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Genehmigung einer Maschinenhalle

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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37 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon holzer7 » Mo Apr 10, 2017 14:57

Hallo Forum,

Wenn das Thema in eine andere Kategorie gehört, bitte verschieben.
Ich beabsichtige den Bau einer Maschinenhalle zur Unterbringung meiner Maschinen (Traktoren, Kipper, Spalter usw.).

zu Meiner Situation:
- Ich bin im Außenbereich
- Landwirtschaft verpachtet

Fragen:
Wie groß darf ich wenn überhaupt genehmigungsfrei bauen? (privilegiertes Bauvorhaben)
Wie gehe ich bei einer Bauvoranfrage und Baugenehmigung vor?

Kann jemand dazu etwas berichten?

Gruß

holzer7
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon fendt59 » Mo Apr 10, 2017 16:58

In der Landesbauordnung von deinem Bundesland wirst Du fündig werden.Ohne Landwirtschaft wird es vermutlich sehr bescheiden werden.
Power to the Bauer,mit Fendt
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon Gollum » Mo Apr 10, 2017 16:59

Wenn verpachtet ist geht die priveligierung verloren soweit ich weiß, also nix mit genehmigungsfrei bauen.
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon Schuttler3005 » Mo Apr 10, 2017 19:30

[quote="babfe"....Dein Pächter (evtl. ein privilegierter Landwirt) braucht keine Scheune auf Deinem Grund???? ....[/quote]


Genau so hat´s einer bei uns im Dorf gemacht
Ne Wiese langfristig verpachtet und dann über den Pächter ne richtig schöne Scheune für seine Fahrzeuge drauf gebaut
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon T5060 » Mo Apr 10, 2017 20:37

Der begriff "Dienen" im §35BauGB sagt eindeutig, dass eine maschinenhalle des Verpächters nicht den verpachteten landwirtschaftlichen Flächen des Verpächters "dienen" kann.
Würde die Halle dem Pächter "dienen", dürftest du bauen.
Also keine Privilegierung nach §35 BauGB.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon holzer7 » Di Apr 11, 2017 7:00

Vielen Dank erstmal für die Kommentare.

Da werde ich wohl mit dem Landwirtschaftsamt, Gemeinde und Pächter über dieses Thema unterhalten.
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon toni1980 » Di Apr 11, 2017 8:11

Für was brauchst du die Maschinen wenn du alles verpachtet hast? In Bayern darfst als Landwirt genehmigungsfrei bis 100 m² bauen.
Besprich dein Bauvorhaben mal formlos mit dem Gemeinderat, die Bauvoranfrage ist kostenpflichtig.
Für das Baugenehmigungsverfahren brauchst du jemanden der bauvorlageberechtigt ist, also Architekt, Bauingenieur, Mauerermeister, Zimmerermeister, etc., der weiß dann auch was zu tun ist.
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon LUV » Di Apr 11, 2017 8:32

Einfach formlose Bauvoranfrage stellen und alles wird geklärt werden.... :klug:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon Badener » Di Apr 11, 2017 8:45

Mal ganz ehrlich,

@all die gerne eine Halle im Aussenbereich eine Halle/Unterstellmöglichkeit bauen wollen.

Ich erzähl euch jetzt mal wie das bei uns war. Zur Situation:

Betrieb ist angemeldet mit Wald- und Grünlandwirtschaft, Tierhaltung, wenn auch nur mit 8 GVE vorhanden. Wollten im Rahmen des Baurechts genehmigungsfrei auf unserem Grundstück eine Heuhalle bauen. Nicht so groß, ca. 100m² aber mit einem ordentlichem Dachüberstand und mittlerer Höhe von 5m. Soweit so gut. Wir also beim Baurechtsamt angerufen und gesagt, dass wir gerne privilegiert bauen würden. Das Baurechtsamt hat darauf hin gesagt, kein Thema, das Landwirtschaftsamt müsste uns nur die Privilegierung bestätigen. Wir haben uns dann schon gefreut und gedacht, dass sollte ja kein Thema sein, wir haben ja alles angemeldet und somit bestätigen die das auch ohne Probleme.

