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Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurstücke

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurstücke

Beitragvon Trial_and_Error » Sa Sep 18, 2021 15:45

Moin moin....

Folgende Ausgangslage eine Erbengemeinschaft (ich und meine Mutter) haben landwirtschaftliche Flächen (im Privatvermögen) und gewerblichen Forstbetrieb (Waldflächen sind Betriebsvermögen) geerbt.


Erbstreitigkeiten an sich gibt es keine.

Ich werde ihr die Forstwirtschaftsflächen jetzt zu Bodenrichtwerten abkaufen. Die landwirtschaftlichen Flächen bleiben ersteinmal in Gemeinschaftsbesitz, da keine ausreichenden Freibeträge nach Erbschaft und Steuerberater bedenken hat wegen Kettenschenkung und dann doch Erbschaftssteuerpflicht bei mir.

Das Problem mit den forstwirtschaftlichen Flächen ist, dass diese zusammen mit dem Acker jeweils ein gemeinsames Flurstück bilden. Insofern wäre eine Neuvermessung notwendig. Eine erste Kalkulation für die Berechnung der Ausmessung für die Waldflächen brachte Vermessungskosten im hohen vierstelligen Bereich.

Überlegung war jetzt, den Kaufvertrag zu schliessen, dass die Grundstücke noch genau zu vermessen sind, dies aber nicht durchführen zu lassen, da meine Mutter mir bei wieder ausreichenden Freibeträgen die weiteren landwirtschaftlichen Flächen übertragen wird.

Die Variante ist nicht ganz risikofest, aber so lange das Vertrauen besteht, die günstigste....sofern sich das Verhältnis verschlechtert, könnte ich ja immer noch einen Vermesser beauftragen und die Waldflächen ausmessen und die Auflassung im Grundbuch auf den neuen Flurstücken eintragen lassen.

oder hat jemand eine bessere Idee?
Trial_and_Error
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Jm010265 » Sa Sep 18, 2021 17:47

error.... Du und deine Mutter bilden die Erbengemeinschaft.... wie alt seit Ihr?

Es dreht sich vermutlich um 2374 ha Forstwirtschaft und um 3300 ha Landwirtschaft...

Sorry das was Du geschrieben hast...

Weiter so :klug: schade für die Zeit...naja ist ja auch dein erster Beitrag hier...

Der Nickname ist Programm....
Jm010265
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Trial_and_Error » Sa Sep 18, 2021 18:00

Das wir eine Erbengemeinschaft bilden, wissen wir, diese soll jetzt aber aufgelöst werden. Langfristig werde ich alles übernehmen.

Und nein es handelt sich nicht um 2700 ha Forstwirtschaft und 3.300 ha Landwirtschaft.....

Aber es handelst sich um genug, das ich bei den aktuellen Bodenrichtwerten keinen Freibetrag mehr habe, der reicht im Falle einer angenommenen Kettenschenkung nur noch aus um Mutters Anteil an der Hofstelle zu übernehmen.

Die Finanzierungskosten für die Forstflächen kann ich steuerlich absetzen.Insofern macht der Kauf Sinn, die Frage ist nur wie wir das Grundbuchlich für die Forstflächen am kostengünstigsten abwickeln können.
Trial_and_Error
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Jm010265 » Sa Sep 18, 2021 18:29

Was sagst der Steuerberater...
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Sottenmolch » Sa Sep 18, 2021 18:39

Jm010265 hat geschrieben:error.... Du und deine Mutter bilden die Erbengemeinschaft.... wie alt seit Ihr?

...


Und du kennst dich aus?
Sottenmolch
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon langholzbauer » Sa Sep 18, 2021 19:52

Der Error liegt schon in der Bewertung eines Land-u./o.Forstwirtschaftsbetriebes nach Bodenrichtwerten im Erbfall!
Was ist denn eigentlich mit " gewerblichen Forstbetrieb, Flachen sind Betriebsvermögen... " gemeint? :?:

Ein und die gleiche Parzelle kann nicht gleichzeitig Betriebsvermögen und Privatvermögen sein!

Aber das alles sollte jeder Steuerberater besser und schneller beantworten können, als das Forum hier!
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Jm010265 » Sa Sep 18, 2021 19:54

Sottenmolch hat geschrieben:
Jm010265 hat geschrieben:error.... Du und deine Mutter bilden die Erbengemeinschaft.... wie alt seit Ihr?

...


Und du kennst dich aus?

Nein
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Trial_and_Error » Sa Sep 18, 2021 20:50

langholzbauer hat geschrieben:Was ist denn eigentlich mit " gewerblichen Forstbetrieb, Flachen sind Betriebsvermögen... " gemeint? :?:


Für die Waldflächen besteht ein Forstbetrieb mit Betriebsnummer der Einkünfte G generiert, für den Betrieb wird eine Bilanz erstellt, der Grund und Boden ist von der Größe ermittelt und aktiviert, somit sind diese Flächen ganz normales Betriebsvermögen.

