Aktuelle Zeit: Fr Mai 10, 2024 3:10
yogibaer hat geschrieben:Hallo!
Eine Frage an Devian.
Warum darf deine KK-Waffe nur 2 Patronen im Magazin haben? Ist das eine automatische Waffe, denn wenn du eine manuelle Bewegung
duchführen mußt um die Waffe nach einen Schuß erneut zu laden ist es egal, wieviel Patronen das Magazin faßt. Es sind sicher einige
Tausend Repetierbüchsen und Pumpguns in Jägerhände.
mfG
Yogibär
"Halbautomatische Schusswaffen
bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung (bei Handfeuerwaffen meistens der Abzug) genau ein Schuss abgegeben und anschließend eine neue Patrone in den Lauf eingeführt wird. Beispiele: Selbstladepistole
Vollautomatische Schusswaffen
bei denen durch die einmalige Betätigung der Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können. Beispiele: Reihenfeuerpistole, Maschinengewehr "
www.wikipedia.de
„Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.“
WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
nasenwurzelsepp hat geschrieben:yogibaer hat geschrieben:Hallo!
Eine Frage an Devian.
Warum darf deine KK-Waffe nur 2 Patronen im Magazin haben? Ist das eine automatische Waffe, denn wenn du eine manuelle Bewegung
duchführen mußt um die Waffe nach einen Schuß erneut zu laden ist es egal, wieviel Patronen das Magazin faßt. Es sind sicher einige
Tausend Repetierbüchsen und Pumpguns in Jägerhände.
mfG
Yogibär
Devians Voere ist ein Halbautomat.
Hierzu sagt das Bundesjagdgesetz in § 19 („Sachliche Verbote“): „Verboten ist … auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen."
yogibaer hat geschrieben:Habe mich heute schlau gemacht und herausgefunden das es keine Blockade gibt sondern ein Magazin mit 2 Patronen Ladekapazität,
sodas dem deutschen Waffengesetz Genüge getan ist.
yogibaer hat geschrieben:Wenn er keinen Bedarf anmelden kann, bei Jägern oder Sportschützen ist der Bedarf vorgegeben, darf er keine gebrauchsfähige Schußwaffe egal welcher Bauart besitzen.
Bundesjagdgesetz §§ 2,19,23
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