in dem von Dir genannten Beispiel steht das öffentliche Interesse vorne weg. Da kann man in der Tat wenig machen. Wenn es jedoch um die Versorgung eines Privathaushalts geht, sieht die Sache wahrscheinlich schon wieder ganz anders aus.
Die Nachbarn sollten erst mal abklären, ob sie ohne weiteres eine Scheune in bewohnbaren Raum umbauen dürfen. Soweit ich weiss, ist dies z.B. in NRW nicht so einfach möglich (Flächennutzungsplan, usw.). Landwirtschaftliche Räume / Flächen müssen m.E. auch genau so genutzt werden.
Aber ich bin kein Anwalt, also am besten diesen kontaktieren!
Grüßen aus dem Siegerland Mark
Suzuki Jimny Stihl 362 Stihl 260 Diverse Äxte / Fällheber und verdammt viel Kleinzeug!
Rettet den Wald, esst mehr Spechte!! Einer Frau ein Kompliment zu machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld!
vielleicht braucht der liebe Nachbar ja gerade diese kleine Eintragung im Grundbuch um den Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan zu ändern.
Denn ohne gesicherte Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen gibt es da kein Änderung der Leitplanung bzw. Baugenehmigung zum Umbau von einer Scheune zu einem Wohnhaus.
Es mag ja noch gehen, dass der Strom durch eine Freileitung kommt. Aber beim Wasser scheitert dies durch die Frostsicherheit. Liegt die Wasserleitung oder Stromleitung nicht tief genug in der Erde, funktioniert das auch nicht.
Mit der Eintragung dieser Grunddienstbarkeit wird der Wert des Nachbargrundsückes gesteigert.
Als Gegenleistung kann man da schon etwas verlangen:
Es gibt zwei Möglichkeiten: A) Einmalzahlung B) jährlich wiederkehrend.
Es gibt Stromlieferanten, die entsprechende Zahlungen leisten, besonders dann, wenn Masten aufgebaut werden.
Was hat das für Dein Grundstück zur Folge: Du mußt die entsprechenden Ver- und Entsorger dann auf dein Grundstück lassen, um a) Inspektionen auszuführen oder b) Reparaturen auszuführen.
Werden Schäden an deinem Grundstück angerichtet so muß der Ver- und Entsorger diese wieder beseitigen.
Dein Nachbar darf sich nur auf die Grenze stellen und von dort aus zugucken. Du gibst das Recht an die Ver- und Entsorger eine Leitung zu betreiben. In wie weit Dein Nachbar den Ausbau der Leitungen gegenüber den Versorgen bezahlen muß hat mit dem Eintrag nichts zu tun.
Gruß
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
Bisher habe ich folgendes gehört: Wenn die Dienstbarkeit in meinem Grundbuch eingetragen ist, können die Versorger jederzeit auf mein Grundstück, notfalls auch wenn ich nicht da bin. Ich möchte aber schon gefragt/informiert werden wenn die kommen, und meinem Garten umbuddeln. Wenn die Diensbarkeit nicht eingetagen ist, verweigert der Kreis nach Brandenburgischen Baurecht (mus er sogar) die Baugenehmigung, weil die Gemeinde ja eine Versorgungspflicht für Wohngebäude hat. Der "Neue" hat nun die Möglichkeit "von hinten" über den Feldweg (seine Zufahrt) eine neue Wasserleitung und eine neue Stromleitung zu seinen Lasten legen zu lassen, oder er bekommt keine Baugenehmigung. Der Knackpunkt scheint mit zu sein, das diese Diensbarkeit an die Grundstücke, und nicht an die Eigentümer gebunden sind. Der "Neue" ist schon 70 Jahre, und ich kann nicht abschätzen, was da mal für "Vögel" nach denen kommen. zZ ist es so, das der Stomversorgen bei einer Reparatur oder Wartung bei mir freundlich anfragen muss, und ich Einfluß auf die Termine usw habe. So ist es im Dezember letzten Jahres schon bei einem Kabelbruch gewesen. Ich werde als wohl, auch in Anbetracht des Alter des "Neuen", eine Eintragung verweigern, und er muß sehen wie er das Geld für die dann erforderlich Erschließung aufbringt. Die Gemeinde erteilt die Baugenehmigung eh nur mit ganz vielen Auflagen, welche ich nie unterschrieben hätte. zB muß er zur Grubenabfuhr eine ca 80 m Saugleitung auf dem Feldweg legen lassen. Er muss den Weg auf eigene Kosten befestigen, aber für die Öffendlichkeit frei halten, und er muss alle Schäden am Weg instand setzen. Außerden muss er wegen der Feuerwehrzufahrt zu seinem Haus selber für den Winterdienst sorgen.
