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Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon kleinlandwirt » Mi Dez 08, 2010 23:00

@nebenerwerbslandwirt,

wie du aus den anderen Beträgen bereits ersehen kannst, ist es nicht so einfach.

Zu deiner Frage mit dem Schlepperkauf:
Die Abschreibung ist immer von den Nettoanschaffungskosten (also ohne Umsatzsteuer); d.h in das Abschreibungsverzeichnis kommt der auf der Rechnung ausgewiesene Nettopreis, die ausgewiesene Umsatzsteuer ist sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Grundsätzlich gilt:
Alle Einnahmen und Ausgaben sind brutto (also mit Umsatzsteuer) in der Einnahme-/Überschußrechnung aufzuzeichnen

Den Nachweis über geltend gemachte Betriebsausgaben (z. B. pauschale Werte für Strom etc.) muss der Steuerpflichtige führen.
Das Finanzamt entscheidet lediglich aufgrund der vorgelegten Unterlagen (und Belege), ob der Ansatz zutreffend und richtig im Sinne der Steuergesetze ist.
Bei Strom und Wasser hält sich der Aufwand für die Installation von Zwischenzählern in Grenzen; beim Wasser ist es eigentlich ein Muß, da man ja ansonsten Abwassergebühren zahlt, obwohl das im Stall, Hof oder Garten verbrauchte Wasser nicht als Abwasser in den Kanal fließt.

z.B. hat meine Gemeinde bis vor wenigen Jahren beim Abwasser je Großvieheinheit eine gewisse Menge nicht berechnet. Aufgrund der Änderung der entsprechenden Satzung wurde der Einbau eines Zwischenzählers für Stall notwendig mit der Folge, das ich seitdem noch weniger Abwassergebühren zahle als bisher, obwohl der Wasserverbrauch sich nicht groß geändert hat (also klassisches Eigentor für die Gemeinde).

Deshalb wiederhole ich meinen Vorschlag nochmals: Wenn dir weder in der Schule noch in deinem späteren Berufsleben Grundkenntisse der kaufmännischen Buchführung beigebracht worden sind, dann nimm am Anfang die Hilfe eines Steuerberaters etc. in Anspruch und wenn du danach dennoch der Ansicht bist, das meiste oder alles kannst du auch selber machen, dann mach es.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon CarpeDiem » Do Dez 09, 2010 9:11

Gebe da @Kleinlandwirt recht, der den threadanstellende Diskutant scheint von der ganzen Materie der Buchführung eigentlich recht wenig Grundkenntnisse zu haben, so dass der gegebene Rat des fachlichen Beistandes absolut richtig und geboten erscheint.
Diese fehlenden Grundkenntnisse in Fragen der Rechnungslegung scheint allerdings auch ein Manko der landwirtschaftlichen Berufsausbildung zu sein.

Allerdings halte ich es für falsch eine landwirtschaftliche Rechnungslegung im weitesten Sinne, allein aus fiskalischen Gründen zu machen. Dazu wäre die Zeit und Mühe vertan, sondern sie muss so aufgebaut sein, dass sie aktuelle Ist und gleichzeitig auch Plandaten liefert die zur Betriebsentwicklung und Steuerung notwendig sind. Deshalb ist es absolut notwendig diese Daten tagesaktuell aufzubereiten, denn nur so können noch Entscheidungen vorgenommen werden, die auch einen steuerlichen Rückbezug haben.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Frankenbauer » Do Dez 09, 2010 22:24

@kleinlandwirt

Die Geschichte mit der USt beim Schlepperkauf stimmt aber nur so lange, wie er nicht pauschaliert, der Pauschalierer rechnet mit Bruttobeträgen auch bei der Abschreibung, wurde mir so vom FA erklärt und mache ich seit 2004 schon so immer ohne Beanstandung.

Gruß

Werner
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon CarpeDiem » Fr Dez 10, 2010 9:03

Also die von @Kleinlandwirt geschilderte Vorgehensweise ist die auch mir bekannte, d.h. sofortige Aufwandsverrechnung der gezahlten Umsatzsteuer, Verteilung des Nettobetrages auf die Nutzungsdauer. Frage mich nur was habt ihr denn alle dauernd mit dem Finanzamt zu tun und was beredet ihr denn dort??? Ich habe mit der Fiskalverwaltung nur via den Bpisten zu tun, ansonsten rein gar nix!
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » So Dez 12, 2010 15:19

Was kostet denn eigentlich die Erstellung einer EÜR?

Gute Idee direkt beim Finanzamt mal nachzufragen!

Ist denn das nirgends nachzulesen, wie das mit der Umsatzsteuer bei der AfA gehandhabt wird?

Was verbirgt sich eigentlich hinter der "sachlichen Bebauungskostenpauschaule" (Zeile 20 EÜR-Formular)? Die Anleitung gibt zwar genau wider, welche Kosten darunter fallen können, aber weder wie hoch die Pauschale ist, noch wann sie anzuwenden ist?
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon kleinlandwirt » Mo Dez 13, 2010 23:24

@frankenbauer

ich hab jetzt momentan nicht die Möglichkeit, dies genau aus dem Gesetz zu begründen; es ergibt sich aber auch aus dem §9b EStG; noch schöner steht dies im Felsmann Kommentar; auch kann dir das jeder StB bzw. Buchstelle sagen, die nur etwas Ahnung von Landwirtschaft und Steuer haben.

