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Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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37 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jul 11, 2010 11:10

Eine Grundschuld ist ja doch etwas Anderes als ein (Durch)Leitungsrecht :roll: :roll: :roll:
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon CarpeDiem » So Jul 11, 2010 11:41

Der Unterschied ist nicht allzugross. Die "Schuld" des Grundstücks besteht hier nicht aus einer Geldleistung, sondern einer Duldung. Dass beides eine Schuld ist, wird dir jeder Banker sagen, dem du das Grundstück mit und ohne dingliches Recht zur Bewertung vorlegst.
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon unimogthorsten » So Jul 11, 2010 11:57

hab mich bisher auch köstlich amüsiert wer doch alles wildfremden Leuten was erlauben würde. Wenn das tatsächlich so ein liebensgewürziger Mensch ist der die Maurerrechnung wegen Spuren im Rasen nicht zahlt bekäme der von mir garantiert keinen Grundbucheintrag für seine Stromleitung. Ob er sich den Anschluß über den Feldweg leisten kann oder nicht ist nicht meine Baustelle, es gibt Dinge die muß der künftige Hauseigentümer einfach vorher klären, tut er das nicht- sein Problem. Außerdem ist zumindest in Baden, ganz genau in Ettlingen, nicht mehr erlaubt eine Versorgungsleitung über das Grundstück eines Dritten zu verlegen. Genau das Problem hat meine Tante, die alte Wasserleitung kam aus einer Paralellstraße über das Grundstück bzw. durch den Garten des Nachbarn. Als nun in der anderen Straße die Wasserleitungen neu verlegt wurden haben die Stadtwerke den Anschluß gekappt. Nicht schlimm, das Haus ist eh seit knapp 10 Jahren unbewohnt. Die Stadtwerke informierten aber daß im Falle des Wiederbezugs eine neue Wasserleitung von der Straße in der das Haus steht gelegt werden muß, innerhalb von 12 Monaten kostenfrei, danach kostenpflichtig. Die Leitung sollte an meiner Hausanschlußleitung angeschlossen werden was bedeutet hätte daß der Hof quer rüber aufgebaggert wird und die Leitung wieder über das Grundstück eines Dritten verläuft. War dann ganz schnell geklärt- die Leitung wird im (unwahrscheinlichen) Fall des Wiederbezuges über das Grundstück der Tante verlegt. Einen Grundbucheintrag hätte ich auch bei Verwandschaftsverhältnissen nie unterschrieben. Der steht für immer als Belastung des Grundstückes drin, im Falle einer Grundschuld ist das negativ zu sehen und schmälert so den Wert des Grundstückes.
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon Robiwahn » So Jul 11, 2010 12:52

unimogthorsten hat geschrieben:... Einen Grundbucheintrag ... steht für immer als Belastung des Grundstückes drin, im Falle einer Grundschuld ist das negativ zu sehen und schmälert so den Wert des Grundstückes.


Wobei das bei uns im Osten nicht sooo wirklich viel ausmacht, wenn man den hier allgemein rel. niedrigen Grundstückswert sieht.
Aber prinzipiell hast du Recht. Aber es besteht ja noch die Möglichkeit, für die Eintragung eine Gegenleistung zu bekommen. Wie die aussieht und wie hoch die ist, hängt vom diplomatischen Geschick des Threaderstellers ab (oder halt dem diplomatischen Ungeschick des NAchbarn :wink: ).

Grüße, Robert
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon Kormoran2 » So Jul 11, 2010 13:32

Ich habe den Thread bisher interessiert verfolgt und mich nicht zu Wort gemeldet, weil ich zur Sache nichts beitragen kann.

Allerdings möchte ich zum Nachbarschaftsverhältnis an sich etwas sagen. Der neue Nachbar hat die Lage des Maurers schamlos zu seinen Gunsten ausgenutzt. Entweder Weg reparieren oder Prozeß.
Der Maurer hatte seine Leistung ja schon erbracht. Also ein Rücktritt vom Auftrag o.ä. war nicht mehr möglich. Das heißt, der neue Nachbar hat den Maurer erpreßt. So also geht er mit Leuten um.

