Ich möchte rückwirkend für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstmals von $13-a-Steuerermittlung auf Einnahmenüberschussrechnung wechseln und hätte dazu ein paar Fragen an euch:
1. Wie lange bin ich an die Einnahmenüberschussrechung gebunden.
2. Ich möchte die Umsatzsteuer pauschalieren. D.h. dann aber auch, dass ich Abschreibungen nur in Höhe des jeweiligen Nettokaufpreises vornehmen kann oder?
3. Gibt es Paschaulen (z.B. Anerkennung von xy Kilometern für Besorgungsfahrten mit dem PKW, xy % des Stromverbrauches), die das Finanzamt in der Regel anerkennt und die mir zusätzlichen Bürokratieaufwand ersparen?
4. Gibt es irgendwo im Internet eine detaillierte Übersicht über AfA-Tabellen für land- und forstwirtschaftliche Geräte?
5. Ist man an diese Tabellen gebunden oder kann man auch eigene Abschreibungspläne aufstellen? Wenn ja, müssen diese Abschreibungspläne entsprechend begründet werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
