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Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpresse?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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44 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Groaßraider » Do Mai 29, 2025 18:27

Steyrer8055 hat geschrieben:Hallo
Ich mach für jeden Berechtigten auf 4 Rädern ober mir den Weg frei, die Jagd fällt aber nicht darunter. Das ist bei euch vllt. anderst geregelt? Der Jäger muß nur 500m weiter zu Fuß gehen zur Kanzel u. es heißt nicht, daß er dort hinfahren muß. So sieht er auch mehr vom Verbiss u. Fegeschaden.


Deine abwertenden Aussagen gegenüber Jagdausübungsberechtigte, sind schon etwas krankhaft und unüberlegt. :regen:

Feld und Forstwege sind grundsätzlich für die Jagd frei!
Gruß R. M.
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Steyrer8055 » Do Mai 29, 2025 21:05

Hallo Groaßraider!
Zu gehen ja, aber nicht zu fahren auf so einem kurzen Weg. Der Weg ist für Land u. Forstwirtschaft gebaut worden, zudem der Jäger durch den geschützten Wald zur Kanzel geht, u. nicht durch das Austrittsfeld vom Wild fährt. Manche unserer "Jagdherren" glauben ihnen gehört alles, u. das ist eben ein Irrtum! Es mag bei euch anderst geregelt sein? Die Jagd soll Partner sein u. nicht Gegner, u. so hab ich schon einiges hinter mir an Erlebtem!
Was man selbst erlebt hat, darf man schreiben!

mG. Steyrer8055
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Groaßraider » Fr Mai 30, 2025 23:20

Du hast noch nicht verstanden, das du der Verlierer deines Handels bist.
Den Jagdausübungsberechtigten in seiner Tätigkeit zu behindern, beim Jagdeinrichtungen zu errichten , Ansitzen und das erlegte Wild abzutransportieren,
Fällt euch auf die Füße, mit der Folge das der Revierteil nicht bejagt wird, Jagdpacht Minderung bis zur Eskalation, aber euer nächster Jagdpächter jagd dann natürlich mit einer Drohne :regen:

Als ob ein PKW Schäden an Feld und Waldwegen anrichten könnte :roll:
Die Dummheit mancher Waldbesitzer ist Gottseidank nicht strafbar :klug:

Wald und Jagd funktionieren nur miteinander!!!


Bei uns liegen mittlerweile manche der Querulanten beiderseits, friedlich nebeneinander im Friedhof.....
Andere werden mit 86Jahren Freunde, weil sie merken das sie eigentlich 60Jahre aneinander vorbei gehandelt haben.... :D
Gruß R. M.
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Nick » Sa Mai 31, 2025 13:20

Boah ich hätte echt nicht gedacht dass ich mit dir mal einer Meinung bin, aber diesmal hast du es geschafft. Vor allem auch die Formulierung. Respekt.
Und das meine ich Ernst.
Wobei ich das mit denen die nach 60 Jahren plötzlich gscheit werden durchaus anzweifle...
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Wini » So Jun 01, 2025 17:53

hornspee hat geschrieben:Das Schild "Forstwirtschaftlicher Verkehr" hab Ich noch nie gesehen. Wenn dann "Land- und Forstwirschaftlicher Verkehr" .Zudem hat auf dem Weg der Lw mit der Presse sicherlich mehr Rechte als so ein Brennholzkasper, der meint, mit seinem Rümgeblödle den Weg zu blockieren und den ganzen Dreck liegen läßt! Solche Typen - sag Ich jetzt lieber nichts :gewitter:


Hallo hornspee,

damit Du auch mal ein solches Schild zu sehen bekommst:
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei.JPG
Forstwirtschaftlicher Verkehr frei.JPG (39.06 KiB) 2014-mal betrachtet

Es zeigt an, dass ein Verkehrsverbot nicht für Fahrzeuge der Forstwirtschaft gilt.

Somit ist ein Befahren des Waldweges durch Landwirte mit Strohpresse ausgeschlossen.
Hat mir jetzt auch der für die Gemeinde zuständige Förster versichert.

