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Frage zu "Rundumleuchten"

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon Frodo 640 » Do Nov 07, 2013 23:49

Rundumleuchten sind Kinderkram !
Wirklich brauchen tut fast niemand eine, klar kann man sie vllt bei bestimmten Einsätzen anmachen, wenn man zb mit nem 5Schar oder so unterwegs ist, der enorm ausschwenkt, oder die Straße kehrt um die manchmal echt unfähigen Autofahrer zu warnen, wird dann ja auch von der Polizei tolleriert, da es ja auch sinn macht, aber meistens sind es die Kiddies, die die geil finden und bei jedem Scheiß anmachen ( war bei mir nicht anders, war auch stolz wie Oskar auf meine RUL :D)


OB ein oder zwei Ruls, ist nur Optik und siehr vllt Cooler aus
MfG Frodo
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon charly0880 » Fr Nov 08, 2013 6:52

ich habe auch so ne halterung dran, muss man die einfach draufstecken und auf dem armaturenbrett den zugehörigen knopf drücken? brauch ich irgendwie nicht^^
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon JueLue » Fr Nov 08, 2013 8:02

CSW-LNF hat geschrieben:
Milchtrinker hat geschrieben:...

Das ist so beabsichtigt, damit es nicht "monoton" blinkt und daher weniger auffällt.
Darum die unterschiedliche Frequenz, weil das dann eher auffällig ist und man da mehr drauf achtet. Darum ist das auch bei den Fahrzeug - Blinkern so gehandhabt.
Stell 2 baugleiche Autos nebeneinander, z. B. 2 Audi A4 oder 2 MB 190, selben Baujahres und schalte die Blinker ein.....die blinken unterschiedlich....weils dann wieder mehr auffällt. :prost: :klug:



Sorry, aber was ihr da alles reininterpretiert.... :roll:

So eine Rundumleuchte besteht in der Regel aus einem 08/15 Elektromotörchen, das sich je nachdem, wer das in Korea gewickelt hat, wie hoch vor Ort Luftdruck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit sind und wie angschlagen der Regler der Lichtmaschine ist, ob noch mehr Verbraucher am Schlepper eingeschaltet sind, wie groß die Kabelquerschnitte und damit der Spannungsabfall am Schlepper ist usw. usw. usw. unterschiedlich schnell dreht.

Da ist nichts Absicht.

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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon elchtestversagt » Fr Nov 08, 2013 8:46

Ich hatte auch keine RU; doch die Fahrer Generation unter 25 meinten; dass müsste sein.
Und so waren eines Tages nach der Inspektion gleich zwei angebaut.
Selber nutze ich die nie; die Jungens grüssen sich damit und machen wer weiss was noch.
Leider nutzen viele andere ( ich hab unseren den Dauerbetrieb auf der Strasse verboten) die RU auf ihren Schleppern andauernd; bei Solofahren ebendso.
Deshalb interessiert das hier kein Schwein mehr und es passieren immer wieder gefährliche Manöver.
Wenn man die Lichtanlagen i.O. hat ( auch bei den Anbaugeräten) darf man die nicht einsetzen; das gillt auch bei 3 mtr breite.
Für meinen Teil hab ich am Schlepper zwei ASW; die direkt seitlich auf die Strasse leuchten; keinen beim vorbeifahren blenden; und man kann sehen; dass die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer schön sinnig an mir vorbeifahren; weil man nur so die wahren Umrisse erkennen kann.
ICh weiss; das ist auch nicht erlaubt ( allerdings ist das bei MDs teilweise vorgeschrieben); und wenn mir so ein Jungspund bei der Getreideernte nachts mit Ballerlampen ( so heissen die RUs bei uns ) entgegenkommt und einen auf dicker Hose machen will; dann mach ich kurzerhand meine ganzen Xenons vorne an; dann bleiben die gleich stehen ( da kann man nicht reinsehen; 4x 55 Watt Xenon...)
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon bwwid » Fr Nov 08, 2013 10:00

Das sagt das Gesetzt:

Der Einsatz von gelbem Blinklicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt.

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer diese benutzen darf:
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, können gelbe Rundumkennleuchten, ggf. nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere, z. B. an folgenden Fahrzeugen eingesetzt werden:
- Fahrzeuge der Straßenverwaltung (Autobahnmeisterei, Straßenmeisterei, städtische Bauhöfe), Schneepflüge oder Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsgeräte von Baufirmen oder Forst- und Landwirtschaftsbetrieben
- Müllsammelfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge (Versorgung und Entsorgung),
- Traktoren mit überbreitem Anbaugerät (Grubber, Fräse)
- Lkw, die größer oder schwerer sind als „normal“: Schwertransporte, Transporte mit Überlänge/Überbreite und deren Begleitfahrzeuge,
- Gefahrguttransporter, bei denen sie auf besonders gefährlichen Streckenabschnitten, beispielsweise in Tunneln, eingeschaltet werden müssen
- Fahrzeuge für Pannenhilfe (Gelbe Engel, Silberne Engel)

(aus Wikipedia kopiert, damit ich das nicht selber Tippen muß :-)

Fazit: RU - Einsatz in allen anderen Fällen ist nicht statthaft ggf. kann sogar eine Verwarnung oder Strafe nach sich ziehen. Z.B. mit dem Solo-Traktor oder Traktor-Anhängergespann unterwegs ist der Einsatz nicht statthaft

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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon Falke » Fr Nov 08, 2013 11:18

Für mich sind nicht bestimmungsgemäß eingeschaltete RUL eine (optische) Umweltverschmutzung
(und erzählen mir über den, der sie einschaltet mehr als ein seitenlanges Psychogramm ...)

A.
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon elchtestversagt » Fr Nov 08, 2013 11:46

Und da geht es schon los; das falsch Interpretieren.
Es steht " aussgewöhnliche Überbreite".
Und schon haben wir ein Problem: 3 mtr Aussenbreite; also mit einem Grubber oder der genannten Fräse gillt nicht als Überbreite; denn bei Anbaugeräten; gezogenenen Arbeitsmaschinen sowie Anhängern; die mit Breitreifen ausgerüstet sind deren Reifendruck die 2,5 bar ( neu; vorher 1,5 bar) nicht übersteigt dürfen LoF eine maximalbreite von 3 mtr haben; sind mit Warntafeln und Beleuchtung sowohl nach vorne als auch nach hinten kenntlich zu machen.
Also da keine RU!
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon Fadinger » Fr Nov 08, 2013 12:16

Hallo!
Frodo 640 hat geschrieben:OB ein oder zwei Ruls, ist nur Optik und siehr vllt Cooler aus

Würde ich auch sagen ...
Plausiblen Grund für zwei Potenzlampen gibt es nicht. Es ist ja so (zumindest bei uns in A), daß die RUL nicht am überbreiten Fahrzeug (Mähdrescher), sondern am vorausfahrenden Begleitfahrzeug angebracht ist.
bwwid hat geschrieben:3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

Also, wenn, dann ...
Und nur dann!

Gruß F
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon dappschaaf » Fr Nov 08, 2013 12:22

Hallo,

ich denke in absehbarer Zeit wird der Trend in Richtung 3. Leuchte gehen. :lol:

Gruß
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon HL1937 » Fr Nov 08, 2013 12:49

Dapp, eher käme in Frage daß schon junge potenzgestörte Herren eine Packung Windeln mit auf den Schlepper nehmen müssen.
Bei 99,99 % der herumirrenden Bauern ist keine Maschine am Hof die eine Faschingsbirne rechtfertigt. n8
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon Ferengi » Fr Nov 08, 2013 13:17

HL1937 hat geschrieben:Dapp, eher käme in Frage daß schon junge potenzgestörte Herren eine Packung Windeln mit auf den Schlepper nehmen müssen.
Bei 99,99 % der herumirrenden Bauern ist keine Maschine am Hof die eine Faschingsbirne rechtfertigt. n8



So isset. :prost:

Bei Arbeiten an Straßen (z.B. dem Reinigen wärend der Maisernte, bzw. dem frühjährlichem Güllefahren) würde es theoretisch Sinn machen.
In der Praxis isset aber so, daß die RUL auch da NUR etwas bei schlechter Sicht bringt.
Bei schönem Wetter knallen die Autos trotzdem an einem vorbei wie die Gehirnamputierten! :roll: :roll:
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon Justice » Fr Nov 08, 2013 14:00

elchtestversagt hat geschrieben:Und da geht es schon los; das falsch Interpretieren.
Es steht " aussgewöhnliche Überbreite".
Und schon haben wir ein Problem: 3 mtr Aussenbreite; also mit einem Grubber oder der genannten Fräse gillt nicht als Überbreite; denn bei Anbaugeräten; gezogenenen Arbeitsmaschinen sowie Anhängern; die mit Breitreifen ausgerüstet sind deren Reifendruck die 2,5 bar ( neu; vorher 1,5 bar) nicht übersteigt dürfen LoF eine maximalbreite von 3 mtr haben; sind mit Warntafeln und Beleuchtung sowohl nach vorne als auch nach hinten kenntlich zu machen.
Also da keine RU!


VORSICHT! Arbeitsbreite ist nicht immer Ausenbreite! Eine Fräse mit 3m Arbeitsbreite hat durch den Antrieb der ausen liegt eine Ausenbreite von etwa 3,2m.
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon JohnDeere1174 » Fr Nov 08, 2013 14:17

Hallo nochmals,

Eine solche Discousion wollte ich nicht in gang bewegen! Wer haben haben darf oder nicht.

Ich denke meine frage, wieso manchmal eine oder zwei hat sich hiermit erledigt und beantwortet.

Danke euch
frag :google:
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon dieterpapa » Fr Nov 08, 2013 15:17

Mein Senf:

wenn ich einen Kran verkaufe - also die dicken Dinger, die die Strasse blockiern und viele Achsen haben :D - dann kaufen die Chefs die meistens mit 2xRKL gelb, weil billiger.

Bei der Auslieferung ist dann die meistgewünschte Dreingabe für die Fahrer: 2 zusätzliche RKL :mrgreen:

Btw: in Österreich sind sogar 4 vorgeschrieben.

Dieter
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Re: Frage zu "Rundumleuchten"

Beitragvon langholzbauer » Fr Nov 08, 2013 18:32

die Anzahl der RKL gibt die Zahl der finanzierenden Banken wieder! :P
Je mehr Rundumleuchten auf den Maschinen, desto mehr Banken .... :lol:
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