Ich habe seit etwa 20 Jahren ein Grundstück ( in NRW ca . 5000 m² 50% Wald und 50 % Weide) verpachtet .In der letzten Woche bekam ich von der Pächterin die Nachricht das an einem alten Buchenbaum (ca. 1,8 m Stammdurchmesser) ein Pilz herauswächst . Sie hätte den Pilz schon einmal abgeschlagen ,aber er kommt immer wieder. Ich möchte diesen Baum möglichst schnell fällen lassen . Der beauftragte Baumdienst möchte gerne eine Genehmigung der Stadt haben. Die Stadt sagt wir haben keine Baumschutzsatzung und der Baum steht in keinem Bebauungsplan , von uns bekommen sie nichts schriftliches ausgestellt. Sie dürfen aber trotzdem erst ab Oktober ohne Genehmigung fällen wegen Artenschutz / Brutzeit . Ansonsten müste ein externer Baumkontrolleur eine Genehmigung geben.
Da dieser Baum nur etwa 10 m von einem Weg entfernt steht meine ich das die Verkehrssicherungpflicht vorgeht und der Baum möglichst schnell gefällt werden sollte . Da ich als Landwirt hierzu nicht das nötige Fachwissen habe würde ich mich über eure Meinung hierzu freuen. Wie ist das bei vom Borkenkäfer geschädigten Bäumen wird da auch zur Zeit eine externe Genehmigung fällig ?
RH