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Fressgitterbreite bei hornlosen Rindern (Fleckvieh)

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fressgitterbreite bei hornlosen Rindern (Fleckvieh)

Beitragvon Mamsell » Di Jun 10, 2008 21:03

welche lichte Weite sollten Freßgitter bei hornlosen Rindern haben?

Wir bekommen aller Voraussicht nach 2 muhende Weidegefährtinnen für die Pferde auf den Hof.
Für die nächtliche (und winterliche) Unterbringung ist eine große Pferdebox vorgesehen.
Der Pferdestall war mal ein Kuhstall, der erhöhte Futtertisch wurde beibehalten (ist auch für Pferde sehr praktisch) und die hölzernen Freßgitter wurden durch moderne gerade Pferdefressgitter ausgetauscht, sind also nur gerade Stahlstangen, die oben und unten an einem Trägerrohr (stufenlos verstellbar) angebracht sind.
Eine Selbstfangvorrichtung ist verständlicherweise nicht vorhanden.

Nun meine Fragen:
1. warum sind Rinderfreßgitter (wenn's keine Fanggitter sind) schräg und nicht gerade?
2. Ist gegen die geraden etwas einzuwenden oder bergen sie irgendwelche Nachteile (außer der fehlenden Fixiermöglichkeit)?
3. Welche lichte Weite sollten sie in etwa haben? Späteres Nachverstellen ist freilich möglich, aber mal so als Daumenwert, da die derzeitige Einstellung für Ponys und Kleinpferde wohl zu schmal für Kuhköpfe sein wird?
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Beitragvon SHierling » Mi Jun 11, 2008 7:56

Wenn ihr keine Selbstfangvorrichtung habt, würde ich halt eine einfache bauen, oder gleich vernünftige Selbstfanggitter kaufen, sonst hast Du ja gar keine Möglichkeit, die Tiere individuell zu füttern (ich gehe mal davon aus, das keine Transponder vorhanden sind?) - vor allem im Winter ist das wichtig, Fleckvieh sind ja nicht gerade Robustrinder, die mit ein bißchen Heu und Silage ad lib zufriedenzustellen wären, und auch im Sommer sind Rinder mit einer "Pferdeweide" ja nicht ausreichend versorgt.

Darüberhinaus kann man da auch mal einfache Behandlungen durchführen und die regelmässige Euterkontrolle und braucht für zwei Kühe nicht gleich einen kompletten Behandlungsstand.

Hier ist eine schöne Zusammenfassung der Gitterarten (aus der Schweiz)
www.tierschutz.com/publikationen/nutzti ... _tse_1.pdf
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Beitragvon Manfred » Mi Jun 11, 2008 9:27

Hallo Mamsell,

der lichte Gitterabstand liegt bei den meisten Schrägfressgittern bei ca. 40 cm.
Die Gitter sind schräg, damit die Kühe weniger Futter nach hinten transportieren.

Wenn sonst keine Fangeinrichtung vorhanden ist, würde ich auch dringend ein Fangfressgitter empfehlen, schon allein wegen der jährlichen Blutuntersuchung. Für andere Behandlungen, Besamung etc. ist es natürlich auch vorteilhaft. Außerdem sind die Tiere umgänglicher, wenn sie ab und zu mal während des Fütterns im Fressgitter gefangen werden (sollte zur gewöhnung eh gemacht weden.)
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Beitragvon Mamsell » Mi Jun 11, 2008 19:41

jetzt weiß ich wenigstens, warum die Gitter schräg sind... :?

alles andere (Fangeinrichtungen etc.) ist in unserem Fall eher nicht notwendig, da

1. keinerlei Nutzung im klassischen Sinn möglich, da diese Kühe mit Schlachtverbot belegt, mit Besamungsverbot, Verbringungsverbot...
jung, pumperlgsund, aber ein lebendes Beispiel für deutsche Bürokratie und Vorschriften und was draus werden kann (für die Kühe natürlich sehr erfreulich)
lt. Amtsvet aufgrund der genannten Tatsachen von den Untersuchungen abgesehen wird (nur BT muß ich impfen wg. Weidehaltung)

2. sowohl Mager- als auch fette Weiden (die teils bereits für Nachbars Rinder für Silage mitgenutzt werden) vorhanden sind

3. Futtertisch so gestaltet ist, daß eigentlich kein Futter verschmissen werden kann, geht über die gesamte Front der Box (über 4m)

3. Halfterführigkeit und Umgänglichkeit gegeben sind

4. Behandlungsstand hat der Nachbar einen

Ich denke also, daß ich mit den geraden Freßgittern einen Versuch starten kann
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Beitragvon SHierling » Mi Jun 11, 2008 20:10

