Crazy Horse hat geschrieben:Gefälle von 20-25% sind hier ja keine Seltenheit.
Bei derartigen Hanglagen dürften doch die entsprechenden Gebietskulissen für Wind-und/oder Wassererossion greifen.
Damit dann GLÖZ 5, d.h. Pflugverbot vom 1.12. - 15.2.
Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 14:56
Crazy Horse hat geschrieben:Gefälle von 20-25% sind hier ja keine Seltenheit.
Crazy Horse hat geschrieben:
Und auch wenn ein hoher Tongehalt die Nährstoffe im Boden besser bindet, macht sich das Vergraben des Humus
BE68 hat geschrieben:Mit dem Alpego Cracker geht es sehr gut wenn es 5-10 cm gefroren ist.
Dann kann Mann die Plätzen wo Rüben waren gut arbeiten.
Wini hat geschrieben:Aufgrund des Klimawandels verschiebt sich die traditionelle Winterfurche ja schon meist vom
November/Dezember in den Januar bzw. Februar des Folgejahres.
Somit kommt man am Besten nicht mit GLÖZ 6 mit Winterbedeckung zwischen 15.Nov. und 15.Jan. in
Konflikt, wenn man den Pflug zur Winterfurche halt erst nach dem 15. Jänner rausholt.
Dann liegt hoffentlich auch Schnee, der vorteilhaft zur Humusbildung gleich mit untergepflügt wird, statt
oberflächlich bei Tauwetter den Boden zu verschlämmen und mit Bodenteilchen abgewaschen wird.
Dann wirkt auch die Frostgare, die eine frühzeitigere Saat ermöglicht, da die tonigen Böden durch
Pflugauflockerung weit besser und schneller abtrocknen.
Und Diesel spart man auch dabei.
Viel Spaß beim Schneepflügen
und Guten Beschluss
wünscht Euch
Wini
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