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Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!!

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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36 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon The Judge » Do Jun 18, 2015 6:59

@grand-cayman:
Also ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Bauordnung der Bundesländer ab und hat nichts damit zu tun, ob es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung handelt. Schau einfach mal in der Bauordnung für RLP nach. Normalerweise wird im Anhang immer explizit aufgeführt, für welche Art von Bauwerken Genehmigungen erforderlich sind oder nicht.
Ob und wie viel Holz du bei privater Nutzung im Außenbereich lagern darfst, ist regional ebenfalls unterschiedlich. Da solltest du mal unverbindlich bei der für dich zuständigen Regionalbehörde (Stadt, Gemeinde, Landkreis) nachfragen, natürlich unverbindlich, ohne bestimmte Flurstücke oder Namen zu nennen.
Übrigens: Wenn du auf deinem Grundstück Holz für Freunde und Bekannte lagerst, könnte man theoretisch sehr wohl auch eine gewerbliche Tätigkeit implizieren, da du eine (Dienst-)Leistung anbietest, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Seven-fifty » Do Jun 18, 2015 7:50

Hallo, in die Runde,

ich bin mir nicht so sicher ob "Anfragen" -- egal ob "verbindlich oder unverbindlich" (Anfrage ist Anfrage und dazu gibt es dann auch eine "Antwort") -- an Behörden etc. das Beste sind.

"Geh´nicht zu deinem Herrn wenn du nicht gerufen bist!"

Letztlich ist´s doch so: auch in Behörden etc. sind "Menschen" mit all´ deren "menschlichen Eigenschaften". Was soll also nun so ein "armer Beamter/Angestellter" antworten wenn er nun doch so ganz konkret jemanden vor sich stehen hat der "fragt"? Im Zweifelsfalle wird er sich an seine "vorgesetzte Behörde" wenden (=Regierungspräsidium)................ natürlich schriftlich. Und damit hat dann der "Amtsschimmel" "Futter"..................

Ihr könnt sicher sein: je mehr "Anfragen" desto schneller wird der "Amtsschimmel" "wiehern". Und damit auch eine konkrete Menge "wiehern" -- die dann allerdings ganz bestimmt daran orientiert sein wird was absolut nicht in (irgendeiner) Landschaft als störend empfunden wird, deren Abdeckung dann auch ganz klar geregelt wird und und und und ...........

Wer unbedingt klare Regeln will............... soll ruhig "zu seinem Herrn gehen" -- aber dann auch nicht im Nachhinein jammern dass "wieder mal eine unnötige Regelung" ergangen ist.

Es sollte jede(r) froh sein wenn "kein Kläger" da ist und somit auch nichts "klar geregelt"(nachlesbar in juristischen Werken). Wobei anzumerken ist dass da schon was "geregelt" ist -- nur wird´s "nicht so heiß gegessen"/nachgeprüft etc.

Man sollte auch beim Holzlagern "die Kirche im Dorfe lassen" und wenn jemand meint dass es weitab vom Dorfe niemand stört wenn die Säge kreischt -- das sehen viele Menschen gerade andersrum: sie gehen aus dem Dorf raus um "in der Natur ihre Ruhe zu finden"............. und wenn dann an "jeder Ecke" des Waldes nicht nur während der Holzzeit im Winter "Krach gemacht" wird - muss man sich auch nicht allzu sehr über RE-aktionen wundern.

"Leute", wir haben es doch selbst in der Hand wie, wann und wie oft ............... es wird sich bestimmt niemand aufregen wenn z.B. Samstagmorgens gearbeitet wird, zu Zeiten des "Nachmittag- oder Abendspaziergangs" dann aber "Ruhe" herrscht (weil dann das Holz aufgestapelt wird :D ).

Immer schön "leben und leben lassen" -- dann ist "alles gut".