Wenn der also hier mal jemanden ärgert, wird nach einem großen Regen mit einem John Deere zweimal der Weg kräftig befahren, und er hat die A...Karte gezogen. Ich würde dort niemals versuchen zu bauen. Das Gebäude selber ist eine ziemlich baufällige Scheune (Ziegelbau) ohne richtigen Fundament in sehr nassem Lehmboden Bj 1956. Also kurz nach dem Krieg, wo es in der damaligen DDR keinerlei vernünftigen Baumaterial gab. Die Scheune hat innen nur gestampften Lehmboden, und zu DDR Zeiten standen dort jahrelang Schweine und Kühe. Wer (anscheinlich) ohne Geld so ein Abenteuer angeht, ist mir nicht so recht geheuer. Gruß Brennholzfan
Das Vorgehen sorgt ja gleich mal für gute Nachbarschaft, du kannst doch nie vorraussagen wer nach dem Jetzigen einzieht... Und würde es dir gefallen wenn im Winter der Strom (und somit die Zentralheizung) ausfällt, aber die Leitung erst in einer Woche repariert werden kann weil Herr Nachbar was dagegen hat... Ich kenn das eigentlich so, was du nicht willst was dir man tu, das füg auch niemand anders zu... Ist wohl nimmer modern heutzutage...
Naja, wie man in den Wald ....... schreib ich da nur, wenn der wirklich so ist wie du ihne beschrieben hast, würde ich sehen das bei mir alles in Ordnung ist, und er nirgends den Hebel ansetzen kann...
Seine Kosten und Probleme sind doch ned deine Sorge,oder?
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
So hab mir das jetzt auch mal durchgelesen und irgend wie musste ich da scho schmunzeln. Da würde ich mir net mal Gedanken drüber machen so was eintragen zu lassen sondern es machen das da ruhe herrscht. Da bricht doch niemand ein Zacken aus der Krone und nen Nachteil hast ja auch keinen dadurch. Um mal deine Sorge des ungewollten Gartenaufbuddelns zu beruhigen, ich hab noch keinen Versorger gesehen der dir mal eben fix den Garten aufreist und dann Ihn dir offen stehen lässt. Einfach nur lächerlich. Und die kosten die er selbst zu tragen hat sind ja net deine Probleme oder etwa doch ??? hat er dir schon die Bettelkasse vors Haus gestellt. Also mal im ernst ich würde da nicht so ein Aufhebens darum machen und mich bei nem Notar schlau machen. Wenns keine Nachteile für dich gibt lass den Krempel eintragen und gut ist. Sonst sieht das hier noch einer als schlimmes Beispiel für Neidhammel und Spießbürgertum.
Gruß aus BaWü (wo man über sowas net mal nachdenken würde) Hell
-IHC 844S -Deutz 4007 -MF Uralt aber gut -Husky 575 XP -Posch Autocut 700 -Stihl 039 -Stihl 029 -Stihl 026 -Stihl 023 -Bandsäge -Stehendspalter 17t -Liegendspalter 20t
Seit wann sind denn die Schwaben die freigiebigen. Das wäre mir völlig neu. Warum sollte er eine "Schuld" auf sich nehmen, von der er nichts hat und die auf ewig an dem Grundstück haftet. Da habe ich schon ganz andere davon abgebracht als Privatleute.
Hallo Forum, jetzt werden meine Befürchtungen war, es gibt eine Grundsatz Diskusion über Nachbarschaft.
Eigendlich wollte ich wissen, ober jemand schon mal gehört hat, ob die Eintragung einer Dienstbarkeit unter privaten Nachbarn (ohne öffendliches Intresse) per Gericht eingeklagt werden kann.
Das ich im Falle eines Falles einen Anwalt nehme ist eh klar !
Ich persönlich sehe es wie CarpeDiem und andere Zu hellboy kan ich nur sagen : glaube ich nicht.
