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Führerschein-Änderung 2023

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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38 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Sickculture » Fr Jan 27, 2023 12:23

Was das wieder bringen soll?
Ich finde es schon lustig, dass wir innerhalb Deutschland keine einheitliche Regelung haben. Bestes Beispiel: Ich habe noch den alten Führerschein, den ich 2005 auf den Europäischen Führerschein umgeschrieben habe. Damals hatte ich mit Landwirtschaftlichen Maschinen noch nicht viel am Hut, bzw. unser damaliger Schlepper mit 25kmh und 50 PS kein Thema war. Ich habe die Klasse L frei. Eigentlich hätte mir damals die T-Klasse zugestanden, hätte aber im Umstellungszeitraum darauf reagieren müssen. Gefragt hat auch keiner, ob T notwendig wäre.
Jetzt haben wir einen größeren Schlepper mit 40kmh und ich würde gerne abundzu bei Landwirten aushelfen. Nach langem hin und her, habe ich im Netz was gefunden.

ich habe meine Frage bzgl. der Klasse T nochmals an die Bayr. Landwirtschaftskammer gerichtet, da diese letztes Jahr einen Artikel dazu veröffentlicht hat. Dazu bekam ich diese Antwort: "Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat bestätigt, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T aufgrund des § 6 Absatz 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) möglich ist. In Verbindung mit der Anlage 3 der FeV kann somit auch im Nachhinein die Klasse T beantragt werden."

Seitens Landratsamt dann die Info:
die Bestätigung, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T möglich ist, kam vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Digitalisierung. Das Bayer. Staatsministerium hat sich dieser Auffassung bislang nicht angeschlossen.Sollte sich Bayern der niedersächsischen Auffassung anschließen, werden wir Sie informieren.

Also in Niedersachsen kann man eine erworbene Fahrerlaubnis jederzeit ergänzen. In Bayern wohl nicht???
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Badener » Fr Jan 27, 2023 13:07

Wieso ist jemand der früher geboren ist berechtigt den T nachträglich zu erwerben? Ich empfinde das als Schikane, dass ich aufgrund meines Alters benachteiligt werde ;)
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Sottenmolch » Fr Jan 27, 2023 13:59

@Sickculture

Es wurde damals ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon unimogthorsten » Fr Jan 27, 2023 19:44

wir Alt-Führerscheininhaber wurden doch bei der Reform betrogen. Mit dem alten 3er durften wir LKW bis 7,5t und Anhänger mit Tandemachse- Achsabstand nicht mehr als 1m- bis zu einem Lastzuggesamtgewicht von 18,75t fahren. Durch die Zwangsumschreibung reduziert sich das Gewicht auf 12t. Bestandsschutz gibt es nicht. Durch Erweitung auf die beiden Klassen L und T ist es aber möglich einen 40t Lastzug mit bis zu 60km/h im LoF Einsatz legal zu fahren. Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus? Richtig, die EU
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Sottenmolch » Fr Jan 27, 2023 20:31

@Unimogthorsten

Die Zauberzahl hieß 79! Hat man bei der Umschreibung des alten Führerscheines nur beantragen müssen. (Bin mir aber fast sicher, dass es automatisch eingetragen wurde.)
Man muss nur ab 50 J. alle 5 Jahre zum Arzt und die Fahrtüchtigkeit bescheinigen lassen.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon MF-133 » Do Feb 02, 2023 14:51

Ich habe anno 2011 meinen alten Dreier umschreiben lassen. CE 79 wurde automatisch aufgenommen ( 18,75 to auf 3-4 Achsen, wenn Anhänger Einachser oder Tandemacher), T bis 60 km/h wurde auf Antrag und Nachweis des Bedarfs gewährt. Als Nachweis genügte die lof Betriebsnummer. Mir wurde damals gesagt "jetzt oder nie", das Angebot gibts nur beim Umschreiben.
Mein neuer Führerschein reichte also weiter wie der Alte. Da ich den CE 79 nie gebraucht habe, habe ich ihn Ü50 verfallen lassen.
MFG
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Südheidjer » Do Feb 02, 2023 16:11

Ich bin vor ein paar Jahren, ca. 4 Wochen vorm 50. Geburtstag, zur Führerscheinstelle des heimischen Landkreises gegangen zum Umschreiben meines alten Führerscheins Klasse 3.
Dem Mitarbeiter habe ich eine Liste an Führerschein-Klassen und Schlüsselzahlen vorgelegt, von denen ich meinte, daß diese mir zustehen würden. Er ist die Liste durchgegangen und hat nacheinander alle abgenickt. Klasse T bekam ich ohne Nachweis....ich weiß gar nicht ob wir überhaupt irgendein Wort drüber verloren haben (notfalls hätte ich es nachreichen müssen).
Die eine Klasse (ich müßte jetzt nachgucken, welche....diese eingeschränkten LKW-Klasse eben) ist dann mit dem 50. Geburtstag, also gut 4 Wochen später, wieder abgelaufen. Aber so habe ich sie jetzt mal im Führerschein gehabt. Ich hatte damals irgendwo gelesen, daß man diese Klasse dann mittels medizinischer Untersuchung später wieder reaktivieren kann.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon eifelrudi » Do Feb 02, 2023 21:19