Die restlichen, landwirtschaftlichen Flächen befinden sich im Privatvermögen und werden verpachtet, es gibt keinen landwirtschaftlichen Betrieb, es werden entsprechend Einkünfte V aus der Verpachtung von Grundvermögen generiert.
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Trial_and_Error » Sa Sep 18, 2021 20:52

langholzbauer hat geschrieben:Der Error liegt schon in der Bewertung eines Land-u./o.Forstwirtschaftsbetriebes nach Bodenrichtwerten im Erbfall!
Ein und die gleiche Parzelle kann nicht gleichzeitig Betriebsvermögen und Privatvermögen sein!


Warum nicht, man muss die Teilflächen nur sauber benennen können von der Größe.

Von Häusern sind auch teile betrieblich bilanzierbar, wenn man die sauber von der Gesamtgröße abgrenzt. Ein Teil des Hauses ist Betriebsvermögen, der Rest Privatspass.
Zuletzt geändert von Trial_and_Error am Sa Sep 18, 2021 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Trial_and_Error » Sa Sep 18, 2021 20:53

Jm010265 hat geschrieben:Was sagst der Steuerberater...


Das er Steuerberater ist und kein Notar und dementsprechend keine Beratung über die rechtliche Wirksamkeit von notariellen Verträgen macht, sondern nur über deren steuerliche Auswirkung.
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon lanz1706 » Sa Sep 18, 2021 21:30

Hallo,

ganz ehrlich, wenn du die Kosten scheust für eine vernünftige Beratung von Fachleuten kann das Betriebsvermögen und Privatvermögen nicht so groß sein wie du schreibst.

Nur meine Meinung.
Gruß Lanz 1706
lanz1706
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon langholzbauer » Sa Sep 18, 2021 21:58

lanz1706 hat geschrieben:Hallo,

ganz ehrlich, wenn du die Kosten scheust für eine vernünftige Beratung von Fachleuten kann das Betriebsvermögen und Privatvermögen nicht so groß sein wie du schreibst.

Nur meine Meinung.

100 Punkte! :lol:
@ TE
Von welchem Staat schreibst Du?
Bzw. Welche Fehler hat der Erblasser gemacht, dass die Forstwirtschaft als Gewerbe versteuert wird?
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Isarland » Sa Sep 18, 2021 22:12

langholzbauer hat geschrieben:
lanz1706 hat geschrieben:Hallo,

ganz ehrlich, wenn du die Kosten scheust für eine vernünftige Beratung von Fachleuten kann das Betriebsvermögen und Privatvermögen nicht so groß sein wie du schreibst.

Nur meine Meinung.

100 Punkte! :lol:
@ TE
Von welchem Staat schreibst Du?
Bzw. Welche Fehler hat der Erblasser gemacht, dass die Forstwirtschaft als Gewerbe versteuert wird?

Ich glaube, der kennt sich hinten und vorne nicht aus, will hier aber eine kostenlose Rechtsberatung.
Die kann und darf ihm niemand geben. Mit den paar Brocken, die er hier hergeworfen hat, kann eh niemand was anfangen.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
Isarland
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Sottenmolch » Sa Sep 18, 2021 22:37

Jm010265 hat geschrieben:
Sottenmolch hat geschrieben:
Jm010265 hat geschrieben:error.... Du und deine Mutter bilden die Erbengemeinschaft.... wie alt seit Ihr?

...


Und du kennst dich aus?

Nein



Stinknormale gesetzliche Erbfolge, schon hast du deine Erbengemeinschaft mit einem Elternteil! Wichtig ist noch der eheliche Güterstand der Eltern. Danach richtet sich die Höhe des jeweiligen Anteiles.
Sottenmolch
 
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Re: Forstwirtschaft übernehmen ohne Neuvermessung der Flurst

Beitragvon Trial_and_Error » Sa Sep 18, 2021 22:39

langholzbauer hat geschrieben:
lanz1706 hat geschrieben:Hallo,

Bzw. Welche Fehler hat der Erblasser gemacht, dass die Forstwirtschaft als Gewerbe versteuert wird?


Die Flächen befinden sich in den neuen Bundesländern und waren bis 1990 in der LPG. Nach Liquididation der LPG haben die Nachfolger der Bauern die 1952 in die LPG gegangen sind Ihr Vermögen wieder bekommen. Insbesondere ihre Landwirtschaftlichen Flächen.

Somit bestand kein landwirtschaftlicher Betrieb. Gemäß damaligen Steuerberater meiner Großeltern wurde die Empfehlung gegeben einen gewerblichen Forstbetrieb zu gründen und die Waldflächen aus dem Privatvermögen dort einzulegen um unter anderem die Beiträge zur SVLFG steuerlich geltend zu machen und die laufenden Kosten in den Jahren ohne Holzertrag als Verlust aus Einkünften G mit den anderen Einkünften zu verrechnen.
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