Moin,
hier der entsprechende Auszug aus der Landesbauordnung BaWü:
Verfahrensfreie Vorhaben Gebäude, Gebäudeteile
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die
Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich
bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt,
2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem landoder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung
von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von
Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 70 m² Grundfläche und einer mittleren
Höhe von 5 m,
Damit läßt sich doch was anfangen.
Die einzelnen Landesbauordnungen lassen sich leicht ergoogeln (einfach "Landesbauordnung" und das jeweilige Bundesland eingeben), sind allerdings etwas mühsam durchzulesen wegen des Beamten-Deutsch und dem riesigen Umfang der Werke bis man die Info´s hat die man braucht.
Jetzt stellen sich für mich aber folgende Fragen:
- könnte ich jetzt auch 2 oder 3 gleiche Schuppen nebeneinander hinstellen die alle der Beschreibung aus Punkt 2 entsprechen? Müssen die einzeln stehen oder dürfen die wie ein Reihenhaus aneinander gebaut sein, sich also immer eine Wand teilen?
- meines Wissens wohne ich in einem Landschaftsschutzgebiet (vom Hören-Sagen), wo ist das für mich ersichtlich dass dem so ist?
- gelten da andere Bedingungen oder ist da Punkt 2 auch gültig? Hat da jemand schon Erfahrungen?
Gruß Mathias

