Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage an die Jägerschaft!
Ich habe ein Gewehr geerbt (6mm Kleinkaliber). Das Teil ist so lange ich denken kann in unserer Familie. Mein Vater hatte eine Waffenbesitzkarte und hatte für das Gewehr seit ner Weile sogar einen Waffenschrank.
Nun da ich es geerbt habe und mich auf dem Landratsamt erkundigt habe sagte mir eine Dame ich müsste das Gewehr von einem Fachmann "blockieren" lassen.
Nun meine Frage:
Was heißt blockieren?
Ist das Gewehr dann für immer funktionsuntüchtig?
Lässt sich das wieder rückgängig machen?
Nicht das ich damit schießen will, aber wenn das Teil komplett hin ist, dann kann ich es auch gleich abgeben!
Ich wollte mich bei dem hier ortsansässigen Waffengeschäft erkundigen aber die haben seit gestern 3 Wochen Urlaub! (scheint gut zu laufen )
Vielen Dank im vorraus
Gruß Gummistiefler