Viele Grüße
"Seven-fifty"
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon beihei » Do Jun 18, 2015 9:46

Da kann ich nur Seven-fifty zu stimmen , schlafende Hunde weckt man nicht. Ich kenne das: Der eine macht eine Anfrage beim Amt . Bekommt eine negative Aussage , ist verärgert darüber und zeigt dann mit dem Zeigefinger auf die Anderen , die seid Jahren ohne Probleme das so gehandhabt haben und schon fängt der Amtsschimmel zu wiehern. Das Ende vom Lied ist, alle sind verärgert- unter Umständen sogar Amtsmitarbeiter, weil Sie nur Arbeit und Ärger damit haben .

Grüße
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon joedel » Do Jun 18, 2015 14:41

Alles richtig, nur das sich die Bauordnungen ähneln und Außenbereich ein rotes Tuch für Gewerbe ist.Bei dem einen darf man evtl. 20 RM privat lagern, bei dem anderen evtl. 40. Und 700Ster, mein Gott, hätte ich die hier liegen gehabt würde ich wahrscheinlich gesiebte Luft atmen. Hier lagen ca. 120 Rm, sofort wurde die gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Wir hatten zum Glück Gewerbe angemeldet , sonst schaltet sich auch noch ruck zuck das FA ein, und je frecher Du wirst desto mehr Behörden melden sich. Und alle prüfen wogegen Du verstößt, da kommen Sachen zusammen da hast Du noch nix von gehört.
Noch nie Kraftstoff verschüttet, welches Kettenöl nutzt ihr bein zerkleinern? Tropft der Trecker, leckt der Spalter?Hmm, Bodenproben sind spannend, was man da so alles findet!
Mein Rat ist auch alles im ordentlichen Rahmen weiterzumachen, bis sich jemand meldet der was dagegen hat. Räumen kann man immer noch, evtl. gibts ne Geldbuße, wenn man lieb und einsichtig ist nicht. Geldbuße kann auch ganz schnell 5stellig sein, in der Regel sind es ein paar Hunderter. Je nachdem wie weit der Bogen gespannt wird.
Ach ja, mein legaler Holzplatz im Industriegebiet ist auch noch nicht geklärt, jetzt wird gefragt wo das Stammholz herkommt. Kommt es von Straßenrand wird es interessant. Je nachdem wie es eingestuft wird ist es gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall. Im ersten Fall sind 2t genehmigungsfrei, im letzten glaub ich 20t. Die sind schnell erreicht und Du hast den nächsten Schlamassel am Hals.
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Maschine1988 » Do Jun 18, 2015 14:55

Ich glaub dem Threat-Starter hats die Sprache verschlagen....
vorhandene Maschinen?
Genügend.
Ihr wollt doch auch noch Platz zum posten haben... ;-) :)
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Seven-fifty » Do Jun 18, 2015 15:07

Maschine1988 hat geschrieben:Ich glaub dem Threat-Starter hats die Sprache verschlagen....


Ja, wenn der Gute tatsächlich siebenhundert (!!!) Raum-Meter auf einem 50 Ar Grundstück lagert -- davon würde ich ja mal zu gerne Bilder sehen -- und dann noch ganz "lasch" fragt ob er denn nicht mit einem SSA noch mehr lagern könne.............. also da muss ich schon zugeben dass mir da fast die Worte fehlen.
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Jörg73 » Do Jun 18, 2015 15:26

Hallo, da es auch mich momentan betrifft, kann ich auch noch meinen Senf dazu geben. Auch ich muss meinen seit 11Jahren genutzten Lagerplatz (im Außenbereich) räumen. Hier in RLP braucht man zum lagern von Holz immer eine Baugenehmigung. Selbst das Lagern auf einer Wiese zählt dann schon als befestigte Fläche wo für die Baugenehmigung erforderlich ist, auch wenn man keine Gebäude errichtet. Hier ist es aber noch besser als bisher schon berichtet. Im Außenbereich geht nicht wegen der Baugenehmigung, im Innenbereich geht nicht wegen Lärm, also bleibt nur noch Industriegebiet. Dort kriege ich allerdings bei allen angefragten Gemeinden keine Fläche zu kaufen, weil der Flächenbedarf (ca. 0,5 ha) für nur einen Arbeitsplatz zu groß ist. Daher stehe ich gerade kurz vor dem Aus...
Grüße aus der West-Pfalz. Jörg
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Seven-fifty » Do Jun 18, 2015 17:40

@Jörg
Das tut mir sehr leid für dich und ich kann nachvollziehen dass momentan mit sehr viel Ärger für dich verbunden ist.

