Hallo an alle Interessierten,
ich wollte euch mal einen aktuellen Sachstand zum Rückbau geben:
Aus einen Schreiben der unteren Naturschutzbehörde:
Demnach sollen alle künstlich eingebrachten Querbauwerke, Mönche und Rohrleitungen zurückgebaut werden und Freizeiteinrichtungen von der Fläche entfernt werden.Das Gewässer bleibt nach dem Rückbau ohne Nutzung sich selbst überlassen.Die Renaturierung soll in enger Absprache mit den zuständigen Vertretern des WWAs erfolgen.Die UNB sieht in dem geschilderten Rückbau der Anlage eine Aufwertung der naturhaushaltlichen Situation.Unter der Voraussetzung dass die Renaturierung des Bachlaufes im besprochenen Umfang stattfindet, könnte die Gewässer-Renaturierung als private Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden.Die dadurch zu generierenden Ökopunkte könnten in einem künftigen Eingriffsverfahren des Antragstellers angerechnet werden.Als Grundlage für die Berechnung der Aufwertung dient die Bay. Kompensationsverordnung.Wir gehen von einer Aufwertungsfläche von rd.800 qm (80x10 qm) beidseits des Graben aus.Hier wird ein stark verändertes Fließgewässer(F12) in ein mäßig verändertes Fließgewässer( F14) rückentwickelt.Dadurch können 6 Wertpunkte pro Quadratmeter als Ausgleichsmaßnahme /Renaturierung anerkannt werden.
Ich stell den Vorgang hier ein, weil vlt der eine oder andere auch mal mit sowas konfrontiert sein könnte. Frage: Ich habe kein Ahnung ob diese 4.800 Ökopunkte auf die Fläche fair sind oder nicht.Was sind die z.B. ungefähr in Euro wert, dass ich mir darunter was vorstellen kann? Kann mir da bitte jemand was dazu sagen ?
Danke. M.