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Frage: Welcher Führerschein notwendig?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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35 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon abu_Moritz » So Apr 06, 2008 9:03

LKW-Stefan hat geschrieben:2 Anhänger hat überhaupt nix mit Sonderregelung für die Landwirtschaft
zu tun, sondern hinter jeder Zugmaschine kannst du 2 Anhänger anhängen,
solange du nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen 18,75m
Gesamtzuglänge kommst.


genau,und das Tolle ist, man darf mit Zugmaschinen auch Sonntags fahren (ich glaub sogar mit Anhänger, aber nicht mit Auflieger) ist immer wieder eine Gaudi mit ner 18t Sattelzugmaschine am Sonntag zum Hockenheimring zur Driftchallenge - bekommst immer ganz vorne umsonst einen Parkplatz
Gruß Jo


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Beitragvon Markus K. » So Apr 06, 2008 10:13

LKW-Stefan hat geschrieben:Langsam .... nix durcheinanderwerfen...

Wenn der Unimog auf 25km/h begrenzt ist (als Ackerschlepper zugelassen
ist) dann kann er wie jeder Traktor mit 2 Anhängern mit dem normalen
L Führerschein gefahren werden (Mofas und Traktoren).

....


Hallo Stefan

genau das meinte ich mit 25Km/h BBH, wobei mit Bauart Bedingte Höchstgeschwindigkeit gemeint war, das der Mog auf 25Km/h gesperrt ist.

Man könnte ja auch mit einem nicht gesperrten Mog nur 25 Km/h fahren, dazu ist dann der alte 2er nötig, eben wegen der höheren BBH.

gruß
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Beitragvon Holzfan » So Apr 06, 2008 10:18

Vielen Dank für die rege Diskussion!
Fragen an LKW-Stefan:
Darf ich mit Führerschein "alt 3" an meinen U1500 (auf 7,5 to abgelastet) einen 1-Achs-Anhänger (9-to Rückewagen) anhängen, auch wenn dann das Gesamtgewicht des Zugs die 7,5 to überschreitet?
Benötigst Du mit deinem Mog + 2-Achs-Anhänger einen LKW-Führerschein?
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Beitragvon günter » So Apr 06, 2008 13:17

hi ich will auch mal was dazu sagen

ich habe meinen alten 3er vor zwei jahren umgetauscht, also die chipkarte, da hattest du die möglichkeit dir eintragen zu lassen das du ein gespann mit max 18to fahren darfst(fragt mich jetzt aber keiner mit wievielen achsen), da war so eine lücke im eu-recht, die das möglich gemacht hat, so haben die es mir damals erklärt, bei der umschreibung,

gruss günter
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Beitragvon Christian_S » So Apr 06, 2008 16:48

Hallo Holzfan,

Klasse 3 berechtigt zum Fahren von LKW bis 7,5t mit Anhängern bis zum 1,5fachen des zGG der Zugmaschine. Dein Anhänger darf also bis 11t wiegen bzw. der ganze Zug 18,5t

Die neue Klasse C1E gilt nur noch für Züge bis 12t, dafür aber auch mit mehr als 3 Achsen. Alte Klasse 3 Inhaber erhalten deshalb bei der Umschreibung auf Antrag die Zusatzregelung „(C1E > 12000 kg, L<=3)“. Damit dürfen Sie weiterhin Züge über 12t (bis 18,5t) fahren, dann aber wieder nur mit 3-Achsen.

WICHTIG: Bei der Umschreibung muss der Antrag gestellt werden! Andernfalls bekommt man nur den normalen C1E und verliert seinen Anspruch auf 18,5t Züge.


Gruß
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Beitragvon abu_Moritz » So Apr 06, 2008 20:10

Holzfan hat geschrieben:Benötigst Du mit deinem Mog + 2-Achs-Anhänger einen LKW-Führerschein?


Ja, außer er ist auf 32km/h (oder 40?) beschränkt, dann reicht der große Traktorführerschein
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Beitragvon DX85 » So Apr 06, 2008 20:36

Benötigst Du mit deinem Mog + 2-Achs-Anhänger einen LKW-Führerschein?