So weit so blauäugig. Wir auf dem Landwirtschaftsamt angerufen und gesagt was wir vorhaben. Der Kollege vom Amt hat dann gesagt, dass die eine Privilegierung so einfach nicht aussprechen, dann würde ja jeder etwas bauen wo es ihm gerade passt. Dazu sei eine Vorortkontrolle des Betriebs mit einer Darstellung des Bewirtschaftungskonzeptes nötig. :shock:

Ok, also wir den Kollegen eingeladen und der brachte gleich seine Kollegen noch mit. Waren also zu Dritt, haben einen Rundgang durch die bestehenden Gebäude gemacht und gezeigt, dass unsere Maschinen sowie das Heu unter Planen gelagert werden muss, da wir zu wenig Platz haben. Zudem wollen wir expandieren und haben Einnahmen aus Pensionspferdehaltung und Vermarktung unserer Tiere (Schafe). Das hat dann gefruchtet, aber es wurde gleich an Bedingungen geknüpft. Die Privilegierung wurde schlussendlich erteilt.

Lange rede kurzer Sinn, was ich damit sagen will ist, dass die Privilegierung zum Bauen im Aussenbereich (im übrigen kann nur ein Bauvorhaben privilegiert sein, nie ein Bauherr) extrem stark von der Betrieblichen Struktur abhängt und ob das Bauvorhaben in ein schlüssiges Betriebskonzept (der Betreib muss am Warenwirtschaftslauf teilnehmen) passt sofern dieses vorhanden ist. Übrigens - so ist meine Erfahrung - zählt der 3ha Kuhbauer mehr als Landwirtschaftlicher betrieb wie der 15ha Waldbauer. Wald zählt vor dem Landwirtschaftsamt kaum bis gar nicht. Dies kann sich zwar von Lwa zu Lwa unterscheiden (bei uns im Kreis gibt es 13800 Waldbesitzer) aber dennoch glaube ich, dass 95% der Anträge nicht durchgehen. Verabschiedet euch von dem Gedanken mit bisschen Wald oder einer Streuobstwiese eine Halle bauen zu dürfen. Stellt einen Bauantrag und baut im Innenbereich. Alles andere könnt ihr, so leid es mir tut, vergessen.

Und ganz ehrlich, wieso sollte auch ein 2ha Waldbesitzer eine Halle bauen dürfen? Da kann ich den Amtsschimmel gut verstehen.

Sorry die Wahrheit ist hart.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon KupferwurmL » Di Apr 11, 2017 15:03

wieso sollte auch ein 2ha Waldbesitzer eine Halle bauen dürfen


Warum nicht ? Wenn er Bedarf hat seinen Schlepper, Winde, Rückewagen und was weiß ich noch unterzustellen in einer Halle ?
Das klingt andernfalls wie : Nur wer kräftig Steuern zahlt darf das ....
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon LUV » Di Apr 11, 2017 15:38

Es geht einzig um die Definition des Begriffes "Landwirtschaft" im Sinne des Baugesetzbuches. Wenn die zuständige Behörde dieses deklariert dann ist es egal, wie viel man von was hat. Schwierig ist es aber über 2ha Wald einen Ertrag von mind. 50% aus landw. Erzeugung nachzuweisen....
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon T5060 » Di Apr 11, 2017 18:03

LUV hat geschrieben:Es geht einzig um die Definition des Begriffes "Landwirtschaft" im Sinne des Baugesetzbuches. Wenn die zuständige Behörde dieses deklariert dann ist es egal, wie viel man von was hat. Schwierig ist es aber über 2ha Wald einen Ertrag von mind. 50% aus landw. Erzeugung nachzuweisen....


LUV, die Gerichte haben anders definiert : Das Gebäude in seinem gesamten Umfang muss der Landwirtschaft "dienen" und die Landwirtschaft muss einen positiven Beitrag zum Famileneinkommen leisten.
Ich kann aktuell noch keine Aktenzeichen dranhängen, weil die Urteile entweder nicht veröffentlicht sind oder noch nicht rechtskräftig. Also es müssen so 6.000 € Gewinn pro Jahr vor Steuern mind. bei rauskommen.
Bei allen Rechenkünsten sind das mind. 30 ha Wald oder 20 Mutterkühe oder 20 ha Getreidebau.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Genehmigung einer Maschinenhalle

Beitragvon LUV » Di Apr 11, 2017 18:33

Wo siehst du genau einen Unterschied zu meiner Aussage?
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