Was das wieder bringen soll?
Ich finde es schon lustig, dass wir innerhalb Deutschland keine einheitliche Regelung haben. Bestes Beispiel: Ich habe noch den alten Führerschein, den ich 2005 auf den Europäischen Führerschein umgeschrieben habe. Damals hatte ich mit Landwirtschaftlichen Maschinen noch nicht viel am Hut, bzw. unser damaliger Schlepper mit 25kmh und 50 PS kein Thema war. Ich habe die Klasse L frei. Eigentlich hätte mir damals die T-Klasse zugestanden, hätte aber im Umstellungszeitraum darauf reagieren müssen. Gefragt hat auch keiner, ob T notwendig wäre.
Jetzt haben wir einen größeren Schlepper mit 40kmh und ich würde gerne abundzu bei Landwirten aushelfen. Nach langem hin und her, habe ich im Netz was gefunden.
ich habe meine Frage bzgl. der Klasse T nochmals an die Bayr. Landwirtschaftskammer gerichtet, da diese letztes Jahr einen Artikel dazu veröffentlicht hat. Dazu bekam ich diese Antwort: "Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat bestätigt, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T aufgrund des § 6 Absatz 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) möglich ist. In Verbindung mit der Anlage 3 der FeV kann somit auch im Nachhinein die Klasse T beantragt werden."
Seitens Landratsamt dann die Info:
die Bestätigung, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T möglich ist, kam vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Digitalisierung. Das Bayer. Staatsministerium hat sich dieser Auffassung bislang nicht angeschlossen.Sollte sich Bayern der niedersächsischen Auffassung anschließen, werden wir Sie informieren.
Also in Niedersachsen kann man eine erworbene Fahrerlaubnis jederzeit ergänzen. In Bayern wohl nicht???