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Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon rottweilerfan » Di Dez 20, 2022 16:25

in der weihnachts woche ist der raubvogel in sachen ot richtig gnädig :wink:
Deutschland,ein Paradies für Schmarotzer und Taugenichtse...
" Der Rottweiler ",in seiner Familie gutmütig,treu und ergeben...
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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon Falke » Di Dez 20, 2022 16:41

Wolle mer's in den Sumpf verschieben? :roll:

Vorschläge für ein passendes Ablage-Thema erbeten.

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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon Sottenmolch » Di Dez 20, 2022 17:37

Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)!
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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Di Dez 20, 2022 17:41

Wird doch manchmal nach dem 15.1. gemacht um die sehr üppige ZF einzupflügen oder zu mulchen. Wenn danach noch mal Frost kommt, dann hat man einen schönen garen Boden.

Nach sehr nassen Herbst habe ich mal an Silvester gepflügt auf flach gefrorenen Boden. Und dann wurde es noch mal minus 20 Grad kalt. Perfekte Frostgare. Bodenlebewesen habe ich nicht gefragt. Habe auch nichts gemerkt.
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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon langholzbauer » Di Dez 20, 2022 17:44

Es gibt doch schon genug Faden zu Bodenbearbeitung.
Und in einigen davon wurde auch schon ausführlich über Sinnhaftigkeit von Bodenbearbeitung bei Frost, unterpflügen von Schnee oder Bearbeitungszeiten auf ZF- Flächen vor einer Sommerung diskutiert.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon Sottenmolch » Di Dez 20, 2022 18:13

Falke hat geschrieben:Wolle mer's in den Sumpf verschieben? :roll:

Vorschläge für ein passendes Ablage-Thema erbeten.

Falke



Sottenmolch hat geschrieben:Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)!



Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Wird doch manchmal nach dem 15.1. gemacht um die sehr üppige ZF einzupflügen oder zu mulchen. [...]



War eigentlich als Antwort auf Falkes Frage gedacht. Darf von mir aus auch in den Sumpf.
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Re: Es därfat amol rechn

Beitragvon Botaniker » Di Dez 20, 2022 20:28

Flecki_aus_Bayern hat geschrieben:Wird doch manchmal nach dem 15.1. gemacht um die sehr üppige ZF einzupflügen oder zu mulchen. Wenn danach noch mal Frost kommt, dann hat man einen schönen garen Boden.

Nach sehr nassen Herbst habe ich mal an Silvester gepflügt auf flach gefrorenen Boden. Und dann wurde es noch mal minus 20 Grad kalt. Perfekte Frostgare. Bodenlebewesen habe ich nicht gefragt. Habe auch nichts gemerkt.


Das mit der Winterfurche hat sich ja nun weitgehend erledigt. Hier sind die neuen Regeln noch mal schön zusammengefasst.

https://www.agrarheute.com/pflanze/pflu ... che-601492
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon DWEWT » Di Dez 20, 2022 22:12

Ich jedenfalls bin raus aus dem Pflugverbot. Der Tonanteil meiner Böden liegt zwischen 19 und 28%. Das dürfte auch bei vielen Marschflächen der Fall sein.
Leider sind die Angaben zur Bodenkartierung, die aus dem Liegenschatskataster entnommen werden können, zu ungenau. Wer die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen will, muss eine Bodenkartierung vornehmen lassen. Das macht wohl nur bei Eigentumsflächen Sinn.
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon meyenburg1975 » Do Dez 22, 2022 18:54

An der Küste ist letzte Woche sicher einiges an Kartoffelflächen gepflügt worden.
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon farmerpirat » Do Dez 22, 2022 20:04

Laut der oben genannten Quelle von agrarheute darf ich Böden die über 17% Tonanteil haben ab November als Winterfurche umpflügen.