Im Endeffekt auf die Jahre gesehen dürfte die steuerliche Auswirkung nicht so groß sein, da bei Abschreibung von den Bruttoanschaffungskosten die jährliche Abschreibung natürlich etwas höher ist.

Auch die Leute im Finanzamt wissen nicht alles.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon 2810 » Di Dez 14, 2010 9:01

kleinlandwirt hat geschrieben:
Auch die Leute im Finanzamt wissen nicht alles.


Wie wahr :!:
Selbst erlebt , dass die Auskunft falsch war . Mein(damals junger ) StBer.hat es sofort bezweifelt .
Dumm war nur , dass ich keine schriftl. Fixierung der Auskunft aus dem FA bekam (.."Chef ist gerade nicht im Hause ..)
Den Fehler hinterher wieder ertäglich zu gestalten , war ne Heidenarbeit .da kamen die obersten Leute der Buchstelle und haben
nen halben Tag mit dem FA verhandelt. Aber aus Fehlern kann man lernen .

PS : bei mir (doppelte BuFü ) geht die MWSt sofort in den Aufwand , bin ebenfalls Pauschalierer .
Man kann diesen Effekt auch gezielt anwenden , um die Steuerlast zu glätten .
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon CarpeDiem » Di Dez 14, 2010 9:24

@kleinlandwirt, habe momentan auch nicht die richtige Stelle zur Hand, aber herleitbar ist dies doch allein aus den vom RFH aufgestellten Teilwertvermutungen. Es ist doch unter c. p. Bedingungen gar nicht einzusehen, warum bei dem Pauschalierer ein höherer Bilanzansatz zum tragen kommen soll, als bei dem Regelversteuerer. Sicherlich kann man argumentieren, dass das Ergebnis über die Gesamtperiode gleich ist, aber dies ist keine Begründung für die unterschiedliche Handhabung.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Frankenbauer » Di Dez 14, 2010 21:31

@kleinlandwirt und Carpe
Ich werds in Kürze erfahren, wenn der erste richtige Batzen in die Abschreibung geht, bis jetzt waren das ja immer nur Gebrauchtmaschinen von niedrigem Wert.

Gruß

Werner
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Wini » Mi Dez 15, 2010 21:00

Interessant ist die derzeitige Möglichkeit bis zu 40% der Netto-Anschaffungskosten nachträglich als Gewinnminderung zu nutzen.
Stichwort: Investitonsabzugsbetrag(IAB)

Gerade für Nebenerwerbslandwirte interessant, bei denen onTop auf das außerlandwirtschaftliche Einkommen
noch die Einkünfte aus L&F versteuert werden müssen.

Der IAB kann nachträglich für geplante Investitionen im Vorfeld gebildet werden.
Die Zeitspanne zwischen Investition und Bildung des IAB ist auf 3 Jahre ausgedehnt worden.

Bei der Umstellung von §13a auf EAU gibt es einige Tricks die ein guter Steuerberater für L&F drauf haben sollte.

Aus eigener Erfahrung würde ich Dir raten auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon George » Mo Mai 16, 2011 20:22

Hallo,
ich mach jetzt mal das alte Fass wieder auf.....

Auf meine Frage wird es keine konkrete Antwort geben, erhoffe mir aber eine Richtung.

Ich habe einen 20HA 13a Betrieb im Nebenerwerb und habe mir dieses Jahr einen neuen Schlepper zugelegt. Jetzt bin ich am Rätseln ob sich für mich Buchführung "lohnen" könnte........ Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall.

George
Gruß George
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon flower-bauer » Mo Mai 16, 2011 23:23

...
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Kreuzschiene » Di Mai 17, 2011 8:48

Also mein Rat vom mir für Dich: Wenn es irgendwie geht, schau, dass Du 13a bleiben kannst. Zumindest wir sind damals IMMER wesentlich besser gefahren. Leider sind wir halt dann irgendwann zu groß geworden für 13a. Jetzt müssen wir uns halt so irgendwie durchtricksen, so weit es halt geht...

Weiß aber nicht, ob man z.B. mal fünf Jahre EÜR machen kann, und dann wieder in 13a zurück. Wär evtl. ein Ansatzpunkt...

Gruß K.
Kreuzschiene
 
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Frankenbauer » Di Mai 17, 2011 22:31

Also für mich war es bis jetzt von Vorteil eine EÜR zu erstellen. Mein Betrieb liegt in einer sehr unterschiedlichen Vergleichsregion und da am schlechten Ende (hohe Ansatzwerte für 13a), krankheitsbedingter Investitionsstau (hohe AfA), mittleres außerlandwirtschaftliches Einkommen und ein bis dato kulantes Finanzamt (selbst erstellte EÜR und AfA Tabelle werden anerkannt).

@kreuzschiene

Laut Anlage L gibt es kein rückwärts mehr, dort kreuzt Du an, dass Du Dich verpflichtest die kommenden fünf Jahre in gleicher Weise zu erklären.

@carpe diem und kleinlandwirt

Die Beschreibung mit ausgewiesener Vorsteuer von Euch beiden ist richtig, der Vorsteuerbetrag kommt sofort in den "Vergleich der Einnamen und Ausgaben", der Nettobetrag in die AfA.

Gruß

Werner
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 18, 2011 9:18

@Frankenbauer, danke für die positve Rückmeldung, dass wir dich überzeugen konnten. Leider hat sich Kleinlandwirt, den ich wegen seiner fachlichen Kompetenz sehr schätze, hier in letzter Zeit rar gemacht.
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