mein hat vor Vater vor 50 Jahren 2 Fischweiher ( jew. ca 300 m2) angelegt hat, die er zuerst selbst bewirtschaftet und später viele Jahre verpachtet hat. Mit zwei neuen Pächtern hatte ich dann weniger Glück. Nach anfänglicher Euphorie sind die Weiher immer mehr verkommen und das Gelände wurde immer mehr als Sauf und Freizeitgrundstück genutzt. Nachdem diese Typen endlich weg waren, hab ich sie noch dem örtlichen Fischereiverein gegeben. Die zuvor hoch und heilig zugesagte Jugendarbeit und Ausbildung der Kinder ist dann ziemlich schnell auch wieder dem Saufen und Grillen gewichen und kaum mehr der Arbeit am Weiher. Kurz und gut: Ich habe keine Zeit, die Weiher selbst zu bewirtschaften. Irgendwelchen "Pächtern" den Dreck wegzuräumen, brauch ich jedenfalls auch nicht mehr.
Zum Jahresende läuft nun die wasserrechtliche Genehmigung aus und ich möchte die beiden Weiher rückbauen und einen halbwegs natürlichen Bachlauf wieder herstellen, wie er ggf.früher mal war.
Das zuständige Landratsamt als Aufsichtsbehörde hat hier ja ein Mitspracherecht. Reicht es aus, wenn ich die beiden Betonmönche und die Überläufe samt Rutschen etc. entferne und die beiden Dämme öffne und etwas einebne, dass sich mit der Zeit und ein paar Hochwassern die Natur selbst reguliert oder macht das Landratsamt hier die riesen Auflagen ? Wenn ich dass alles soweit rückbaue, wie es vor 50 Jahren vlt mal war, habe ich erhebliche Erdbewegungen und vor allem Kosten, die ich natürlich soweit es geht, niedrig halten will.
Frage: Hat hier jemand Erfahrungswerte, was die Behörde hier verlangt ? Gibt es hier Ermessensspielraum oder müssen die stumpf ihre Vorschriften abarbeiten? Ich möchte halt nicht blind in so einen Ortstermin laufen und mich von so einem Oberschlaumeier

Gruss Michael.