Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 14:04
Moderator: Falke
Holzfan hat geschrieben:Welcher Füherschein ist für folgendes Gespann erfoderlich:
Unimog U1500 mit 2 Anhänger (9-to Rückewagen und 9-to Zweiachser Kippanhänger jeweils mit Druckluftbremsen). Zugelassen auf landwirtschaftliches Nutzfahzeug und auf 25 kmh beschränkt.
Kann dieses Gespann mit dem "alten" 3-er Führeschein gefahen weden?
LKW-Stefan hat geschrieben:Langsam .... nix durcheinanderwerfen...
Wenn der Unimog auf 25km/h begrenzt ist (als Ackerschlepper zugelassen
ist) dann kann er wie jeder Traktor mit 2 Anhängern mit dem normalen
L Führerschein gefahren werden (Mofas und Traktoren).
Ich denke aber der Themenstarter meinte dass die Anhänger auf 25km/h
begrenzt sind, und der Unimog ganz normal 80km/h max läuft.
In dem Fall müsste man den LKW Führerschein besitzen um den Unimog
mit den 2 Anhängern fahren zu dürfen!
MANKarl hat geschrieben:Ich würde sagen wenn der MOG nicht mehr als 7,5 t hat kann man mit dem Rückewagen drann mit Kl. 3 fahren.
Mit zweiachsanhänger am Rückewagen ist nicht erlaubt, da zwei Anhänger nur eine Sonderregelung für Landwirtschaft ist, sonnst würden Speditionen dies auf jeden Fall ausnutzen wenn sie mit so einem Gespann nicht über 40 t kommen und nur das Volumen benötigen.
Zweiachser am MOG, egal bei welchem Gewicht auf jeden Fall Kl.2
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