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Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon RHaRE » Mo Aug 12, 2019 22:40

Ich habe seit etwa 20 Jahren ein Grundstück ( in NRW ca . 5000 m² 50% Wald und 50 % Weide) verpachtet .In der letzten Woche bekam ich von der Pächterin die Nachricht das an einem alten Buchenbaum (ca. 1,8 m Stammdurchmesser) ein Pilz herauswächst . Sie hätte den Pilz schon einmal abgeschlagen ,aber er kommt immer wieder. Ich möchte diesen Baum möglichst schnell fällen lassen . Der beauftragte Baumdienst möchte gerne eine Genehmigung der Stadt haben. Die Stadt sagt wir haben keine Baumschutzsatzung und der Baum steht in keinem Bebauungsplan , von uns bekommen sie nichts schriftliches ausgestellt. Sie dürfen aber trotzdem erst ab Oktober ohne Genehmigung fällen wegen Artenschutz / Brutzeit . Ansonsten müste ein externer Baumkontrolleur eine Genehmigung geben.

Da dieser Baum nur etwa 10 m von einem Weg entfernt steht meine ich das die Verkehrssicherungpflicht vorgeht und der Baum möglichst schnell gefällt werden sollte . Da ich als Landwirt hierzu nicht das nötige Fachwissen habe würde ich mich über eure Meinung hierzu freuen. Wie ist das bei vom Borkenkäfer geschädigten Bäumen wird da auch zur Zeit eine externe Genehmigung fällig ?

RH
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Neo-LW » Mo Aug 12, 2019 23:17

Moin,

ich würde es einfach dem Amt melden.

Sehr geehrte Damen und Herren ... zeige ich Ihgnen hiermit an ... fehlende Standsicherheit ... bitte untersagen Sie mir,
den Baum vor Oktober 2019 zu fällen.

Die Frau Sachbearbeiterin wird sich hüten, so etwas zu schreiben.
Dann würde sie sich ja selbst belasten.

Sie wird natürlich schreiben:
Bitte beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung unter Nennung der o.g. Gründe.


Olli
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon T5060 » Di Aug 13, 2019 0:25

Die Sachbearbeiterin wird schreiben, dazu muss sie gar nichts schreiben, denn sie hat ja bereits geantwortet und ihnen einen gangbaren Weg aufgezeichnet.

Also muss du warten bis Oktober oder du musst dir von einem zertifizierten Baumkontrolleur eine vorzeitige Wegnahme wegen mangelnder Standfestigkeit bestätigen lassen.

Meine Meinung und da wird sich auch Togra anschließen, dass der noch mind. 3 Monate standfest bleibt.

Wenn ich mir diese herrliche Krone anschaue, steht der noch 50 Jahre.
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Steyrer8055 » Di Aug 13, 2019 6:36

Hallo RHaRE!
Mich würde interessieren was der Pilz für einen Einfluss auf das Holz,Standfestigkeit,Lebensdauer hat.So vital wie der Besen alt istund da steht,hätte ich überhaupt keine Eile.

mfg Steyrer8055
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon RHaRE » Di Aug 13, 2019 7:16

Steyrer8055 hat geschrieben:Hallo RHaRE!
Mich würde interessieren was der Pilz für einen Einfluss auf das Holz,Standfestigkeit,Lebensdauer hat.So vital wie der Besen alt istund da steht,hätte ich überhaupt keine Eile.

mfg Steyrer8055



Hallo Steyrer 8055,

aus diesem Grund habe ich ja Bilder vom Pilz hereingestellt um Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Wir wurde gesagt der Baum bleibt bis zum Schluß grün , aber er fällt eines Tages einfach um . Außerdem habe ich ja geschrieben das die Pächterin schon einmal den Pilz entfernt hatte ,aus diesm Grund befüchte ich das der Pilz schon lange dort ist und den Stamm schon geschädigt hat.

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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon TMueller » Di Aug 13, 2019 7:23

Es ist übrigens ein wunderschöner Baum!
Wenn's nicht unbedingt sein muss würde ich ihn stehen lassen.

Ob der wirklich schon so stark beschäftigt ist das man ihn fällen muss?
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Ernstfried » Di Aug 13, 2019 8:33

Der Baum macht doch einen SEHR vitalen Eindruck - volle Belaubung, keine Trockenäste die herabzufallen drohen usw.
Warum soll der gefällt werden ?
Bis Oktober hält der allemal... eher aber noch viele Jahr(zehnt)e
Was will die Pächterin wirklich ? Vielleicht stört sie der Baum wegen Schattenwurf auf ihren Sitzplatz ?
Wenn sie den unbedingt weghaben will: erlaube ihr, den ab Oktober auf eigene Kosten zu entsorgen: dann mal gucken, was passiert...
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Ernstfried » Di Aug 13, 2019 8:56

Nachtrag:
Wenn der Baum AUSSERHALB des Waldes in freier Landschaft steht, dann ist - in Niedersachsen - das Fällen nur außerhalb der Brut- und Setzzeit zulässig.
IM Wald - und dazu gehört auch der Waldrand - kann und darf ganzjährig geschlagen werden.
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Ernstfried » Di Aug 13, 2019 9:01