Einzig durch Mitführen des Holzabfuhrscheines ist es einem Landwirt erlaubt,
das erworbene Polterholz auf dem Weg zu sägen, zu spalten, aufzuladen und abzufahren.
Für die Holzabfuhr und Weg-Freimachung gilt lt. zuständigem Gemeinde-Waldarbeiter das Prinzip:
Wer zuerst kommt mahlt zuerst und muß den Weg für Nachfolger und Spätaufsteher erst nach Arbeitsende frei machen.
Alles andere müssen die Holz-Werber unter sich ausmachen und ist freiwillig.

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist also der Weg durch das gezeigte Schild grundsätzlich gesperrt.

Gruß
Wini
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon 240236 » So Jun 01, 2025 18:03

Wini hat geschrieben:Wer zuerst kommt mahlt zuerst und muß den Weg für Nachfolger und Spätaufsteher erst nach Arbeitsende frei machen.
Alles andere müssen die Holz-Werber unter sich ausmachen und ist freiwillig.

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist also der Weg durch das gezeigte Schild grundsätzlich gesperrt.

Gruß
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Wenn jetzt dem Waldbesitzer seine (beauftragten) Arbeiter kommen, dann müssen diese warten bis du fertig bist. Super, ich würde warten und trotzdem die Stunden schreiben. Diese Stunden soll der bezahlen, der den Weg blockiert.

Finde ich interessant, daß du da sehr gesetztestreu bist mit der Presse. Fasse dich an deine eigene Nase. Hälst du dann auch alle Gesetze ein (z. B. Düngeverordnung, Pflanzenschutzeinsatz, nicht zu schnell fahren, usw.)
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon hornspee » So Jun 01, 2025 18:47

:lol: Das Schild ist das Blech nicht wert! Zuerst muss der Weg erst mal gesperrt werden- Verbotsschild! Dann kommt die "Ausnahme"( zb. Frei für...). Aber Du gehst ja zum Gemeindearbeiter- der hat ja sooviel Ahnung... Und wenn Ich in einer fremden Gemeinde Holz kaufen muss, halt Ich die Bappen und hoffe, wieder mal was zu bekommen. Aber mit solch einem Verhalten? :gewitter:
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Wini » So Jun 01, 2025 19:09

Hallo hornspee,

vielen Dank für Deine klare Aussage.

Es müsste also die Anbringung des Hauptverkehrszeichens "Durchfahrt verboten"-Schild (Zeichen 250 der Straßenverkehrsordnung - StVO), ein rundes, weißes Schild mit einem roten Rand vorhanden sein.

Ich meine, ein solches Hauptverkehrszeichen war dort an der Waldeinfahrt nicht vorhanden.

Demnach wäre die alleinige Anbringung des Zusatz-Schildes "Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" (VZ 1026-37)
nur Verarsche und hätte überhaupt keine Gültigkeit!

Gruß
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon T5060 » So Jun 01, 2025 19:13

Als unser Forstmeister die Verwaltung von 3.500 ha Privatwald übernommen hat, hat der als allererstes alle Wege mit stabilen betonverankerten Schranken versehen.
Der örtliche Leitungsnetzbetreiber hat einen Schlüssel, alle anderen müssen erst mal Eintritt bezahlen (§44 EnWG), Wegenutzungsgebühr, weil für die Nutzung des
privaten Wegenetzes auch von Vorteil ist und Waldwegeunterhaltung teuer ist. Enduro - und Quadfahrer stellt die KI des Zielfernrohrs als Hirschbullen oder Keiler dar,
je nach Sonneneinfall oder Mondschein.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Rapp » Sa Jun 07, 2025 5:49

Zur Ausgangsfrage:
1. Ein Weg ist zum fahren da. Die Aufarbeitung von Holz auf dem Weg ist schon eine Sondernutzung und entspricht nicht dem Sinn eines Weges.
2. Der Landwirt mit der Presse hat auf dem Weg der als Forstwirtschaftlich gekennzeichnet ist nichts zu suchen.
3. in der beschriebenen Situation darf ich ihm den Weg trotzdem nicht verwehren. Das wäre eindeutig Nötigung.
Wenn man es genau nimmt steht dann eine Ordnungswidrigkeit (Presse) einer Straftat (Nötigung) gegenüber.
4. Gegenseitige Rücksichtnahme und alle kommen weiter.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Ernst Eiswürfel » Sa Jun 07, 2025 7:47