Na, "nur BT" ist aber reichlich wenig - Du wirst schon noch Wurmkuren geben müssen, gegen Fliegen behandeln - und wenn die beiden zu zweit sind, eben auch das gegenseitige Abdrängen verhindern müssen? Der TA setzt ja nicht gleich das ganze Tierschutzgesetz außer Kraft ;)

Und junge Tiere nicht Nutzen? Klingt ungefähr so, als würdest Du einen jungen Windhund halten wollen, der "zum Glück nicht mehr laufen muß" :/
Hast Du keine Bedenken, daß die Dir irgendwann Abdrehen vor Hormonüberschuß, oder an Zysten sterben? Fleckvieh sind ja immerhin Leistungsrinder, und die Genetik läßt sich nun mal nicht nach Wunsch und Willen des Halters verändern?

Ich dachte, das wären irgendwelche "Gnadenhoftiere" - also alt und "ausgedient" - gibt es irgendeinen ärztlichen Befund oder sonst einen Grund für die Tiere, so ein Dasein gegen ihre Zucht zu fristen?
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Beitragvon H.B. » Mi Jun 11, 2008 20:19

Ich denke das werden Ökoversuchsrinder


Es ist zur Zeit Hip, daß sich Ökoverbände und auch Privatpersonen daran versuchen, wie lange es möglich ist, Rinder bei unsachgemäßer Fütterung und Haltung zu halten.


Der BUND ist mit "Rent a Sheep" als Ökorasenmäher gescheitert (Im Winter verdurstet) und dem NABU sollen die Hekrinder tw. im Frühjahr verhungert sein...

Die Gesetze sind einfach zu lasch, Ökoterorristen von Tierversuchen fernzuhalten.
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Beitragvon 6320Premium » Mi Jun 11, 2008 21:31

H.B. hat geschrieben:Ich denke das werden Ökoversuchsrinder


Es ist zur Zeit Hip, daß sich Ökoverbände und auch Privatpersonen daran versuchen, wie lange es möglich ist, Rinder bei unsachgemäßer Fütterung und Haltung zu halten.


Der BUND ist mit "Rent a Sheep" als Ökorasenmäher gescheitert (Im Winter verdurstet) und dem NABU sollen die Hekrinder tw. im Frühjahr verhungert sein...

Die Gesetze sind einfach zu lasch, Ökoterorristen von Tierversuchen fernzuhalten.


Das mit den Rindern aufm Marschboden war ja auch wirklich eine gloreiche Idee :arrow: die armen Rinder sind verhungert weil sie nur noch Matsch in der Weide hatten. :evil:
Mfg
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Beitragvon Mamsell » Do Jun 12, 2008 14:23

einige der zuletzt genannten Antworten sind am Thema vorbei und abgesehen davon grenzen sie an Frechheit.
Ich habe keinerlei Fragen gestellt außer der Freßgitterbreite.

Wer sich selber beweihräuchern und saublöde Kommentare abgeben muß, ohne daß er den blassesten Schimmer hat, was die Hintergründe sind, der sollte besser gar nichts von sich geben.

Der Amts-TA wird Gründe für die Verbote haben (die mir bekannt sind) und jeder, der die lächerliche und idiotische Bürokratie der Landwirtschaft (oh, sorry, ich meinte eigentlich Agrarindustrie, das triftt's besser) kennt, sollte sich die Hintergründe vorstellen können.

Weil Schlacht- und Nutzungsverbot wird den Tiere nichts anderes bleiben, als sich in die Obhut anderer Tierhalter zu begeben, zwangsläufig... nachdem ja die Landwirte so ein Tier nicht durchfüttern würden.
Also macht euch selber die Vorwürfe und nicht denen, die solche Tiere dann aufnehmen müssen.
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Beitragvon SHierling » Do Jun 12, 2008 18:53

Also nochmal die Frage: gibt es da irgendeine medizinische Indikation, oder wie begründet sich das Schlacht- und Nutzungsverbot?

Immerhin könnte man da ja schon mal die Nutztierhaltungs-VO (bedarfsgerechte Haltung) andenken - in der gesamten Natur bekommen alle Hirsche, Rehe, Rinder Schweine - Zebras und überhaupt ALLE gesunden Tiere jährlich Nawchwuchs, einem jungen Tier, das darüberhinaus auch noch seit Jahrhunderten extra auf diese Leistung gezüchtet wurde sowas zu versagen ist ja keine Kleinigkeit.

Wie gesagt: wäre das ein Windhund, oder ein anderes Bewegungstier, dessen artgerechtes Verhalten derart eingeschränkt würde, oder würde man einem Pferd das Laufen verbieten käme sofort irgendein Tierschützer wegen "vermeidbarem Leiden". Eine Kuh ist genetisch nun mal dazu da, Kälber zu bekommen und Milch zu geben, die bekommt doch einen Krebs nach dem anderen, wenn sie jahrelang umbullen muß - mal ganz abgesehen von den Verhaltensstörungen?!

