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Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Mo Dez 06, 2010 0:04

Ich möchte rückwirkend für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstmals von $13-a-Steuerermittlung auf Einnahmenüberschussrechnung wechseln und hätte dazu ein paar Fragen an euch:

1. Wie lange bin ich an die Einnahmenüberschussrechung gebunden.
2. Ich möchte die Umsatzsteuer pauschalieren. D.h. dann aber auch, dass ich Abschreibungen nur in Höhe des jeweiligen Nettokaufpreises vornehmen kann oder?
3. Gibt es Paschaulen (z.B. Anerkennung von xy Kilometern für Besorgungsfahrten mit dem PKW, xy % des Stromverbrauches), die das Finanzamt in der Regel anerkennt und die mir zusätzlichen Bürokratieaufwand ersparen?
4. Gibt es irgendwo im Internet eine detaillierte Übersicht über AfA-Tabellen für land- und forstwirtschaftliche Geräte?
5. Ist man an diese Tabellen gebunden oder kann man auch eigene Abschreibungspläne aufstellen? Wenn ja, müssen diese Abschreibungspläne entsprechend begründet werden?

Vielen Dank für eure Antworten!
nebenerwerbslandwirt
 
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon 2810 » Mo Dez 06, 2010 8:10

nebenerwerbslandwirt hat geschrieben:Ich möchte rückwirkend für das abgelaufene Wirtschaftsjahr erstmals von $13-a-Steuerermittlung auf Einnahmenüberschussrechnung wechseln und hätte dazu ein paar Fragen an euch:

1. Wie lange bin ich an die Einnahmenüberschussrechung gebunden.
2. Ich möchte die Umsatzsteuer pauschalieren. D.h. dann aber auch, dass ich Abschreibungen nur in Höhe des jeweiligen Nettokaufpreises vornehmen kann oder?
3. Gibt es Paschaulen (z.B. Anerkennung von xy Kilometern für Besorgungsfahrten mit dem PKW, xy % des Stromverbrauches), die das Finanzamt in der Regel anerkennt und die mir zusätzlichen Bürokratieaufwand ersparen?
4. Gibt es irgendwo im Internet eine detaillierte Übersicht über AfA-Tabellen für land- und forstwirtschaftliche Geräte?
5. Ist man an diese Tabellen gebunden oder kann man auch eigene Abschreibungspläne aufstellen? Wenn ja, müssen diese Abschreibungspläne entsprechend begründet werden?

zu 1. Ich denke, Du bist frei in Deiner Entscheidung , falls Du unterhalb des Wirtschaftswertes für die E-Ü-Rechn. bist
zu 2. In der vollen BuFü geht die MWSt sofort in den Aufwand, Abschreibungssumme ist dort dann der Nettopreis .Ob bei E-Ü-Rechn. ?
zu 3. PKW-Geschichte ist voll unbefriedigend (es sei denn ,PKW wird nur im Betrieb verwendet ) Bei einer betr. Nutzung zwischen 10
und 50 % kann der PKW dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Die Kosten mindern den Gewinn im Verhältnis der betr. zur
privaten Nutzung.Ist der PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet , so ist ein evtl. Veräusserungsgewinn steuerpflichtig !
zu 4.
und 5. Tabellen im WWW gibt´s bestimmt . Eine Wahlmöglichkeit zu eigenen AfA-Zeiträumen hat man m.W.nicht
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon 818er » Mo Dez 06, 2010 8:43

Einfach deinen Steuerberater fragen,der kann dir eine Fachkundige Auskunft geben auf die du dich auch verlassen kannst.

Mfg kai
Die Menschen glauben eine große Lüge eher als eine kleine ,
und wenn man sie häufig genug wiederholt, werden diese Menschen sie irgendwann glauben!
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818er
 
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon CarpeDiem » Mo Dez 06, 2010 8:57

Wenn du die Gewinnermittlungsart wechselst, d.h. einen Antrag nach 13a EStG in deiner Steuererklarung Anlage L stellst, dann bis du die folgenden drei Wirtschaftsjahre daran gebunden. Dann kannst du die Rolle rückwärts wieder machen, es sei denn du wirst aufgrund deines Wirtschaftswertes vorher per Gesetz zu einer anderen Art der Einkunftsermittlung verpflichtet.

