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Moderator: Falke
unimogthorsten hat geschrieben:... Einen Grundbucheintrag ... steht für immer als Belastung des Grundstückes drin, im Falle einer Grundschuld ist das negativ zu sehen und schmälert so den Wert des Grundstückes.
Der Unterschied ist nicht allzugross. Die "Schuld" des Grundstücks besteht hier nicht aus einer Geldleistung, sondern einer Duldung.
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