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Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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44 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Wini » Fr Jun 10, 2022 21:31

Also aktuell stehen in der Ukraine geschätzt 25 Millionen Tonnen Weizen rum, die
möglicherweise bald dem Kornkäfer oder Putin zum Opfer fallen, falls
Cem Özdemir nicht doch noch eine rettende Idee kommt.

Die Vorschriften sind doch längst durch die aktuelle Kriegsentwicklung und drohende
globale Versorgungskrise in Afrika und dem Nahen Osten überholt.

Ich werde daher auch in der kommenden Saison Weizen auf Weizen bauen
um die Welternährung sicher zu stellen.

Und hört mir bloß auf mit 30% Bio bis 2030.
Da verhungern ja 30% auch bei uns in 2030.

Gruß
Wini
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Botaniker » Fr Jun 10, 2022 22:08

Wartet doch noch mal ein wenig ab, der allerbeste Landwirtschaftsminister der Welt will doch evtl. und ausnahmsweise für das kommende Jahr Weizen auf Weizen erlauben. Es dauert halt immer ein bisschen länger bis in Germany entschieden wird.
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Marian » Sa Jun 11, 2022 4:15

Bekanntgegeben wird das dann im April 2023...
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Family Guy » Sa Jun 11, 2022 8:15

Pepp hat geschrieben:Nach aktueller Einschätzung, werden bei uns in der Gegend ca. 50% der Betriebe keine Beihilfen mehr beantragen und somit auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich Fruchtwechsel mehr unterliegen......


Und am 15. Mai haben, entgegen aller Ansagen, doch alle ihre Antrag abgegeben.

Nervt einfach, solche "Androhungen".
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Hosenträger » Sa Jun 11, 2022 8:16

Mich wunderts, daß sich die Bauer da so viel dreinreden lassen. Da werden Vorschriften über Vorschriften gemacht um ein paar Pfennige zu bekommen, wenn dann Kontrollen kommen wird abgezogen, weil da 1cm zu viel oder zu wenig geackert wurde, oder ein Jungtier einen Furz linksrum gelassen hat. Ich mache da einfach nicht mehr mit, und z.B. baue aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nur noch eine Frucht an. Was sollen die jetzt machen? :mrgreen:
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon DWEWT » Sa Jun 11, 2022 20:24

Family Guy hat geschrieben:
Pepp hat geschrieben:Nach aktueller Einschätzung, werden bei uns in der Gegend ca. 50% der Betriebe keine Beihilfen mehr beantragen und somit auch keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich Fruchtwechsel mehr unterliegen......


Und am 15. Mai haben, entgegen aller Ansagen, doch alle ihre Antrag abgegeben.

Nervt einfach, solche "Androhungen".


Für dieses Jahr ist das doch auch klar. Es gelten die alten Regeln und es gibt die alte Kohle. Wer nächstes Jahr keinen MFA abgeben will, kann sich ab Herbst mehr Freiheiten nehmen.
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon langholzbauer » Sa Jun 11, 2022 20:50

Vermutlich tuen sich auch deshalb viele Landesbehörden aktuell sehr schwer damit, die neuen Regeln für die 1.u.2.Säule der Agrarförderung ab nächsem Jahr bekant zu geben.
Allein die Bedingung des elektronischen Ausweises und der neuen FARN- APP hier in Thüringen kickt doch gerade viele kleine und Kleinstbetriebe aus der Förderung, die umwelt - und strukturtechnisch den günstigsten Beitrag zu den Zielen von Vielfalt und Artenschutz leisten!
Schön ist, dass dieses Bürokratiemonster in eine Zeit fällt, wo gute Bauern auch ohne Förderung zurecht kommen könnten.
Deshalb sitzen auch sehr viele Großbetriebe aktuell über ihren Zahlen und rechnen ganz scharf nach, ob sich die Teilnahme an dem Schwachsinn wirklich lohnt.
Für mich besteht der wichtigste Unterschied in der Beweislast.
Ohne Mehrfachantrag können die ganzen sinnvollen Regeln gern ins Fachrecht geschrieben werden.
Aber dann kann einem Antrags- freien Bauern niemand einen €ct von seinem Einkommen abziehen, bevor eine Behörde ihm einen( mindestens fahrlässigen) Verstoß gegen dieses Fachrecht vor Gericht zweifelsfrei nachweisen konnte! :klug:
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Botaniker » Sa Jun 11, 2022 21:22

Müssen in Thüringen die CC Verstöße nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, handeln da die Kontrolleties nach Gutdünken?

Wenn man mal so überschlägig rechnet, dann bekommt in Zukunft der 50ha Betrieb noch 8000, - €, dafür sitzt er 3-4Std am Rechner, ich bin mal gespannt wer auf den Stundenlohn verzichtet.
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon langholzbauer » Sa Jun 11, 2022 21:32

Nicht nur in Thüringen sind Verstöße gegen Aufzeichnungs- bzw.Dokumentationspflichten bzw.- Zeiträume sehr häufige Gründe für Anlastungen bei CC- Kontrollen.
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Botaniker » Sa Jun 11, 2022 21:45

Ich weiß jetzt nicht adhoc wie das nach Fachrecht mit den Aufzeichnungspflichten ist, das dürfte aber schnell verpflichtend gemacht sein.
Aber muss denn nicht nach Düngeverordnung die Düngung aufgezeichnet werden und ne Düngebedarfsermittlung usw?
Nach Pflanzenschutz Gesetz gibt's doch auch Aufzeichnungspflichten, wenn ich mich recht entsinne?
Ist es denn nicht auch im eigenen Interesse ne vernünftige Buchführung zu haben?
Soll ich deswegen auf soon Haufen Geld verzichten, dem Geschäftspartner beim nächsten Geschäft aber den letzten Cent aus den Rippen leiern?
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon langholzbauer » Sa Jun 11, 2022 21:56

Botaniker hat geschrieben:Müssen in Thüringen die CC Verstöße nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, handeln da die Kontrolleties nach Gutdünken?

