Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 21:38

Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon holzkarl » Sa Okt 24, 2009 13:25

Hallo zusammen!

Gerade erst angemeldet und schon jede menge Fragen ;-) .

1. Traktorführerschein
Mal ganz einfach wieviel Traktor und wieviel Anhänger darf ich mit meinem "alten 3er" Führerschein eigentlich bewegen, v.a. wie schnell?
Wie sind da die Grenzen (Höchstgeschwindikeit, Gewicht, Achsen)
2. Rückewagen
Darf man eine Rückewagen BELANDEN im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, und wenn ja welche Bedingungen muss er erfüllen?

3. Wieviel Holz fällt ein Waldarbeiter so die Stunde?
Bin mir schon im klaren darüber, daß es hierauf keine eindeutige Antwort geben kann!
Gehen wir mal von einer Durchforstung in mittlerem Hartholzbestand aus, 3/4 Buche.
Wie lange sollte man da unter durchschnittlichen bis guten Bedingugen für Fällen, Entasten und Ablängen auf Fixlängen ca brauchen, bzw wieviel fm/pro Stunde sind da normal?
Irgend einen Richtwert sollte es da geben, oder? Sowas wie Akkordirchtsätze für Staatliche Waldarbeiter o.ä.?

4. Holzlagerung/Trocknung
Aktuell sägen/spalten wir unser Brennholz im Wald ofengerecht, fahren es zum Lagerplatz, und sobald es enprechend getrocknet ist bei Bedarf nachhause in die Holzhalle.

Könnte man das Holz auch in "rückewagenlänge" auf einem sonnigen, luftigen Polter trocknen?Praktisch großzügiges stapeln der Stämme mit Plazhaltern usw auf dem Holzplatz.
Die Idee wäre es dann von einem Schneidspalter direkt auf einen Kipper zu fördern, heimzufahren und zeitnah zu verbrennen.

Würde das Holz (wir haben fast nur Buche) so überhaupt ausreichend, wenn auch verlangsamt, trocknen, oder ist das von vorherein nonsens


Besten Dank im Vorraus!

Karl
holzkarl
 
Beiträge: 18
Registriert: Sa Okt 24, 2009 11:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Falke » Sa Okt 24, 2009 18:22

Hallo holzkarl,
willkommen im Forum (es wundert mich, dass dir solange keiner geantwortet hat ...)

Zu Punkt 1 und 2 kann ich als Ösi nichts sagen ... (beim beladenen Rückewagen vermute ich : max 10 km/h)

Zu Punkt 3 gibt eine interessante Abhandlung hier : http://www.tfz.bayern.de/sonstiges/1595 ... 20TFZ%2011 TFZ 11

Zu Punkt 4 : Buche trocknet in Rinde zu langsam, sie "verstockt", der Heizwert sinkt ...
man müßte sie als Langholz der Länge nach spalten (es gibt solche Spalter für Rückewägen, Bagger etc. aber im Leistungsbereich 40 t aufwärts)

Gruß aus Kärnten
Adi
Benutzeravatar
Falke
Moderator
 
Beiträge: 25806
Registriert: Mo Dez 15, 2008 20:15
Wohnort: SüdOst-Kärnten, AUSTRIA
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Markus K. » Sa Okt 24, 2009 18:42

holzkarl hat geschrieben:Hallo zusammen!

...
2. Rückewagen
Darf man eine Rückewagen BELANDEN im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, und wenn ja welche Bedingungen muss er erfüllen?

...
Karl


für den Wagen brauchst du eine Betriebserlaubnis und natürlich eine entsprechende Bremse (Auflauf/ Luftdruck). Sollte der Wagen nur mit einer hydraulischen Bremse ausgerüstet sein, dann gilt der Wagen als ungebremst und darf somit maximal 4 Tonnen schwer sein auf öffentlichen Strassen.

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
Benutzeravatar
Markus K.
 
Beiträge: 4203
Registriert: Do Dez 09, 2004 17:26
Wohnort: Grafenwöhr / Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon holzkarl » Sa Okt 24, 2009 19:37

danke euch erstmal für die antworten bisher, mit dem langholz das wär ja auch zu schön gewesen!

zum rückewagen, dh. ich darf ihn auch auf öffentlicher straße mit maximalzugelassener nutzlast bewegen, wenn er die ensprechenden kriterien erfüllt?
im umkehrschluss : würde ich mit 7-8 rm meterholz auf unserem aktuellen meterholzwagen, der ungebremst ist, rumfahre, mach ich mich strafbar?
holzkarl
 
Beiträge: 18
Registriert: Sa Okt 24, 2009 11:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Markus K. » Sa Okt 24, 2009 21:10

Wenn der Wagen die Kriterien erfüllt und eine entsprechende Betriebserlaubnis hat, dann darfst du den beladen auf der Strasse heim ziehen.
Wenn du deinen so beladenen Meterholzwagen auf öffentlichen Wegen/ Strassen ziehst, könntest du Probleme bekommen! Der ist schwerer als erlaubt. Selbst mit Umsteckhebelbremse darfst du nicht mehr als 4 Tonnen bewegen.

gruß
Markus
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
Benutzeravatar
Markus K.
 
