Hallo Forumsgemeinde.
Ich habe mal eine Frage die nicht direkt mit Forstwirtschaft zu tun hat, könnt ihr mir trotzdem helfen ?
Folgende Sachlage :
Wir (meine Eltern) haben vor 10 Jahren ein Grundstück (Vierseitenhof) mit Garten in einem Dorf in Brandenburg gekauft. Letztes Jahr ist ein Nachbargrundstück (mit Scheune) das nur über einen Feldweg zu erreichen ist verkauft worden, und die Käufer wollen aus dieser Scheune ein Wohnhaus machen.
Durch das Grundstück meines Nachbar läuft die Wasserleitung, und durch unser Grundstück läuft die Stromleitung für die besagte Scheune. Diese Leitungen wurden Anfang der 90ér Jahre mit genehmigung der damaligen Grundstücksbesitzen gelegt, ABER nie ins Grundbuch eingetragen. Wir habe vor dem vorhandensein dieser Leitunge erst jetzt erfahren.
Die neuen Scheunenbesitzen sollen nun lt. Bauamt diese Leitungen in unsere Grundbücher eintragen lassen, weil sie sonst keine Baugenehmigung bekommen. Das wollen wir nicht !
Die Neuen wollen zu Einstand hier im Dorf notfalls auf Eintragung klagen.
Haben die Leute eine Chance, das der Eintrag in unsere Grundbücher gerichtlich erzwungen wird ??
Gruß brennholzfan