2. Nachtrag:
Die Fällung durch einen "Baumexperten" (der evt mit Hubsteiger kommt, und die Krone portionsweise heruntersägt usw) wird vermutlich ein teures "Vergnügen".
Da stellt sich dann schon mal die Frage: wer wäre - rein rechtlich - zur Beseitigung des Baumes verpflichtet ?
Es ist meiner Meinung nach nicht ohne weiteres selbstverständlich, daß das Eigentümer ist, könnte nämlich auch der Pächter sein.
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon eifelrudi » Di Aug 13, 2019 9:02

Ich weis nicht welcher Pilz das ist. Ich habe aber erlebt wie die Buchenkomplexkrankheit eine kerngesunde Buche innerhalb von Wochen zu einer nicht mehr standfähigen Schrottbuche gemacht hat. Das Holz war zum Hacken fast schon zu schlecht. In der Rheinischen Bauerzeitung Nr. 31 vom 3.August war ein Artikel dazu. Ich glaube im Wochenblatt aus Münster war vor kurzem auch ein Artikel dazu.
In Trier ist vor Jahren in der Stadt jemand durch einen umstürzenden, brechenden Baum umgekommen. Der zuständige Sachbearbeiter wurde sehr hoch bestraft, das der Baum nicht sofort nach Feststellung von Schäden gefällt wurde.
Wir haben auch einige Zeit daqnach eine ganze Buchenhecke aus großen Buchen wie deine gefällt.Die sahen auch alle grün vital aus und waren innendrin komplett morsch, hohl.
Der feste Rand aussen war tlw. nur noch 5 cm dick. Es kamen auch " Naturschützer" und meckerten. Nach dem ich sie gefragt hatte, ob sie ihre Kinder noch unter den Bäumen hätten eine Woche zelten lassen waren die plötzlich ganz ruhig.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Buchen, die Pilzfruchtkörper tragen sind in der Regel bruchgefährded.
Stech einmal mit der Motorsäge ein und am Sägemehl erkennt man sehr schnell, wie schlecht die Buche ist.
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon DWEWT » Di Aug 13, 2019 9:57

Es sind wohl junge Fruchtkörper des Zunderschwamm. Jung bedeutet, dass sie noch nicht überwintert haben. Nach einem Winter ändern sie ihre Farbe in dunkelgrau auf der Oberseite und eher hellgrau auf der Unterseite. Der Pilz ruft im Stamm eine Weißfäule hervor, die die Standfestigkeit erheblich reduziert. Der Prozess des Faulens läuft evtl. über viele Jahre. Wann die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist, kann nur ein Gutachter klären.
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon RHaRE » Di Aug 13, 2019 10:45

DWEWT hat geschrieben:Es sind wohl junge Fruchtkörper des Zunderschwamm. Jung bedeutet, dass sie noch nicht überwintert haben. Nach einem Winter ändern sie ihre Farbe in dunkelgrau auf der Oberseite und eher hellgrau auf der Unterseite. Der Pilz ruft im Stamm eine Weißfäule hervor, die die Standfestigkeit erheblich reduziert. Der Prozess des Faulens läuft evtl. über viele Jahre. Wann die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist, kann nur ein Gutachter klären.



Hallo DWEWT ,

ich habe in den letzten Tagen im Internet nach diesem Pilz gesucht . Mein Ergebnis war das es sich um einen Lackporling (flach oder wulstig) handeln müste . Außerdem hatte ich auch geschrieben das der Pilz schon eimal abgeschlagen wurde . Vor dem Stamm lag auch ein wesentlich größerer, grau/schwarzer Pilz .

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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Sottenmolch » Di Aug 13, 2019 11:40

@Rhare

Wenn der Baum nicht im Wald sondern in der Flur oder im Garten steht, benötigt man in der Zeit vom 1.März - 30. September zum fällen eine Genehmigung. Es sind lediglich leichte Formschnitte erlaubt.

Zur Standfestigkeit kann dir hier niemand verlässlich Auskunft geben. Deine Pächterin hat außerdem nicht den Pilz abgeschlagen sondern den Fruchtkörper. Der Pilz sitz im Inneren des Baumes und wird ihn in absehbarer Zeit zum Absterben bringen. Ob er im grünen Zustand umfällt oder noch Jahre als Baumleiche steht?

Gruß
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon Groaßraider » Di Aug 13, 2019 12:03

Hallo RH,
für mich wirkt der Baum noch nicht akut.
Wir haben Mitte August, die 6-7Wochen sollte die Buche schon noch schaffen. Am 1.10. dann die Säge starten.
Gruß R. M.
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Re: Fällgenehmigung wegen Artenschutz

Beitragvon buntspecht » Di Aug 13, 2019 12:58

Hallo RhaRE,

lass einen Baumpfleger kommen. Der kann eine Standfestigkeitsuntersuchung vornehmen - alles andere ist "gestochere im Nebel" und könnte im Fall des Falles ziemlich in die Hose gehen :wink:

Gruß vom Buntspecht
Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand.

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