Beiträge: 4203
Registriert: Do Dez 09, 2004 17:26
Wohnort: Grafenwöhr / Oberpfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Andy_S » Sa Okt 24, 2009 21:37

Hallo!
- mit dem alten 3er Führerschein darfst Du Traktoren mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 32 kmh fahren

- Langholz trocknen, ohne es zu spalten ist schlecht, da es sonst verstockt und an Brennwert verliert. Wenn Sägespaltautomat, dann
gleich in Woodbags abfüllen, oder in Netze, z.B. mit einem Posch Pack Fix. Allerdings musst Du schon sehr viel Holz machen, das sich
ein Sägespaltautomat rentiert.

Gruß

Andy
Brennholz-und-Forstservice-Schwing@Web.de

Kleinaufträge im Forstbereich, Lohnrücken, Sägen, Spalten, Brennholzvertrieb,
Lohnarbeiten mit Sägespaltautomat
Benutzeravatar
Andy_S
 
Beiträge: 1278
Registriert: Do Jul 28, 2005 20:50
Wohnort: Limbach / Baden
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon holzkarl » Sa Okt 24, 2009 22:00

Andy_S hat geschrieben:Hallo!
- mit dem alten 3er Führerschein darfst Du Traktoren mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von max. 32 kmh fahren

- Langholz trocknen, ohne es zu spalten ist schlecht, da es sonst verstockt und an Brennwert verliert. Wenn Sägespaltautomat, dann
gleich in Woodbags abfüllen, oder in Netze, z.B. mit einem Posch Pack Fix. Allerdings musst Du schon sehr viel Holz machen, das sich
ein Sägespaltautomat rentiert.

Gruß

Andy


Hi Andy ich dachte eigentlich daran das Sägespalten machen zu lassen, wenn wir aber eh spalten müssen werden, wir das system wohl erstmal so beibehalten, ggf vlt das holz selbst mit der winde rücken und am weg aufarbeiten, sollte uns die arbeit auch erleichtern! machen wir im eigenen wald meist auch so, aber beim staat war das beim letzen los nicht so gewünscht.

Zum Fs wir ham nen alten IHc da bin ich "v/max mäßig" im grünen bereich, aber der muss leider bald gehen, da haben wir schon an nen 40km/h gedacht, müßte ich da anderen FS machen?
holzkarl
 
Beiträge: 18
Registriert: Sa Okt 24, 2009 11:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Fadenfisch » Sa Okt 24, 2009 22:05

@holzkarl

Ich glaube für den 40km/h Bereich brauchst du den T-Führerschein. Den konnte man früher mal umschreiben lassen, weiß nicht ob das heute noch geht!?
Benutzeravatar
Fadenfisch
 
Beiträge: 2195
Registriert: Sa Mär 22, 2008 19:21
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon holzkarl » Sa Okt 24, 2009 22:12

@ fandefisch - das ist dann wohl der hier :
http://www.netz-fahrschule.de/?open=fue ... in/traktor
Ich möcht net wissen wer bei uns alle schwarz fährt ;-)
hatte mal nen polizist dazu gefragt, der hatte auch keine ahnug!

danke
karl
holzkarl
 
Beiträge: 18
Registriert: Sa Okt 24, 2009 11:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon wiso » Sa Okt 24, 2009 22:19

Servus,

Thema Führerschein:

Mit dem 3er Führerschein durfte man (darf man denke ich auch immer noch?) auch Schlepper mit 40 km/h fahren bis zu einer Gesamtachsenzahl von drei. Also der Schlepper hat schon zwei Achsen. Dann bleibt für den Anhänger noch eine übrig. Also du darfst einen 40km/h-Schlepper mit einem Ein- oder Tandemachser fahren, sofern der Achsabstand der Tandemachsen <1m ist.

Ich bin vor einigen Wochen bei uns auf die Zulassungsstelle marschiert, hab meinen rosa Schein hingelegt und gesagt, ich hätte gern den Neuen incl. T.

Jetzt darf ich als ehem. Führerscheininhaber der Klasse 3 auch Schlepper im land- bzw. forstwirtschaftlichen Einsatz bis 60km/h und unbegrenzter Tonnage/Achsanzahl fahren.

Gruß wiso
wiso
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Siebenmühlentäler » Sa Okt 24, 2009 22:26

@Holzkarl
wenn der 40km Schlepper nicht mehr als 7,5t wiegt und du einen einachsigen Anhänger dran hast, meines Wissens bis 12t, geht das mit dem alten 3er. Nur eben kein 2 Achser.
Wenn Du Landwirtschaft hast, kannst Du den alten 3er umschreiben lassen. Dann bekommst den T sozusagen "geschenkt". Muss bei der Umschreibung aber extra beantragt werden.
Dann gibt es keine Gewichts-Beschränkungen mehr.