Oder werden die sterilisiert / kastriert?
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Beitragvon juna » Do Jun 12, 2008 19:44

Soweit ich das hier im thread verstanden habe, ist das Rind völlig gesund, es liegen "bürokratische" Gründe vor. Wobei es sich da handeln könnte, dürfte für Landwirte, die sich ja tagtäglich mit dieser Bürokratie herumschlagen dürfen, wohl einfacher nachzuvollziehen sein, als für mich :wink:
Vllt. unvollständige Papiere o.s.ä.?

1. keinerlei Nutzung im klassischen Sinn möglich, da diese Kühe mit Schlachtverbot belegt, mit Besamungsverbot, Verbringungsverbot...
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Tja, entweder man tötet die Tiere nun sofort und entsorgt ihre Überreste oder sie kommen bei jmd. unter, der sie so lange versorgt, bis sie letztendlich, aus was für Gründen auch immer, euthanasiert werden oder evtl. sogar aus Altersgründen von allein sterben.

Eine Kuh ist genetisch nun mal dazu da, Kälber zu bekommen und Milch zu geben, die bekommt doch einen Krebs nach dem anderen, wenn sie jahrelang umbullen muß - mal ganz abgesehen von den Verhaltensstörungen?!


Naja, ein Krebsleiden wird wohl reichen um euthanasiert zu werden :wink:
Das Rind wurde höchstwahrscheinlich mal auf einen roten Gumminuckel geprägt... was für großartige Verhaltensstörungen sollen da nun noch kommen, "nur" weil es nicht genutzt werden darf :wink:

Mir ist ja klar, worauf Du hinaus möchtest, ich persönlich hab mir Deine Bedenken bezüglich Hochleistungs-Rindern in "Laienhand" auch stets zu Herzen genommen, ...
Nur ist es doch auch in diesem Fall wieder so, dass da jmd. ein Tier aufnimmt, was für die Nutzung nicht in Frage kommt. Dieser jmd. ist doch nicht losgezogen um sich mal eben Rinder anzuschaffen, sondern nimmt Rinder auf, für die es ansonsten keine andere Möglichkeit gäbe.

LG! juna
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Beitragvon H.B. » Do Jun 12, 2008 20:03

juna hat geschrieben:.... für die es ansonsten keine andere Möglichkeit gäbe.


Wer hat das entschieden? Vieleicht würde eine Anzeige beim Amtsvet. das Problem lösen?
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Beitragvon juna » Do Jun 12, 2008 20:11

Steht da doch alles :wink: Und ich dachte immer ich würde "schlampig" lesen :p
Der AmtsVet ist doch schon involviert und stimmt der Unterbringung wohl zu, allerdings sind weiterhin die Auflagen zu erfüllen, dass die Rinder nicht genutzt werden dürfen.
Ich persönlich würde das so interpretieren: Entweder Kopf ab und auf den Müll oder zur "Gnadenbrottante" :lol:
Und ich wüsste, was ich vorziehen würde... :wink:
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Beitragvon H.B. » Do Jun 12, 2008 20:21

1. keinerlei Nutzung im klassischen Sinn möglich, da diese Kühe mit Schlachtverbot belegt, mit Besamungsverbot, Verbringungsverbot...
jung, pumperlgsund, aber ein lebendes Beispiel für deutsche Bürokratie und Vorschriften und was draus werden kann (für die Kühe natürlich sehr erfreulich)
lt. Amtsvet aufgrund der genannten Tatsachen von den Untersuchungen abgesehen wird (nur BT muß ich impfen wg. Weidehaltung)


Du hast mich nicht verstanden, juna :wink:

Wer nimmt sich dieses Recht? Von solch blöden Auflagen hab ich noch nie gehört, werden da Gesetze auf der Rückseite des Mondes verfasst?
Die Tiere scheinen gesund zu sein, warum sollten die auf den Müll?
Eine bakterologische Untersuchung des Schlachtkörpers wird sicherlich nicht negativ (in ihrem Sinne) ausfallen....
Zuletzt geändert von H.B. am Do Jun 12, 2008 20:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon SHierling » Do Jun 12, 2008 20:37

Juna: also ich hab jetzt den ganzen Thread nochmal gelesen, ich seh da auch keine nachvollziehbare Begründung. "Bürokratie" hin oder her, es hat ja wohl keiner gesagt: die dürfen nicht genutzt werden" ohne irgendeinen G R U N D dafür zu nennen?!