Könntest du so nett sein und noch einige "Daten" nachreichen - es wäre sicher nicht nur für mich interessant zu erfahren welchen Umfang deine Jahresproduktion hat, welche Mengen auf welchem Aussenbereich (du schriebst von Wiese aber wie groß) gelagert wurden und was (sofern dir dies überhaupt mitgeteilt wurde) "der Stein des Anstosses" für das behördliche "Einschreiten" war.

Wenn ich deine Aussage "0,5 ha für nur eine AK" richtig interpretiere arbeitest du alleine -- neben- oder hauptberuflich?

Alles Gute und viele Grüße
"Seven-fifty"
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon tuono9 » Do Jun 18, 2015 18:00

@seven-fifty
Mir ging es fast genauso wie Jörg.
Ich wurde zwar nicht von der Behörde von meinem alten Grundstück vertrieben, sonder von einigen Landwirten denen ich scheinbar ein Dorn im Auge war. Einer rief sogar bei mir an um mir zu erklären, dass das gelagerte Holz leicht brennen könnte.
Die Suche nach einem geeigneten Grundstüch gestaltete sich auch schwierig.
Die Stadt verkaufte mir kein Grundstück mit der Begründung,es wäre zu schade für mein Gewerbe.
Zu meinem Glück konnte ich aber von privat ein 3000m2 großes Grundstück im gleichen Gebiet kaufen.

Gruß
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon robs97 » Do Jun 18, 2015 18:20

Wie sich nach den letzten Einträgen wieder mal herausstellt :x

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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Kormoran2 » Do Jun 18, 2015 20:58

Leute, es gibt doch in jeder Gemeinde Industriebrachen, für die sich niemand findet, evtl. Gebäude abzureißen und belasteten Boden zu entfernen. Meistens sind die ehemaligen Firmen pleite und die Stadt hat das Gelände an der Backe. Da böte sich doch eine Zwischennutzung an bis dass irgendwann eine endgültige Lösung gefunden wird. Vielleicht könnte man da für ein paar Jahre unterkommen.
Außerdem finde ich es ziemlich ungehörig, eine Fläche zu verweigern, weil nur ein Arbeitsplatz dabei herausspringt. Immerhin zahlt dieser dort arbeitende Mensch seine Steuern und eine ganze Familie hängt vielleicht mit dran.
Noch ein Tip: eine Behördenanfrage kann ja auch deine Tante Lisbeth aus dem Nachbardorf stellen. Da lenkt man keine Behörden auf die eigene Spur.

Schönes Beispiel, wie man Behörden bis hin zum Richter wachrüttelt. Hat jetzt zwar nix mit Brennholz zu tun, aber so funktionieren Behörden! 114 Schwarzbauten entdeckt, weil einem Ehrlichen ein Bauantrag verwehrt wurde.

http://www.derwesten.de/wp/staedte/essen/schwarzbauten-im-visier-in-kettwig-droht-der-abrissbagger-id10792178.html
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon robs97 » Fr Jun 19, 2015 9:51

Kormoran2 hat geschrieben:Noch ein Tip: eine Behördenanfrage kann ja auch deine Tante Lisbeth aus dem Nachbardorf stellen. Da lenkt man keine Behörden auf die eigene Spur.


Wenn Tante Lischen nachfragt wird man sich das betreffende Grundstück evtl. doch genauer ansehen und der schlafende Hund ist trotzdem geweckt :roll: :roll:
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Birlbauer » Fr Jun 19, 2015 10:17

Also grundsätzlich habt Ihr drei eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die nur für den Eigenbedarf produziert. Ich unterstelle Euch keine Gewinnerziehlungsabsicht. Daher ist das ganze meiner Meinung nach eindeutig unter "Privatbedarf" zu sehen.