Gruss
Siebenmühlentäler
Siebenmühlentäler
 
Beiträge: 69
Registriert: Mi Okt 14, 2009 20:13
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon holzkarl » Sa Okt 24, 2009 22:27

wiso hat geschrieben:Servus,

Thema Führerschein:

Mit dem 3er Führerschein durfte man (darf man denke ich auch immer noch?) auch Schlepper mit 40 km/h fahren bis zu einer Gesamtachsenzahl von drei. Also der Schlepper hat schon zwei Achsen. Dann bleibt für den Anhänger noch eine übrig. Also du darfst einen 40km/h-Schlepper mit einem Ein- oder Tandemachser fahren, sofern der Achsabstand der Tandemachsen <1m ist.

Ich bin vor einigen Wochen bei uns auf die Zulassungsstelle marschiert, hab meinen rosa Schein hingelegt und gesagt, ich hätte gern den Neuen incl. T.

Jetzt darf ich als ehem. Führerscheininhaber der Klasse 3 auch Schlepper im land- bzw. forstwirtschaftlichen Einsatz bis 60km/h und unbegrenzter Tonnage/Achsanzahl fahren.

Gruß wiso


Hochinteressant, wollten die irgendwas wegen eigener landwirschaft/forstwirschaft?

Siebenmühlentäler hat geschrieben:@Holzkarl
wenn der 40km Schlepper nicht mehr als 7,5t wiegt und du einen einachsigen Anhänger dran hast, meines Wissens bis 12t, geht das mit dem alten 3er. Nur eben kein 2 Achser.


@Siebenmühlentäler mal bei wikipedia geklaut : (so 100% passen tut das aber auch nicht...)
...durfte man mit der Klasse 3 durchaus dreiachsige Züge (darunter fielen auch Kombinationen aus zweiachsigem Zugfahrzeug und sogenannten Tandemachsanhängern mit mehr als einer Achse, deren Nabenabstand ≤ 1,00 m war) geführt werden, die schwerer waren als die in der Klasse C1E festgelegten 12 Tonnen. Indes ergab sich aus der Vorschrift über die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeuganhängern aus der alten StVZO, dass, wenn für das Zugfahrzeug nicht eine besondere Beschränkung in die Fahrzeugpapiere eingetragen war, grundsätzlich Anhänger bis zum 1,5-fachen Gesamtgewicht der zGM des Zugfahrzeuges gezogen werden durften, sofern das Zugfahrzeug als Lastkraftwagen zugelassen war. Ein LKW mit 7,5 t zulässiger Gesamtmasse könnte damit eine Anhängemasse von bis zu 11,25 t erreichen (7,5 to × 1,5 bei durchgehender Bremsanlage = 11,25to). Da jedoch die Achslast einer Tandemachse mit einem Achsabstand ≤ 1,00 m auf 11 t begrenzt ist, ist auch diese Grenze für Inhaber der Führerscheinklasse 3 zu beachten. Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Führerscheinklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,50 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 Tonnen zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse).

danke
karl
holzkarl
 
Beiträge: 18
Registriert: Sa Okt 24, 2009 11:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon wiso » So Okt 25, 2009 12:09

holzkarl hat geschrieben:Hochinteressant, wollten die irgendwas wegen eigener landwirschaft/forstwirschaft?


Nein, allerdings kennen mich die Leute in der Zulassungsstelle auch persönlich. Die wissen von meinem land- und forstwirtschaftlichen Hintergrund.

Gruß wiso
wiso
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon Siebenmühlentäler » So Okt 25, 2009 19:42

@holzkarl
Warum fragst du, wenn du die Anwort schon (bei Wiki gefunden) hast?
Nein, ich war nicht bei Wiki, sonst hätt ich dir das auch geschrieben.

zu deiner Frage ob die was sehen wollten: Ja, bei mir wollten sie einen Nachweis.

Gruss
Siebenmühlentäler
Siebenmühlentäler
 
Beiträge: 69
Registriert: Mi Okt 14, 2009 20:13
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Fragen u.a. zu Holtztrocknung/Rückewagen

Beitragvon holzkarl » So Okt 25, 2009 19:48

Siebenmühlentäler hat geschrieben:@holzkarl
Warum fragst du, wenn du die Anwort schon (bei Wiki gefunden) hast?
Nein, ich war nicht bei Wiki, sonst hätt ich dir das auch geschrieben.

zu deiner Frage ob die was sehen wollten: Ja, bei mir wollten sie einen Nachweis.

Gruss
Siebenmühlentäler


Ist das so einfach?fällt der traktor dann in die 7,5t klasse?
holzkarl
 
Beiträge: 18
Registriert: Sa Okt 24, 2009 11:44
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], erwinruhl, FeFa2s, Google [Bot], Pedro 1

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki