Hi,
die Kündigungsfrist eines Landpachtvertrages beträgt, wenn nicht anders schriftlich festgelegt ist (was beim schriftlichen PV meistens der Fall ist), zwei Jahre. Gekündigt werden kann für das nächste Jahr bis zum dritten Werktag eines Jahres. (Was in diesem Fall sein könnte)
Die Frage in diesem Fall ist doch ob es überhaupt zu einem PV gekommen ist, oder ob es sich hier nicht um eine kostenlose Überlassung des Aufwuchses im Auftrag des Eigentümers handelt.
Also eine Heu/Gras Verkauf ohne Bezahlung oder Bezahlung durch Mahd der Fläche.
Das Nutzungsrecht verbliebe hier beim Eigentümer.
Wer das Nutzungsrecht für eine Fläche hat, wird i.d.R. daran festgemacht, wer in die BG einzahlt.
Grüße