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Frage: Welcher Führerschein notwendig?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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35 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Frage: Welcher Führerschein notwendig?

Beitragvon Holzfan » Sa Apr 05, 2008 15:04

Welcher Füherschein ist für folgendes Gespann erfoderlich:
Unimog U1500 mit 2 Anhänger (9-to Rückewagen und 9-to Zweiachser Kippanhänger jeweils mit Druckluftbremsen). Zugelassen auf landwirtschaftliches Nutzfahzeug und auf 25 kmh beschränkt.
Kann dieses Gespann mit dem "alten" 3-er Führeschein gefahen weden?
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Beitragvon forstbetriebwf » Sa Apr 05, 2008 15:59

ja
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Beitragvon Christian_S » Sa Apr 05, 2008 18:38

Nein!

Die alte Klasse 3 berechtigt nur zum Führen von Fahrzeugen bis max. 7,5t und Zügen mit nicht mehr als drei Achsen, also Anhängern mit einer Achse bzw. 2 Achsen mit Abstand <1m.



Gruß,
Christian
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Beitragvon Holmer 91 » Sa Apr 05, 2008 18:46

Hallo,

wenn der mog bbh nur 25 hat kann mans auch mit m heutigen T fahren (sry, bei den alten klassen kenn ich mich nicht aus)
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Beitragvon Marco + Janine » Sa Apr 05, 2008 18:47

Glaub auch NEIN.

Weil der Mog nicht auf den Traktorschein zufahren ist.
Also gillt wie vor 7,5 t und nicht mehr wie 3 Achsen ( Tandem unter 1m ist eine Achse).
Frag in der Führerscheinstelle oder der Polizei mal nach.
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Beitragvon Markus K. » Sa Apr 05, 2008 19:23

das glaub ich aber schon... ich darf ja auch mit dem alten Dreier einen Zweiachsanhänger hinter dem Traktor herziehen, mit 25 Km/h. Dabei hab ich auch mehr als 7,5to Gesamtgewicht.
Gruß Markus

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Beitragvon Christian_S » Sa Apr 05, 2008 19:34

Hallo Markus,

in Deinem Fall müsstest Du Klasse 5 eingetragen haben, um Schlepper mit 2-achsigem Anhänger zu fahren.


Gruß,
Christian
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Re: Frage: Welcher Führerschein notwendig?

Beitragvon abu_Moritz » Sa Apr 05, 2008 19:45

Holzfan hat geschrieben:Welcher Füherschein ist für folgendes Gespann erfoderlich:
Unimog U1500 mit 2 Anhänger (9-to Rückewagen und 9-to Zweiachser Kippanhänger jeweils mit Druckluftbremsen). Zugelassen auf landwirtschaftliches Nutzfahzeug und auf 25 kmh beschränkt.
Kann dieses Gespann mit dem "alten" 3-er Führeschein gefahen weden?


grundsätzlich ja, aber hinterm Tandemrückewagen ist wahrscheinlich kein 2. Anhänger erlaubt, und andersrum erstrecht nicht ...
Gruß Jo


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Beitragvon Forstjunior » Sa Apr 05, 2008 19:46

Geht mit dem 3er nicht weil der U1500 mehr als 7,5 T zGG haben dürfte. Außer er wurde abgelastet auf 7,49 t. Dann darfste mit dem 3er nen Zug mit nicht mehr als 3 Achsen fahren, sonst brauchst Kl. 2. Übrigens beim alten 3 er ist Kl. 4 und 5 immer behinhaltet. Dass der Mog bbh 25 km/h hat glaubt wohl keiner.. Und zweiter Hänger hinter dem Rückewagen wird nix werden..weil der mit Sicherheit kein zugelassenes Anhägemaul haben dürfte..
Zuletzt geändert von Forstjunior am Sa Apr 05, 2008 19:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Markus K. » Sa Apr 05, 2008 19:48

mein Lappen wurde 1987 ausgestellt, ich hab da den 3er gemacht. Der schließt den 4er und 5er ja mit ein. Darum würde ich das Unimog-Gespann mit 25Km/h BBH auch fahren.
Gruß Markus

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Beitragvon LKW-Stefan » Sa Apr 05, 2008 21:06

Langsam .... nix durcheinanderwerfen...

Wenn der Unimog auf 25km/h begrenzt ist (als Ackerschlepper zugelassen
ist) dann kann er wie jeder Traktor mit 2 Anhängern mit dem normalen
L Führerschein gefahren werden (Mofas und Traktoren).

Ich denke aber der Themenstarter meinte dass die Anhänger auf 25km/h
begrenzt sind, und der Unimog ganz normal 80km/h max läuft.

In dem Fall müsste man den LKW Führerschein besitzen um den Unimog
mit den 2 Anhängern fahren zu dürfen!
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Beitragvon abu_Moritz » Sa Apr 05, 2008 21:10

LKW-Stefan hat geschrieben:Langsam .... nix durcheinanderwerfen...

Wenn der Unimog auf 25km/h begrenzt ist (als Ackerschlepper zugelassen
ist) dann kann er wie jeder Traktor mit 2 Anhängern mit dem normalen
L Führerschein gefahren werden (Mofas und Traktoren).

Ich denke aber der Themenstarter meinte dass die Anhänger auf 25km/h
begrenzt sind, und der Unimog ganz normal 80km/h max läuft.

In dem Fall müsste man den LKW Führerschein besitzen um den Unimog
mit den 2 Anhängern fahren zu dürfen!


genau, aber meinst Du noch nen Hänger hinter dem Rückewagen ist zulässig?
Gruß Jo


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Beitragvon MANKarl » Sa Apr 05, 2008 21:50

Ich würde sagen wenn der MOG nicht mehr als 7,5 t hat kann man mit dem Rückewagen drann mit Kl. 3 fahren.
Mit zweiachsanhänger am Rückewagen ist nicht erlaubt, da zwei Anhänger nur eine Sonderregelung für Landwirtschaft ist, sonnst würden Speditionen dies auf jeden Fall ausnutzen wenn sie mit so einem Gespann nicht über 40 t kommen und nur das Volumen benötigen.
Zweiachser am MOG, egal bei welchem Gewicht auf jeden Fall Kl.2
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Beitragvon abu_Moritz » Sa Apr 05, 2008 22:42

MANKarl hat geschrieben:Ich würde sagen wenn der MOG nicht mehr als 7,5 t hat kann man mit dem Rückewagen drann mit Kl. 3 fahren.
Mit zweiachsanhänger am Rückewagen ist nicht erlaubt, da zwei Anhänger nur eine Sonderregelung für Landwirtschaft ist, sonnst würden Speditionen dies auf jeden Fall ausnutzen wenn sie mit so einem Gespann nicht über 40 t kommen und nur das Volumen benötigen.
Zweiachser am MOG, egal bei welchem Gewicht auf jeden Fall Kl.2


2 Anhänger sind hinter jeder "Zugmaschine" erlaubt, hat nix mit LuF zu tun
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Beitragvon LKW-Stefan » So Apr 06, 2008 8:27

Wenn der Rückewagen eine geprüfte und eingetragene Anhängerkupplung
hinten hat sowie durchgehende Lichtanlage ist das überhaupt kein Problem.
Du darfst nur nicht den Rückewagen an den 2-achser hängen, da die
Anhängerkupplungen an den Anhängern selten ausreichende Stützlast
vertragen.

2 Anhänger hat überhaupt nix mit Sonderregelung für die Landwirtschaft
zu tun, sondern hinter jeder Zugmaschine kannst du 2 Anhänger anhängen,
solange du nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen 18,75m
Gesamtzuglänge kommst.
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