Rapp hat geschrieben:2. Der Landwirt mit der Presse hat auf dem Weg der als Forstwirtschaftlich gekennzeichnet ist nichts zu suchen.
3. in der beschriebenen Situation darf ich ihm den Weg trotzdem nicht verwehren. Das wäre eindeutig Nötigung.
Wenn man es genau nimmt steht dann eine Ordnungswidrigkeit (Presse) einer Straftat (Nötigung) gegenüber.


Hast du gelesen was du geschrieben hast? Begründe bitte, warum der Landwirt lt. Punkt 3 das Recht hat durchzufahren, nachdem er lt. Punkt 2 auf dem Weg nichts zu suchen hat!

Für eine Nötigung muss man den Weg bewusst versperren, mit dem Ziel dem anderen die Durchfahrt zu versperren.
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon xyz » Sa Jun 07, 2025 8:24

das bringt doch alles nichts, der Wini bekommt das Holz nicht ohne die Belagerung des Weges aufgeladen und der mit der Presse hat sich den falschen Weg zum falschen Zeitpunkt ausgesucht, da muss man halt schauen wie man das Problem dann löst
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Badener » Fr Jul 11, 2025 14:59

Wenn ein Landwirt mit Heuwerbungsmaschinen keine Forststraßen nutzen dürfte könnte man viele Wiesen gar nicht bewirtschaften da vom Wald umschlossen.....
Zwei meiner Wiesen ebenfalls.

Nochmal zum Eingangspost, wenn die Straße beidseitig mit tiefen Gräben gesäumt ist, dann ist da auch spalten ein Krampf. Dann besser abfahren lassen, dann muss man auch nicht mit den Landwirten diskutieren.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Forstwirtschaftlicher Verkehr Frei für Bauer&Ballenpress

Beitragvon Owendlbauer » Di Jul 15, 2025 13:32

Obelix hat geschrieben:Interessant ist, das beim offiziellen "VZ 250" Radfahrer auch nicht durchfahren dürfen.
Hält sich auch kein Radfahrer dran.

Ja und noch interessanter ist, dass das genannte Verkehrszeichen 250, welches die Durchfahrt aller Fahrzeuge verbietet, bei uns sogar auf Abschnitten des offiziellen Inntalradwegs aufgestellt ist. Die Behörden wissen selber nicht, was sie tun.

GeDe hat geschrieben:Mich ärgert aber daß in letzter Zeit diese Wirtschaftswege als Radwege ausgewiesen werden. Da loben sich die Kommunen wieder in den Himmel wieviel Gutes sie getan und ein Radwegenetz geschaffen haben. Da Einzige was sie aber getan haben, sind willkürlich Schilder aufgestellt.

Bei uns auch wieder genau so passiert. Entlang der Staatsstraße wurde vor zwei Jahren der Bau eines Radwegs wegen fehlender Finanzmittel abgesagt. Jetzt hat man kurzerhand einen (bereits bestehenden) Wirtschaftsweg 10 km mitten durch den Wald als Radweg ausgeschildert und dieses auch noch ganz groß in halbseitigen Beiträgen in der Lokalzeitung als Erfolg der lokalen Politik präsentiert. Ein kleiner Absatz betraf die Bitte auf Rücksichtnahme auf Forstarbeiten.

Das Zusatzschild "Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" ist in unserer Gegend übrigens absolut üblich, praktisch alle Wege in den Staatsforst sind damit ausgezeichnet.

Und der Winnie sollte mal brav zur Seite fahren, denn unabhängig davon, ob die Fahrt mit der Ballenpresse erlaubt ist oder nicht, ist es nicht seine Aufgabe, das zu überprüfen. :wink:
Claas Elios 210 * Eicher EKL 15/IIg4 * Schötz 5to Einachs-Dreiseitkipper * Winde Uniforest 65Hpro * Spalter Krpan CV18K * Stihl MS 044 * Stihl MS 201C
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