LKW-Stefan hat geschrieben:2 Anhänger hat überhaupt nix mit Sonderregelung für die Landwirtschaft
zu tun, sondern hinter jeder Zugmaschine kannst du 2 Anhänger anhängen,
solange du nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen 18,75m
Gesamtzuglänge kommst.
genau,und das Tolle ist, man darf mit Zugmaschinen auch Sonntags fahren (ich glaub sogar mit Anhänger, aber nicht mit Auflieger) ist immer wieder eine Gaudi mit ner 18t Sattelzugmaschine am Sonntag zum Hockenheimring zur Driftchallenge - bekommst immer ganz vorne umsonst einen Parkplatz
