wastl90 hat geschrieben:Warum sind Abriss und Entsorgungskosten kein Aufwand der die Steuerlast senkt?
Rückbaukosten sind betrieblicher Aufwand der den Gewinn senkt, ob dadurch dann die Steuerlast sinkt, hängt von der individuellen Steuerlast ab.
Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 2:22
wastl90 hat geschrieben:Warum sind Abriss und Entsorgungskosten kein Aufwand der die Steuerlast senkt?
Welfenprinz hat geschrieben:
Der Restbuchwert des Gebäudes und die Abbruchkosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Gehört das Gebäude zum Privatvermögen kann es zu einer Einschränkung des Werbungskostenabzugs kommen, falls der Abbruch nur erfolgt, um das Grundstück verkaufen zu können. Wird das Gebäude nur teilweise abgerissen, gehört der anteilige Buchwert der alten Bausubstanz zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes.
die Abbruchkosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Privatvermögen) abzugsfähig......
Gehört das Gebäude zum Privatvermögen kannes zu einer Einschränkungdes
Werbungskostenabzugs kommen
das wäre dann geklärt,denke ich
Welfenprinz hat geschrieben:die Abbruchkosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben
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