht mehr.
Viele allerdings glauben, 6 km/h Papper auf ein altes Teil und alles wär in Butter...
wie ist denn dann nun die Rechtslage mit Einachs-Traktoren / Gartenfräsen mit Rädern. Bisher war es meines Wissens nach so, daß man die ohne Zulassung auf der Straße bewegen konnte, da sie nur ca. 6 km/h fahren. Es gibt ja immer noch viele, die an ihren Einachser/Gartenfräse einen Hänger ranmachen und damit z.B. Gartenabfälle wegfahren. Ist das zulässig oder muß man die Dinger jetzt auch abnehmen lassen und ein Nummernschild besorgen (allerdings haben die Dinger z.T. gar keine bremsen, Beleuchtung schon gar nicht)?
Die Einachser sind meines Wissend davon ausgenommen, da sie bauartbedingt eh nur die 6 km/h laufen (sollten), Beleuchtung etc vorausgesetzt.
Es betrifft eigentlich nur die Schlepper, die durch Eingriffe im Getriebe auf 6 km/h gedrosselt werden.
Alte Zulassungen haben weiter ihren Bestand, einzig Neuabnahmen beim TÜV gibt es nicht mehr.
@ Rednose Also der mit dem Fordschlepper fährt schon ewig mit dem Ding rum ohne anmeldung und 6 KM Schild drauf.Hat dann wohl eine Art Schurt weil er es schon lange macht,und darf es dann auch.Danke für die Antwort.Was ich mich nun frage wer übernimmt die Kosten wenn er einen Unfall herbeiführt vieleicht sogar mit Personenschaden.Das Teil ist ja nicht Versichert,und eine PHV hat er auch nicht.
Die PHV sollte er haben, sonst haftet er mit seinem Privatvermögen. Ich hab das alles in die Betriebshaftpflicht miteingebaut, muss aber z.B. einen neuen Mähdrescher o.ä. immer nachmelden, die Kosten steigen dann zwar marginal, aber das ist es mir wert.
Hallo und danke für die vielen Aufschlussreichen Beiträge.
Ich merke an der Resonanz,dass das ein Thema ist, was immer viele Fragen aufwirft!
Werd ich wohl mit durch müssen und ihn anmelden.
Was zahlt man denn so in die BG? Meine Oma hat 7 ha. (aber verpachtet)
Welche Versicherung ist denn für ''Hobbylandwirte'' attraktiv?
Vielen Dank schonmal im voraus..
L.G.von der Ostsee
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L.G
Ich habe 0,7ha selber und noch mal das gleiche von meinen Schwiegereltern offiziel dazu gepachtet mit Pachtvertrag und auszügen aus dem Lageplan von der Gemeinde. Für die LWBG zahle ich 92,-. Für den Traktor bei GHV-Darmstadt nur Haftpflicht sind es noch mal 56,-. Ich würde bei der LWBG nicht zu viel angeben, umso teuerer wirds.
Ja alles klar,danke! Und was ist mit so einer Mitgliedschaft bei der LWBG alles abgesichert?
Habe selber ja gar kein eigenes Land,nur 5000 qm und paar Schafe,für'n Eigenbedarf..meine Oma wie gesagt hat 7 ha (z.Zt.verpachtet)...
Da muss doch was zu machen sein?!
Kann ich bei so einer LWBG nich mal vorsprechen und mir das durchrechnen lassen,ob sich das überhaupt lohnt??
Will auch nicht dass sie mir nachher andauernd auf die Füße schauen!! Wie gesagt,bin halt nur'n Hobbylandwirt
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L.G
Beim TÜV hat man mir heute bestätigt das es die 6kmh Regelung noch gibt. Es reicht nur nicht mehr einfach den Gang zu sperren. Man muß zum Beispiel die Zahnräder aus dem Getriebe ausbauen. Soweit der Ingenieur vom TÜV in Mainz.
ja soetwas ähnliches hat mir der TÜVer auch gesagt. Ist mir aber ehrlich gesagt viel zu kompliziert..
Werd wohl nich drum rum kommen Ihn normal zuzulassen
Naja werd mir das wohl mit nem Kumpel teilen,der mit mir ins Holz fahren will.,,geteiltes Leid ist habes Leid''
Danke trotzdem
L.G. von der diesigen Ostsee
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L.G