Wenn der Mog auf 60 Km/h beschränkt und als Zugmaschine zugelassen ist reicht Klasse T ('grosser' Traktorführerschein).
Bei 32 Km/h reicht L.
Alles allerdings nur bei LoF Nutzung.
Sonst wird CE (früher Kl 2) fällig.

Lars
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Beitragvon abu_Moritz » So Apr 06, 2008 20:54

DX85 hat geschrieben:Sonst wird CE (früher Kl 2) fällig.

Lars


bis 12t Zuggesammtgewicht und Mog unter 7,5t könnte auch C1E reichen, denn die neuen -E sind auch für 2-Achshänger, allerdings nicht wenn man sie durch den alten 3er bekommen hat, dann nur bis 3 Achsen ;-)

neue BE-ler dürfen B auch nen 2-Achshänger ans Auto hängen
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Beitragvon DX85 » So Apr 06, 2008 21:08

denn die neuen -E sind auch für 2-Achshänger, allerdings nicht wenn man sie durch den alten 3er bekommen hat, dann nur bis 3 Achsen


Da bin ich mir noch nicht ganz sicher. War bisher so informiert das die 2-Achser auch bei Umschreibung des alten 3er genutzt werden können, dann allerdings mit den neuen Einschränkungen (< 12t, ZGG Hänger <= Leergewicht Zugfahrzeug...).
Einachser dann wieder (sofern beantragt) mit CE79, also bis 18,5t.

Lars
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Beitragvon abu_Moritz » So Apr 06, 2008 21:33

DX85 hat geschrieben:Da bin ich mir noch nicht ganz sicher. War bisher so informiert das die 2-Achser auch bei Umschreibung des alten 3er genutzt werden können, dann allerdings mit den neuen Einschränkungen (< 12t, ZGG Hänger <= Leergewicht Zugfahrzeug...).
Einachser dann wieder (sofern beantragt) mit CE79, also bis 18,5t.

Lars


mir alles egal, ich hab den CE gemacht um mir darüber keine Gedanken mehr machen zu müssen ;-)
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Beitragvon DX85 » So Apr 06, 2008 22:19

Hast Du es gut...... neidisch werd.... :cry:
Was kostet der Spaß heute?

Lars
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Beitragvon Christian_S » So Apr 06, 2008 22:20

Umsteiger, die von Klasse 3 kommen, haben automatisch die neue Klasse L mit Zusatz 174. Mit L darf man LoF-Maschinen bis 32km/h fahren. Zusatz 174 bedeutet, dass man nicht auf LoF beschränkt ist, sondern jegliche Zugmaschine bis 32km/h fahren darf. Bis 25km/h dürfen 2 Stück, 2-achsige Anhänger gezogen werden, darüber gilt wieder: 1 Anhänger mit 1er Achse oder Tandemachse.

Gruß
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Beitragvon abu_Moritz » So Apr 06, 2008 22:30

DX85 hat geschrieben:Was kostet der Spaß heute?

Lars


denke so zw 3 und 4000 Eur ...

ich hab noch 1800DM bezahlt - Studentenpreis ...
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Beitragvon FloISP1488 » Mo Apr 07, 2008 9:04

abu_Moritz hat geschrieben:denke so zw 3 und 4000 Eur ...

ich hab noch 1800DM bezahlt - Studentenpreis ...



Ich hab vor nem halben jahr 2500 Komplett mit allem drum und drann Bezahlt... ohne Rabatt...
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Beitragvon LKW-Stefan » Mo Apr 07, 2008 11:25

Meinen Unimog habe ich als normale Zugmaschine zugelassen

Gesamtgewicht hat er 6t - der 2-achs Anhänger hat auch 6t
somit wird für das Gespann Führerschein CE benötigt.

Mit dem alten 3-er Schein darfst du den Mog mit 7,5t + 9t Anhänger (1achs)
fahren, das ist richtig!
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