Auf meinem Standort ist das i.d.R. schon zu spät,weil die Flächen nicht mehr befahrbar sind aber wie genau bekomme ich das jetzt raus, ob mein Standort den Anforderungen entspricht? DWEWT hat das ja schon angerissen, kannst du nochmal genauer ausführen was für eine Bodenkartierung erforderlich ist und wie das von statten geht?
Hört sich nicht so an als ob das mit einer einfachen Bodenprobe getan wäre. Ich dachte diese Information sei schon in Bodenkarten hinterlegt, wenn die Vorgabe so genau gegeben ist und die im Amt würden nur noch checken, ob meine Fläche im richtigen Gebiet liegt.
Muss ich dann jedes Jahr einen Antrag stellen, wenn ich das vorhabe oder reicht es das einmal zu beweisen oder muss ich einfach nur im richtigen Gebiet liegen und das findet formlos statt?
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon BE68 » Sa Dez 24, 2022 0:34

Mit dem Alpego Cracker geht es sehr gut wenn es 5-10 cm gefroren ist.
Dann kann Mann die Plätzen wo Rüben waren gut arbeiten.
Wenn du das Buch deines Lebens schreibst, muss du allein die Schribe heben.
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon agrarflächendesigner » So Dez 25, 2022 10:00

Ich habe damit bisher immer gute erfahrungen gemacht mit grubbern der Zwischnfrucht bei Nachtfrösten oder einmal sogar mit einer leichten Schneeauflage. Passt außerdem ganz gut in den Arbeitsablauf, um 4 auf den Schlepper und dann um 8 an den Schreibtisch :-)
Ich baue danach Mais und habe keine mulchsaatfähige Technik, also brauche ich eine möglichkeit dass bis zum Saattermin ende April viel von der Organischen Masse verrottet ist. Zudem hat man, wenn alles passt nocht eine leichte Frostgare oben drauf und dann ein wunderbares Saatbeet. Hier auf meinem Standort ist bei späteren terminen oft das Risiko recht groß hinterher viele kluten zu produzieren die man nicht mehr klein bringt.
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon difra » So Dez 25, 2022 10:57

Hallo zusammen und allen frohe Weihnachten,

in Bayern werden die Flächen, die über 17 % Tonanteil liegen, im Frühjahr über Ibalis klassifiziert, wahrscheinlich bekommt man eine Liste, für welche Felder dies zutrifft oder einen Layer für die Feldstückskarte.
Durch die Ausnahme mit dem Tonanteil ist man nicht komplett raus, es verschiebt sich der Zeitraum der geforderten Bodenbedeckung auf von der Ernte bis 1. Oktober, sprich danach darf man pflügen und zuvor muss entweder eine Zwischenfrucht draufstehen oder die sonstigen Möglichkeiten:
    Als Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen gelten:
    • Mehrjährige Kulturen
    • Winterkulturen
    • Zwischenfrüchte
    • Stoppelbrachen von Körnerleguminosen und Getreide (inkl. Mais)
    • Begrünungen
    • Mulchauflagen (inkl. Belassen von Ernteresten)
    • Mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung (z. B. mittels Grubber oder Scheibenegge)
    • Abdeckung durch Folien, Vlies oder engmaschigem Netz oder ähnlichem zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion (Kartoffeln, Gemüse etc.

VG Franz
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon juliusjr » So Dez 25, 2022 11:37

Gibt ja so ne Karte Bodenarten nach Lufa. Da sieht man was größer 17% Ton hat. Anders können die das ja auch nicht bestimmen....
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Re: Feldarbeit bei gefrorenem Boden (pro/contra)

Beitragvon Crazy Horse » So Dez 25, 2022 12:58

17% Tonanteil ist ja nicht viel. Die haben wir hier überall - auch dort, wo der Boden nach jahrelanger Winterfurche noch nicht vollständig erodiert ist und es noch etwas Löss (uL) und etwas mehr Humus hat. Insofern wird sich an der Praxis (Winterfurche im Herbst) nicht viel ändern.

Und auch wenn ein hoher Tongehalt die Nährstoffe im Boden besser bindet, macht sich das Vergraben des Humus und damit des Bodenlebens und die schlechtere Infiltration (Staunässe in den Fahrspuren) doch negativ bemerkbar. Und es kann mir auch keiner sagen, dass es zu keinen Nährstoffverlagerungen kommt. Hoher Tongehalt und wenig Humus bedeutet ja auch immer eine schlechte Bodengare

Ich möchte auf unseren teilweise recht sandigen Tonböden nicht mehr Boden losreißen, als es für eine gute Pflanzenetablierung erforderlich ist. Unter trockenen Bedingungen hat man sonst nur sehr viel Abdrift und darf alle Paar Jahre den Boden mit dem Pflug wieder hochschaufeln. Gefälle von 20-25% sind hier ja keine Seltenheit. Und wenn vor der Herbstaussaat (zu) tief gearbeitet wird, darf man diesen Boden, der leicht auffriert, sonst auch noch im Frühjahr walzen.
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