Die Verhaltensstörungen bei länger anhaltendem Hormon"stau" sind übrigens nicht "geprägt" oder "erlernt", das sind ganz handfeste physiologische Ursachen und Wirkungen, vergleichbar mit einer Schilddrüsenüber- oder unterfunktion oder mit einer Hormonbehandlung während der Wechseljahre.
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Beitragvon Mamsell » Do Jun 12, 2008 23:44

SHierling hat geschrieben:Die Verhaltensstörungen bei länger anhaltendem Hormon"stau" sind übrigens nicht "geprägt" oder "erlernt", das sind ganz handfeste physiologische Ursachen und Wirkungen, vergleichbar mit einer Schilddrüsenüber- oder unterfunktion oder mit einer Hormonbehandlung während der Wechseljahre.


Diese Verhaltensstörungen habe ich bei meinen Tieren weniger erlebt als bei Arbeitskolleginnen um die 30 mit Hormonstau oder Torschlußpanik. Ich werde also die obenstehende "Diagnose" zukünftig bei Abmahnungen an betreffende Damen wohlwollend berücksichtigen.

Bei Tieren glaube ich das weniger, sie sind manchmal erheblich weniger triebgesteuert als Menschen:
So habe ich u.a. ein Ziegenpärchen als Einsteller am Hof, er ist kastriert, sie nicht, und die beiden gehen dennoch ihrem Vergnügen ohne jeglichen Hormonstau (und ohne unerwünschten Nachwuchs) gelegentlich nach... dem Einsteller hat auch vorher jeder einen solchen Schmarrn erzählt, daß die Ziege ohne Nachwuchs krank werden würde. Im Gegenteil, sie erfreut sich bester Gesundheit und wird bei Brauchtumsfahrten zusammen mit dem Bock im Mini-Zweispänner eingesetzt, was im übrigen auch für eine Kuh eine abwechslungsreiche "Arbeit" wäre... früher wurden nicht nur Ochsen eingespannt, sondern auch Kühe... und die waren gesünder und hatten - wen wundert's? - eine längere "Nutzungsdauer" als heutzutage, wo sie mit spätestens 6 oder 7 Jahren oft "schwerstbehindert" ihren letzten Gang antreten.

Und zum Thema Kuh zurück: es war immerhin der Amtstierarzt, der verfügt hat, daß ein Schlachtverbot (sowie die anderen Verbote) erlassen werden und zwar schlicht und ergreifend deswegen, weil die Herkunft der Kuh (die seit 1 Jahr als "unnützer Fresser" auf einem Schlachtbetrieb zur "großen" Begeisterung des Betreibers steht) nicht eindeutig zu klären ist.
Tja, trotz HIT und Ohrmarken, Bestandsbüchern etc. scheint sowas möglich zu sein...

Um mich komplett zu outen (es scheint ja hier Zündstoff benötigt zu werden) sollte ich vielleicht noch erwähnen, daß ich vor ein paar Jahren auch eine meiner Legehennen, die einen Tumor am Kopf hatte, in der Vogelklinik operieren habe lassen. Die OP ist gut verlaufen, Metastasen gab's zum Glück keine, das Huhn wurde seitens der Klinik gechipt und ich musste einen Haufen Papierkram unterschreiben, daß sie von nun an den Status "Nicht-Schlachttier" auch offiziell innehatte, wurde belehrt, daß sie auf keinen Fall "in den Lebensmittelkreislauf" kommen dürfe usw.
Die Belehrung hätte man sich sparen können, da ich meine Tiere ohnehin nicht schlachte, aber immerhin hatte sie dann eine Art "Hühnerpass". Ihre Eier durften nicht verkauft werden, die haben wir selber gegessen.

Ich bin zwar Nebenerwerbslandwirt und verdiene mein Geld auch mit den Tieren (wir verkaufen Eierüberschuß gelegentlich ab Hof, korrigieren Problemtiere - meist Pferde, nehmen Tiere in Weidepension und Aufzucht, betreuen Reha-Tiere nach OP's o.ä., bilden Arbeits- und Rückepferde aus usw., bauen Heilkräuter an) aber wir werden sicherlich nie gegen unser Gewissen handeln.
Würde sich die Landwirtschaft nur tragen, wenn ich Tiere in vollem Umfang "nutzen" und sie dann noch für einen Judaslohn dem Schlachter überantworten würde, dann würde ich sie aufgeben.

Ich bin auf einem Bergbauernhof in Südtirol (durch meinen früheren Partner) "mitgewachsen" und so ein kleiner Hof kann nur existieren, wenn man keine Ausbeutung der Tiere betreibt. Die älteste Kuh im Stall bzw. auf der Bergweide wurde 19 Jahre alt und das bei bester Gesundheit und langer (aber schonender) Nutzung.
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