Sicherlich wird sowas auch hier bei uns nachbarschaflich und freundschaftlich geregelt, wenn man sich kennt.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, das wenn die Schwaben einen neuen Nachbarn bekommen, der u.A. einen Maurerbetrieb aus dem Nachbardorf mit Arbeiten (ca2000,) beauftrag und dann die Rechnung nicht bezahlt, weil der Maurer Spuren mit seinem DB Sprinter im Rasen gemacht hat, das so einem "Neuen" aus der Großstadt mal eben eine Eintragung ins eigene Grundbuch gewärt wird, nur weil der im vorbeigehen mal fallen läßt: ...... ach ich brauch da noch ne Unterschrift von dir für dein Grundbuch.....
Ich kann kein Schwäbich, aber die Flüche und Bemerkungen die da kommen würden, die kann ich mir lebhaft vorstellen.
Man sollte auch nach abstrusen Meinungen, wie die des Diskutanten Hellboy, doch wieder zum Thema zurückfinden, bei dem in der Tat Frankenvieh eine sehr grosse Hilfe wäre.
1. Einklagbar, wenn es Alternativen gibt, nach meiner Meinung nein. Wirtschaftliche Überlegungen sind da hintanzustellen. Es gilt da mehr der Schutz des Eigentums (des Belasteten). Wie soll das denn gehen?? Da wäre doch erst einmal ein Planfeststellungsverfahren notwendig und dann die grundbuchmässige Vollstreckung dieses Planrechtes.
2. Früher faselten die Versorger gerne etwas von öffentlichem Auftrag und Interesse, zum Wohle des Volkes usf. Dies Zeiten sind, spätestens mit der privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Organisation der Versorgungsunternehmen endgültig zu Ende gegangen. Das ist nix mehr aus dem Honig gesaugt werden könnte. Das wird zwar versucht, ist aber enorm schwierig geworden.
3. Das einfachste was man machen könnte ist doch, alles bleibt wie es ist und Hände weg vom Grundbuch. Aber nun ist die Sache einmal aufgewirbelt, so dass ich auch bei einer schuldrechtlichen Verpflichtung Recht und Pflichten vertraglich klären lassen würde, am besten durch Anwälte.
du gibst deinem Nachbarn deine Genehmigung zur Durchleitung, dann möchtest du an genau der Stelle später was bauen, was dann wenn du keinen anderen Platz hast? Später reicht dann auf einmal der vorhandene Leitungsquerschnitt nicht aus und alles wird aufgebuddelt.
Ich würd auf so einen Nachbarn gerne verzichten (hab selber einen Klagewütigen) weiss also wo ich von schreibe.
Vergiss den, der soll sich seine Erschliessung über den Feldweg legen lassen, der muss doch eh aufgebuddelt werden.
hallo, na armes deutschland... so ein zinober wegen einer stromleitung, typisch deutscher michel. es könnte ja mal irgendwann was passieren auf meinem grundstück, liebe güte das muss ich verbieten. muss man das so eng sehen? bei mir gehen durch die grundstücke auch zwei stromleitungen, eine davon nachbars leitung seiner photovolaikanlage. wieso sollte ich da zicken machen? ist doch nur ne leitung in der erde die keinen stört, aber vielleicht muß man sich ja um alles nen kopf machen um anderen das leben ja nicht zu leicht werden zu lassen.
Danke @Holzmächer aber das ist eben die deutsche Mentalität da kannst nix machen. Wenn da jemand ein Nachteil entsteht dann kann ich sowas verstehn aber wenns dich kein Geld kostet und du dadurch keinen Nachteil erleidest wäre sowas für mich kein Problem. Aber sollen Sie machen und mit Anwälten aufeinander los gehn :-D Viel Spaß dabei.
Gruß Hell
-IHC 844S -Deutz 4007 -MF Uralt aber gut -Husky 575 XP -Posch Autocut 700 -Stihl 039 -Stihl 029 -Stihl 026 -Stihl 023 -Bandsäge -Stehendspalter 17t -Liegendspalter 20t
Keinen Nachteil, lese ich das richtig???? Wird da nicht eine "Schuld" zugunsten eines fremden im Grundbuch vermerkt und das Grundstück damit belastet??? Gebt mir mal bitte eure Flurstücksnummern damit ich zu meinen Gunsten einmal Grundschulden und andere dingliche Rechte eintragen lassen kann!!!!! Solch edler Hochmut muss man wirklich loben, oder sollte es doch nur die Affenhitze sein die euch zu schaffen macht????