Särs liebe Holzfreunde,
die Nachbargemeinde bietet schönstes Polterholz an einem sog. Wertholz-Lagerplatz im Wald an.
An der Einfahrt von der Landstraße in den Waldweg steht ein Schild "Forstwirtschaftlicher Verkehr frei ".
Der Wertholzplatz entpuppt sich aber als ca 1km langer, schmaler Waldweg mit beidseits tiefen Gräben.
Kurz vor dem Ende des Waldweges sind die Holz-Polter rechts und links im 90°-Winkel zum Weg,
ungünstig quer über den Graben, in den Wald hinein beidseits abgelegt worden.
Problematisch ist dabei die Wegbreite, die gerade zum Aufstellen des Spalters und des Ladefahrzeuges reicht.
Meine Frage an die Forstwirtschaft:
Muß ich als Polterholzwerber mit aufgebautem Spalter und Ladefahrzeug einem kurze Zeit später
nachfolgenden Landwirt mit Rundballenpresse den Weg frei machen und alles wieder wegfahren?
Danke für Eure Tipps
Gruß
Wini


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet