Hans Söllner hat geschrieben:maurer-schorsch hat geschrieben:Ein Kumpel hat mir gesagt, das die RUL von jedem Punkt im Umkreis von 10 Meter zu sehen sein muss. Deshalb kann eine zweite sinnvoll sein. Keine ahnung ob das so Gesetz is.
Soweit ich weis: Rundumleuchte ist Pflicht bei Winterdienst (Polizei hatte mich angehalten, EINE Rundumleuchte muss drauf..), amsonsten nur bei Fahrzeugen mit Überbreite. Ein normaler Traktor DARF KEINE Rundumleuchte haben wurde mir gesagt, nur bei Überbreite oder Winterdiensteinsatz.
Das stimmt nicht ganz, du darfst immer eine oder sogar Zwei Rundumleuchten drauf haben, nur anmachen darfst Du Sie nicht ohne Grund. Hier in der Eifel wird das von allen Harmlos genommen, wir machen bei unserem Container Fahrzeugen auch die Rundumleuchten an, wenn wir Hackschnitzel durch die Gegend fahren. Auch an meinem Auto habe ich eine drauf, die darf aber nur bei gefahren oder besonderen Transporten angemacht werden. Also drauf haben, darfst Du immer!