Allerdings gibt es für diesen Wechsel eine Unmenge von Übergangsvorschriften. Wenn, dann würde ich zur Regelgewinnermittlung nach § 4.1 EStG wechseln. Das hört sich zwar mit Bilanz und ähnlichen Kleinigkeiten einmal schlimm an, ist es aber nicht, zumal du für deinen Betrieb doch einige Grundlagen erarbeiten kannst, die für die Betriebsführung unerlässlich sind. Eine Buchführung allein für das FA ist wirklich Kappes.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Mo Dez 06, 2010 19:48

Danke für die bisherigen Antworten!

@2810:
Ich möchte nicht den PKW steuerlich abschreiben, sondern nur die gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 € (pro km einfache Wegstrecke) für Fahrten, die tatsächlich durch die Landwirtschaft verannlasst waren, geltend machen. Ich dachte mir vielleicht erkennt das Fiananzamt hier ja pauschal eine gewissen Kilometerzahl an, ohne dass ich jede Fahrt einzeln notiere.

@ CarpeDiem:

Wenn dann kommt für mich nur die EÜR in Frage. Überschlagsmäßig bringt mir das im Vergleich zur § 13 a Gewinnermittlung doch einen nicht unerheblichen Vorteil.

Welche wichtigen Übergangsvorschriften gibt es denn da z.B. die beachten werden müssen?



Wie ist das eigentlich mit dem Inventarverzeichnis, dass erstellt werden muss? Nehme ich das jeden kleinen Schraubenschlüssel auf, der irgendwo rumliegt? Oder reicht es, wenn ich mich auf die wesentlichen Gerätschaften beschränke?

Wie verhält es sich mit Dünger- und Spritzmittelvorräten oder anderen Betriebsmitteln?
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon CarpeDiem » Mo Dez 06, 2010 20:50

Die kannst du im § 13a und den dazu ergangenen zusätzlichen Anmerkung nachlesen. Die habe ich im einzelnen nicht im Kopt, ich weiss nur, dass es eine ganze Menge gibt. Denke da steht auch drin, wie generell mit Beständen zu verfahren ist.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon 2810 » Mo Dez 06, 2010 20:59

nebenerwerbslandwirt hat geschrieben:
@2810:
Ich möchte nicht den PKW steuerlich abschreiben, sondern nur die gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 € (pro km einfache Wegstrecke) für Fahrten, die tatsächlich durch die Landwirtschaft verannlasst waren, geltend machen. Ich dachte mir vielleicht erkennt das Fiananzamt hier ja pauschal eine gewissen Kilometerzahl an, ohne dass ich jede Fahrt einzeln notiere



Wie ist das eigentlich mit dem Inventarverzeichnis, dass erstellt werden muss? Nehme ich das jeden kleinen Schraubenschlüssel auf, der irgendwo rumliegt? Oder reicht es, wenn ich mich auf die wesentlichen Gerätschaften beschränke?

Wie verhält es sich mit Dünger- und Spritzmittelvorräten oder anderen Betriebsmitteln?



Ob so was geht , glaube ich nicht. Ich habe bei meiner ersten Antwort geschrieben , dass PKW-Bereich völlig unbefriedigend ist .
Ausnahme ist nur , wenn PKW zu 100 % ein BetriebsFZ ist :shock: Besonders doof ist´s im gemischten Bereich bei einem gebrauchten PKW .

Das mit den 30 Cent / km geht m.W. nicht .Früher gab es mal die Möglichkeit Botengänge und Fahrten zu berücksichtigen.

Bez. Inventar wird bei mir ein Fixbestand für die Werkstatt eingestellt . Bist Du sicher , dass dies bei EÜR gemacht wird ?
Auch bei den Vorräten : Musst Du eine Eröffnungsbilanz erstellen ?
Ich könnte mir vorstellen , dass Du Verkäufe vorziehst und Einkäufe aufschiebst bis zum Beginn der EÜR .
Seither war es doch so , dass bei dieser Gewinnermitlungsart das Zuflussprinzip gegolten hat .
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon kleinlandwirt » Mo Dez 06, 2010 23:17

Hallo nebenerwerbslandwirt,

ein paar Antworten zu deinen Fragen.

