Hallo.
Ich habe div. leerstehende Kammern in einer Gemeinschaftssiloanlage. Da ich viehlos bin, möchte ich eine Silokammer als Lager an einen Brennholzaufbereiter vermieten.
Ist dies hinsichtlich früherer Beantragung "landwirtschaftliche Nutzung" problematisch. Ich weis wo kein Kläger da kein Richter.... Ich frage deshalb, da ein Silonachbar hinsichtlich meiner geplanten Nutzung evtl. in Zukunft "Probleme" machen könnte und es in der Vergangenheit schon mal Diskussionen gegeben habe.
Evtl. würde ich mit dem Mieter vereinbaren, dass bei Problemen mit div. Ämter wegen Nutzung das Silo "kurzfristig" zu räumen wäre.....
Auf der anderen Seite wären mir div. Schreiben des Nachbars egal. Ebenso kann ich div. Schreiben der Ämter auch bis zu einem gewissen Grad ignorieren.
Wie sind Eure Erfahrungen. Gehe ich mit der Vermietung hinsichtlich nicht landwirtschaftlicher Nutzung große Risiken ein bzw. hat jemand Erfahrungen mit Vermietung von Fahrsilo gemacht, wo die Ämter dann im Nachgang mit sich reden haben lassen. Danke.