Wenn man mal so überschlägig rechnet, dann bekommt in Zukunft der 50ha Betrieb noch 8000, - €, dafür sitzt er 3-4Std am Rechner, ich bin mal gespannt wer auf den Stundenlohn verzichtet.

Hast Du das mal gegen gerechnet?
Es ist ja nicht die Zeit zum Ausfüllen des Mehrfachantrages alein.
gestern Morgen war der Brief mit der Gegenkontrolle in der Post.
Also wieder mindestens eine Stunde am PC mitten in der Hauptarbeitszeit, obwohl der Antrag nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt war.
Dann dürfen die Kontrollettis jederzeit unangemeldet an der Haustür klingeln und verlangen, dass Du alles neben der " gut ausgeführten fachlichen Praxis" auch lückenlos dokumentiert hast und ihnen sofort zur Verfügung stellst...
Und irgendwann kommen online Protokolle von Vorortkontrollen, die ich zwar an den Fahrzeugen in der Flur schon erkannte, aber deutlich von der tatsächlichen Nutzung abweichende Ergebnisse dokumentieren wollten....
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon DWEWT » Sa Jun 11, 2022 22:31

Botaniker hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht adhoc wie das nach Fachrecht mit den Aufzeichnungspflichten ist, das dürfte aber schnell verpflichtend gemacht sein.
Aber muss denn nicht nach Düngeverordnung die Düngung aufgezeichnet werden und ne Düngebedarfsermittlung usw?
Nach Pflanzenschutz Gesetz gibt's doch auch Aufzeichnungspflichten, wenn ich mich recht entsinne?
Ist es denn nicht auch im eigenen Interesse ne vernünftige Buchführung zu haben?
Soll ich deswegen auf soon Haufen Geld verzichten, dem Geschäftspartner beim nächsten Geschäft aber den letzten Cent aus den Rippen leiern?


Also hier in Sachsen-Anhalt musst du dem Amt für Landwirtschaft nachweisen, dass du auf keiner deiner Flächen mehr als 50kg N und 30kg P im Jahr ausbringst, um von weiteren Aufzeichnungen befreit zu sein. Das trifft auf meinen Betrieb zu. Wohlgemerkt, Düngerausbringung, nicht Nährstoffeintrag!
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon Hosenträger » So Jun 12, 2022 17:50

Botaniker hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht adhoc wie das nach Fachrecht mit den Aufzeichnungspflichten ist, das dürfte aber schnell verpflichtend gemacht sein.
Aber muss denn nicht nach Düngeverordnung die Düngung aufgezeichnet werden und ne Düngebedarfsermittlung usw?
Nach Pflanzenschutz Gesetz gibt's doch auch Aufzeichnungspflichten, wenn ich mich recht entsinne?
Ist es denn nicht auch im eigenen Interesse ne vernünftige Buchführung zu haben?
Soll ich deswegen auf soon Haufen Geld verzichten, dem Geschäftspartner beim nächsten Geschäft aber den letzten Cent aus den Rippen leiern?

Der Haufen Geld ist ja nur von der Willkür der Kontroleure abhängig! Wenn die sich Quer stellen unterstellen sie Dir Vorsatz , dann ist nicht nur der Haufen Geld futsch, sondern hast noch ein Strafverfahren wegen Subvensionsbetrug am Hals. Wer das Lotteriespiel gerne mitmachen will soll es getrost tun. Ich habe nicht mehr die Neven dafür. :prost:
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Re: Fruchtfolge, neue Vorgaben?

Beitragvon langholzbauer » So Jun 12, 2022 18:17

Der Botaniker hat den Unterschied zwischen den Strafzahlungen und dem Fachrecht noch nicht verstanden.
Das ist nicht schlimm.
Ich will es mal versuchen einfach zu erklären:

Mit Einreichen des MFA verpflichtet sich jedes landw. Unternehmen nicht nur zur Einhaltung der "Spielregeln" sondern auch dazu, sich jederzeit den Kontrollen zu unterwerfen und dabei
selbst seine Unschuld beweisen zu können.
Sonst drohen Sanktionen!

Ohne den MFA gilt im Fachrecht jeder Landwirt als unschuldig bis seine Schuld gerichtsfest bzw. vor Gericht nachgewiesen wurde. Dabei sind eigene Aufzeichnungen, die zum Zwecke einer ordentlichen Betriebsführung gemacht wurden. Nahezu irrelevant, wenn deren Besitzer sie nicht raus rücken wollen oder die Fachbehörden sie nicht glauben.

So!
Nun überlegt mal selbst, ob nicht ein landw. Unternehmen, welches nach guter fachlicher Ausbildung und Praxis betrieben wird und nicht mehr Bürokratie, als damals vor 1993 bewältigen muss, eine Chance hat, besser zu werden, als die andern, welche wirklich vor jeder Bewirtschsaftungsmaßnahme erst im aktuellen Verordnungsdschungel nach schauen muss, ob das denn überhaupt noch so erlaubt ist!
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