1. Wie lange bin ich an die Einnahmenüberschussrechung gebunden.
Laut § 13a Abs. 2 EStG für vier aufeinanderfolgenden Wirtschaftsjahre

2. Ich möchte die Umsatzsteuer pauschalieren. D.h. dann aber auch, dass ich Abschreibungen nur in Höhe des jeweiligen Nettokaufpreises vornehmen kann oder?
Die Umsatzsteuer ist beim LuF-Betrieb sowohl bei den laufenden Betriebsausgaben als auch bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sofort als Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Bezahlung abzugsfähig

3. Gibt es Paschaulen (z.B. Anerkennung von xy Kilometern für Besorgungsfahrten mit dem PKW, xy % des Stromverbrauches), die das Finanzamt in der Regel anerkennt und die mir zusätzlichen Bürokratieaufwand ersparen?
Sinn und Zweck einer Einnahmen-/Überschußrechnung ist doch, über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben Bescheid zu wissen. Somit gibt es hier keine pauschalen Werte

4. Gibt es irgendwo im Internet eine detaillierte Übersicht über AfA-Tabellen für land- und forstwirtschaftliche Geräte?
http://www.urbs.de/afa/change.htm?afa2.htm

5. Ist man an diese Tabellen gebunden oder kann man auch eigene Abschreibungspläne aufstellen? Wenn ja, müssen diese Abschreibungspläne entsprechend begründet werden?
Wenn die Nutzungsdauer kürzer ist als in der Tabelle, muss man dies sehr wohl begründen

Ich möchte nicht den PKW steuerlich abschreiben, sondern nur die gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 € (pro km einfache Wegstrecke) für Fahrten, die tatsächlich durch die Landwirtschaft verannlasst waren, geltend machen. Ich dachte mir vielleicht erkennt das Fiananzamt hier ja pauschal eine gewissen Kilometerzahl an, ohne dass ich jede Fahrt einzeln notiere
Auch hier gibt es keine Pauschalen; Soweit die betrieblich gefahrenen Kilometer weniger als 50% der Gesamtkilometer im Wirtschaftjahr ausmachen, können die betrieblichen Kilometer mit 0,30 €/km als Betriebsausgabe angesetzt werden, betragen die betrieblichen gefahrenen Kilometer mehr als 50% der Gesamtkilometer im Wirtschaftsjahr, ist der Pkw notwendiges Betriebsvermögen mit Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen incl. Abschreibung als Betriebsausgabe und Ansatz der privaten Nutzungsentnahme mit 12% des Bruttolistenpreises als Betriebseinnahme

Wie ist das eigentlich mit dem Inventarverzeichnis, dass erstellt werden muss? Nehme ich das jeden kleinen Schraubenschlüssel auf, der irgendwo rumliegt? Oder reicht es, wenn ich mich auf die wesentlichen Gerätschaften beschränke?
Grundsätzlich sind alle Wirtschaftsgüter, welche mehr als 410 € netto kosten, im Anlageverzeichnis aufzunehmen.


Grundsätzlich möchte ich aber sagen, wenn man nicht allzuviel Ahnung von dieser Materie hat, soll man zumindestens am Anfang die Hilfe eines steuerlichen Beraters in Anspruch nehmen. Der kostet zwar Geld, die Forderungen vom Finanzamt können aber um ein Vielfaches höher sein, wenn man grundlegende Fehler macht.

mfg
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Holgi1982 » Di Dez 07, 2010 14:28

kleinlandwirt hat geschrieben:Grundsätzlich möchte ich aber sagen, wenn man nicht allzuviel Ahnung von dieser Materie hat, soll man zumindestens am Anfang die Hilfe eines steuerlichen Beraters in Anspruch nehmen. Der kostet zwar Geld, die Forderungen vom Finanzamt können aber um ein Vielfaches höher sein, wenn man grundlegende Fehler macht.

Zum Einstieg wohl sehr richtig, aber ich persönlich habe mich schon einigermassen in die Buchführungsgeschichten eingearbeitet und will irgendwann zukünftig diese Dinge selber in die Hand nehmen, denn es machen zu lassen kostet auch nicht gerade wenig :?
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Di Dez 07, 2010 20:00

@ Kleinlandwirt: Vielen Dank für deine fundierten Antworten!

kleinlandwirt hat geschrieben:2. Ich möchte die Umsatzsteuer pauschalieren. D.h. dann aber auch, dass ich Abschreibungen nur in Höhe des jeweiligen Nettokaufpreises vornehmen kann oder?
Die Umsatzsteuer ist beim LuF-Betrieb sowohl bei den laufenden Betriebsausgaben als auch bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sofort als Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Bezahlung abzugsfähig


Wenn ich also beispielsweise als Umsatzsteuerpaschaulierer einen Schlepper kaufe, der 32000 Euro inkl. USt. kostet, kann ich ihn auf acht Jahre mit je 4000 Euro abschreiben, oder?