@ UnimogThorsten
Das ist keine EU Regelung. Dort gibt es die Klasse T gar nicht. Klasse T ist eine deutsche, nationale Führerscheinklasse, die auch nicht in allen Ländern anerkannt wird wie auch die LoF - Sattelzugmaschine mit 60 km/h Begrenzung und Führerschein T. Wenn du Pech im Ausland hast bist mit so einer Kombi schon fast im Gefängnis ohne Gültigen CE, Fahrerkarte für Tacho und Module 95 obwohl du den so in Deutschland fahren darfst.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Englberger » Do Feb 02, 2023 21:31

eifelrudi hat geschrieben:Das ist keine EU Regelung. Dort gibt es die Klasse T gar nicht. Klasse T ist eine deutsche, nationale Führerscheinklasse,

Hallo,
hier in F braucht man gar keinen Schein ab 16 Jahren wenn man für einen L+F Betrieb fährt und unter 25kmh bleibt.Hab grad heute nachmittag gehört dass der junge Bauer mit dem eine Tochter mal liiert war, 130ha im Nachbardepartment gekauft hat. Und für den kleinen Bruder hat die Familie 160ha angrenzend gekauft.Der Kerle (Freund meiner Tochter)musste mit knapp 16 schon die 24to Strohplateaus von Bourges nach Montlucon fahren.Der kleine Bruder konnte als 12jähriger schon gut Teleskopic fahren.
Gruss Christian
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon 038Magnum » Do Feb 02, 2023 21:35

Südheidjer hat geschrieben:Ich hatte damals irgendwo gelesen, daß man diese Klasse dann mittels medizinischer Untersuchung später wieder reaktivieren kann.


Jein. Das Problem ist das "später". Wenn die Frist zur Wiedererlangung verjährt ist, musst du den Führerschein komplett neu machen. Bislang war ich der Meinung, dass die Frist zehn Jahre beträgt. Einem Feuerwehrkameraden haben sie im sechsten Jahr "Ruhepause" keine Reaktivierung zugesprochen.

Also rechtzeitig drum kümmern.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Owendlbauer » Fr Feb 03, 2023 9:00

@Magnum038
Ja ich glaub 5 Jahre sinds. Mein "Zweier" ist auch bald wieder zu verlängern...

@Engelberger
Ich find es auch belämmert, dass man in Sachen Verkehrs- und Führerscheinrecht (Hauptsache, der Schein schaut gleich aus) EU-weit keine einheitlichen Regelungen finden kann. Liegt aber daran, dass alle auf ihren Privilegien sitzen bleiben möchten und dann kommts drauf an, wer die stärkere Lobby hat. Z. B. in D ist das der TÜV, da braucht man ja nur mal als Beispiel nehmen, dass man die Führerscheinprüfungsgebühren jetzt im Voraus zahlen muss oder die unmögliche Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern mit deutscher Zulassung. In F dagegen verschaffen sich die Bauern ihr Recht und sitzen oft am längeren Hebel.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Thomas_28 » Fr Feb 03, 2023 10:27

Der ADAC hat das Thema auch aufgegriffen.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fuehrerscheinaenderungen-2023/

Ich hatte früher ohne Waldbesitz keinen Anspruch auf ein grünes Kennzeichen und nur Führerscheinklasse B, da gab es dann nur die Möglichkeit einen Traktor unter 3,5 to zul Gesamtmasse
zu kaufen oder eben einen größeren Traktor entsprechend abzulasten. Gerade in dem Gewichtsbereich kann man zusätzliche 750 kg sehr gut gebrauchen.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Hanny_509 » Sa Feb 04, 2023 7:29

@ Owendlbauer

Laut Fahrlehrer bei den letzten Modulen verfällt der C bzw CE wenn er nicht innerhalb von 2 Jahren verlängert wird und ist nach Ablauf länger 2 Jahre komplett neu zu machen.
Was ich persönlich auch ein starkes Stück finde.

Gruß Johannes
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon difra » Sa Feb 04, 2023 9:01

Die zwei Jahre galten bis vor einigen Jahren, jetzt sind es 5 Jahre.
Ist so und so blöd, weil viele nicht wissen, dass er komplett verfällt und der LKW Führerschein jetzt richtig teuer und aufwändig zu machen ist.
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Re: Führerschein-Änderung 2023

Beitragvon Sottenmolch » Sa Feb 04, 2023 12:57

Jeder weiß aber, dass alle 5 Jahre eine Tauglichkeitsuntersuchung zu machen ist und man ansonsten nicht mehr fahren darf. Also kann jeder die Untersuchung machen der den Führerschein behalten will!
Wer ihn nicht braucht, geht eben nicht zur Untersuchung. Verstehe hierbei das Gejammer nicht.
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