Mein Verständnis ist, wenn es vor Ort Beschränkungen gibt über die max. zulässige Privatlagermenge im Außenbereich, ist die vermutlich pro Grundstück, d. h. pro Flurstücksnummer bezogen. Wenn Du ein Stück hast, das aus zwei Flurstücken besteht (haben hier einen Bereich, da sind die Flurstücke nur 600 bis 700 qm groß ...), kannst Du ja locker die Menge zweimal nutzen. Zur Not pachtet einer von Euch dreien das zweite Grundstück, dann hast Du zwei Besitzer, die jeweils die "Freimenge" in Anspruch nehmen.

Ansonsten wie oben geschrieben: Wo keine Kläger, da kein Richter.
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Jörg73 » Sa Jun 20, 2015 21:53

Hallo Seven-fifty,
ich mache im Nebenerwerb ca. 600-700rm Brennholz, die Lagerfläche war bisher ein Grundstück im Außenbereich (knapp 1ha) (ca. 100m von der Bebauung entfernt), das unserer Familie schon seit ca. 50 Jahren gehört. Dort befindet sich auch ein Garten und 2 Fischweiher mit Forellen.
Ich betreibe das Gewerbe dort seit 11 Jahren.
Stein des Anstoßes war eine Anzeige eines Anwohners. Dieser hat beim Bauamt eine Anzeige wegen fehlender Baugenehmigung gemacht.
Diese ist im Außenbereich nicht zu bekommen, da ich als Forstbetrieb, der das Holz nicht von eigenen Flächen bezieht, nicht privilegiert im Sinne des Baugesetzbuches bin.
Dafür wären bei Forstwirtschaft ca. 50-60ha eigene Fläche erforderlich, der überwiegende Teil des Lebensunterhaltes müsst außerdem mit Forstarbeit erwirtschaftet werden.
Also, im Außenbereich ist der Lagerplatz nicht möglich, im Innenbereich auch nicht, da hier 55dB eingehalten werden müssen, außerdem gäbe es in unserer Gemeinde auch keine geeignete Fläche im Innenbereich. Das einzig legale wäre daher der Umzug in ein Gewerbegebiet, dort allerdings bekomme ich , wie schon geschrieben, keine Fläche zukaufen. Da ich den Betrieb nur im Nebenerwerb führe und nur ein Arbeitsplatz entsteht, ist den betreffenden Gemeinden die Fläche im Industriegebiet " zu schade", sie hoffen auf Firmen, die mehr Arbeitsplätze schaffen würden.
Es gibt noch eine Hoffnung, das wäre eine Fläche, die im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche eingetragen ist, allerdings noch nicht erschlossen ist, dort wäre der Betrieb möglich. Allerdings gibt es dort Probleme mit der Zufahrt, da der betreffende " geteerte Feldweg", der die Fläche erschließt, genau auf Höhe der Autobahnauffahrt (Abbiegespur) auf die Kreisstraße mündet, bekomme ich wahrscheinlich dort keine Zufahrt genehmigt. Das ganze liegt momentan beim LBM zur Prüfung. Eine andere Zufahrt gibt es dort nicht. Die betreffende Zufahrt wird allerdings von der Landwirtschaft seit je her ohne Probleme genutzt.
Da ich aber gewerblich mit meinem Traktor fahren würde, gelten dann andere Maßstäbe.
Wenn das mit der Zufahrt klappen würde, könnte der neue Holzlagerplatz über einen vorhaben bezogen Bebauungsplan genehmigungsfähig gemacht werden, dieses würde allerdings einen Zeitrahmen von ca. 1/2 bis 1 Jahr bedeuten.

Wenn das alles nichts wird, werde ich den Betrieb schließen müssen und die Maschinen verkaufen. :? :? :?

Die Entscheidung zur Zufahrt sollte noch vor der Ferienzeit erfolgen.

Grüße aus der West-Pfalz Jörg
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Re: Gewerblich Brennholz lagern auf dem Privatgrundstück ??!

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jun 20, 2015 22:25

Industriebrachen gibt es bei euch keine?
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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