Im Gegenzug wirkt sich dann bei den Betriebseinnahmen (z.B. aus Getreideverkauf) die pauschalierte USt. in Höhe von 10,7 % gewinnerhöhend aus?

kleinlandwirt hat geschrieben:Grundsätzlich möchte ich aber sagen, wenn man nicht allzuviel Ahnung von dieser Materie hat, soll man zumindestens am Anfang die Hilfe eines steuerlichen Beraters in Anspruch nehmen. Der kostet zwar Geld, die Forderungen vom Finanzamt können aber um ein Vielfaches höher sein, wenn man grundlegende Fehler macht.


Wo liegen denn gefährlich Fallstricke, die man auf jeden Fall berücksichtigen sollte?
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Di Dez 07, 2010 20:21

kleinlandwirt hat geschrieben:4. Gibt es irgendwo im Internet eine detaillierte Übersicht über AfA-Tabellen für land- und forstwirtschaftliche Geräte?
http://www.urbs.de/afa/change.htm?afa2.htm


Für Investitionen in 2009 und 2010 gilt eine 25 %ige Sonderabschreibung oder?

D.h. statt den normalerweise üblichen 10 % (bei angenommener Nutzungsdauer von 10 Jahren) schreibe ich dann im ersten Jahr 25 % ab und verteile dann die verbleibenden 75 % gleichmäßig auf die restlichen 9 Jahre?
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon nebenerwerbslandwirt » Di Dez 07, 2010 23:07

Wie macht ihr das mit dem Verbräuchen von z.B. Strom und Wasser?

Wie kann man diese ermitteln, wenn keine getrennten Zähler für den privaten und den betrieblichen Verbrauch vorhanden sind. Kann ich hier überschlägige Berechnungen anführen?

Also z.B. x Spritzenfüllungen mal y Liter --> Wasserverbrauch
x Stunden E-Motor in Betrieb mal y kw Motorleistung mal Preis pro kwh?
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon TLX9999 » Di Dez 07, 2010 23:53

Wenn das alles so einfach wäre, wie manche sich das vorstellen, dann frage ich mich, warum Buchhalter, Steuerfachangestellte und Steuerberater so eine umfangreiche und kostenintensive Ausbildung absolvieren müssen.
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon 2810 » Mi Dez 08, 2010 8:12

nebenerwerbslandwirt hat geschrieben:Wie macht ihr das mit dem Verbräuchen von z.B. Strom und Wasser?

Wie kann man diese ermitteln, wenn keine getrennten Zähler für den privaten und den betrieblichen Verbrauch vorhanden sind. Kann ich hier überschlägige Berechnungen anführen?


Bei meinem Jahresabschluss erstellt die Buchstelle eine "Zusammenstellung der Privatanteile".
Darin sind folgende Posten u.A. : Strom (kein separ. Zähler), Wasser(kein separ. Zähler), Abwasser, PKW, Versicherung Gebäude, Grundsteuer usw.
Wie diese Privatanteile aufgeteilt sind :?: :shock: , muss ich mal wieder den StBerater fragen.
Gab jedoch noch nie Rückfragen seitens des FA .

Die Anlage L kannste als 13 a LW selber erstellen .
Aber eine EÜ R oder doppelte BuFü ? Muss die nicht beglaubigt werden von einem St Berater ?
Oder läufst Du nicht in die Gefahr , schneller eine Aussenprüfeung zu bekommen , falls Du Deine BuFÜ selber strickst :?:
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Re: Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung

Beitragvon Frankenbauer » Mi Dez 08, 2010 22:18

Hier werden zwei Dinge bunt vermischt EÜR rechnet immer brutto in der Regelbuchführung existiert je ein Vor- und Umsatzsteuerkonto. Für die EÜR brauchte ich keine Eröffnungsbilanz, lediglich für die Neuanschaffungen mussten plausible Restnutzungsdauern angesetzt werden und mittels eigener Tabelle für die EÜR ermittelt werden. ELSTER bietet übrigens ein extra Formular für die EÜR an, dieses ist allerdings nicht sofort ab 15. Januar dabei, sondern wurde heuer erst später eingestellt, da hatte ich meine selbstgestrickte EÜR bereits fertig.
Bei Fragen zum Systemwechsel hilft auch das Finanzamt weiter.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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