Isarland hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:lanz1706 hat geschrieben:Hallo,
Ich glaube, der kennt sich hinten und vorne nicht aus, will hier aber eine kostenlose Rechtsberatung.
Nein ich will hier keine kostenlose Rechtsberatung.....mit STB und Notar ist im wesentlichen alles geklärt. Dies würde dieses Jahr Kosten für eine Flurvermessung auslösen die aber in den nächsten Jahren wieder hinfällig wird.
Acker und Wald liegen im selben Flurstück. Für die grundbuchliche Umsetzung des Verkaufs müsste das Waldstück aus dem jeweiligen Flurstück ausgemessen werden und in ein neues Flurstück übertragen werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag mit dem Passus der Kaufpreis beträgt TEUR XXX für ein noch zu vermessendes Teilstück in der Größe von XX Hektar aus dem Flurstück A Flur B Grundbuch von C.....
Damit würde ich normalerweise dann den öffentlich bestellten Vermesser beauftragen, der misst den Wald aus und es wird das Flurstück A1 Flur B Grundbuch von C gebildet. Für dieses Grundstück wird dann gemäß Kaufvertrag die Auflassung erklärt und danach gibt es 2 Flurstücke, nämlich A(Eigentümer Mutter/Sohn) und A1 (Eigentümer Sohn).
Da es keine weiteren Familienangehörigen gibt, die bei meiner Mutter mit erben können, würde ich ihren Anteil an Flurstückk A später sowieso erben. Bzw. bei entsprechend wieder verfügbaren Freibetrag vorab geschenkt.
Jetzt stellt sich halt die Frage wo derzeit grundsätzlich Frieden und Einigkeit besteht, ob die grundbuchliche Umsetzung des Kaufvertrags notwendig ist. Wenns dumm läuft stirbt meine Mutter kurz nach der Umsetzung und neben der Erbschaftssteuer habe ich dann die Kosten für die Vermessung und Teilung der Flurstücke (dürfte mindestens ein hoher vierstelliger Betrag werden) in den Wind geschossen.....
Derzeit halte ich die Risiken für überschaubar
- Abgaben und Grundsteuer wird vom gemeinschaftlichen Konto der GbR bezahlt
- Zustimmung grundbuchliche Belastung bekomme ich auch auf den Gemeinschaftsflächen
- größtes Risiko ist eigentlich das eine Sicherungshypothek gegen meine Mutter ergeht, die dann auch auf meinen Forstflächen steht wenn die nicht grundbuchlicht abgetrennt sind -> das halte ich aber für ausgeschlossen, gegen alles wesentliche ist Mutter gut versichert und die gibt nur aus was sie vorher eingenommen hat.
Insofern war das ganze einfach nur ein Wunsch nach Brainstorming ob ich bei den Risiken etwas übersehe....