Das allein wäre jetzt für mich der Maßstab bei der Beantwortung der gestellten Frage. Der TE muß doch damit rechnen, daß der nette Neue bei nächster Gelegenheit ihn erpreßt, wo er nur kann bzw. ihm das Leben schwer macht. Wir kennen das doch, wie das mit Zugezogenen auf dem Lande ist. Plötzlich stört das Hahnengeschrei, der Duft der Schweinehaltung etc. etc. und dann beginnen die aberwitzigsten Prozesse.

"Wie man in den Wald hineinruft......" der Spruch wurde ja schon zitiert. Und hier trifft er voll und ganz zu.


Kormi, der ansonsten jedem Neuling gegenüber aufgeschlossen ist, der aber dem Nachbarn klipp und klar reinen Wein einschenken würde.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jul 11, 2010 14:10

Der Unterschied ist nicht allzugross. Die "Schuld" des Grundstücks besteht hier nicht aus einer Geldleistung, sondern einer Duldung.


Na glaub mal einem Leidgeprüften das zwischen Grundschuld und Durchleitungsrecht ein sehr grosser Unterschied besteht, läßt du auf ein Grundstück eine Grundschuld eintragen, kann es die Bank zwangsversteigern lassen, die Stromversorgungsgesellschaft aber aufgrund eines durchleitungsrecht nicht, da es keinerlei Besitzrechte daran erwirbt..
Und zumindest bei unseren Grundstücken hatten diverse Leitungsrechte etc. den Wert null und gar nicht geschmälert, weil wenn bei einer ZW 125%-200% des Verkehrswert zusammenkommen ist es zumindest finaziell kein Desaster gewesen..
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Re: Fremde Stromleitung auf eignem Grundstück / Grundbuch ?

Beitragvon brennholzfan » So Jul 11, 2010 14:57

Hallo Forun,
als derjenige der dieses Thema angetreten hat, möchte ich mich auch mal wieder melden, zumal das Thema hier im Dorf für Gespräche sorgt, und ich auch schon einige Std. gegoogelt habe.
Ich habe mir die Leitungspläne von Stromversorgen mal angesehen. E-One / Edis muss bei einer Neuverkabelung der Scheune am Feldweg ca 2,5 - 3 Meter bis zur Grundstücksgrenze des "Neuen" verlegen ! Da könnte das neue Kabel evt sogar billiger sein als die Notargebühren für die verlangte Eintragung der Dienstbarkeit. Aus meiner Sicht kann er daher problemlos auf meine Unterschrift verzichten, wenn er sich 3 Meter Versorgungsleitung nicht leisten kann, sollter er erst garnicht bauen.

Bei der Wasserleitung die als Diensbarkeit bei meinem anderen Nachbarn eingetragen werden müsst, sieht das anders aus, eine neue Wasserleitung kommt von weiter her und kostet sicherlich einige viele Eorus.

Mein Nachbar will aber ebenfalls auf keinen Falle eine Dienstbarkeit eintragen lassen.

Dank der Tips hier (ich liebe Landtreff.de) bin ich auf einer Seite der Justiz in NRW auf einen Geschichte gestoßen, die hier noch garnicht besprochen wurde.

Dort steht sinngemäß:
Wenn ein privaten Grundstückseigentümer einem anderen ein Dienstbarkeit gewährt, und auf seinem Grundstück Pfändungen oder Hypotheken eingetragen sind, muß der Gläubiger und/oder der Hypothekengeber (Bank) der Dienstbarkeit zustimmen.

Da mein Nachbar sein Grundstück vor einigen Jahren finanziert hat, und es noch nicht vollständig sein ist, muß also seine Bank zustimmen.
Das wir die wegen der geringeren Sicherheit, (der Grundstückswert sinkt ja) nicht machen, bez dem gerne Zustimmen :wink: , wenn mein Nachbar höhere Zinsen axeptiert. Banken sind nun mal so.

Unter diesen Gesichtspunkt müßte er ja noch Prügen bekommen, wenn er eine Unterschrift leistet.

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