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Gewerbliche Transporte über 3,5t

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon Jörg73 » Mi Feb 02, 2011 21:27

Hallo, war heute in ner Kontrolle der blau-silbernen Rennleitung, als erstes wollten sie kontrollieren, ob ich ein Digitales Kontrollgerät (DTCO) eingebaut hätte und auch benutze!
Mir wurde erstmal ganz warm............... hatte ich ehrlich gesagt noch nichts von gehört, daß man das für (in meinem Fall Mitsubishi L200 (2,8t ZGG) mit Humbaur Kipper (3t)) braucht.
Erstmal wurde von den Herrn Beamten behauptet, daß man das bei gewerblichen Fahrten immer braucht. Dann nach einem Blick in die Fahrzeugpapiere, stellte sich zum Glück heraus, daß mein Pickup mit Erstzulassung 03.2004 nicht unter diese Regelung fällt.
Fakt ist: Alle Nutzfahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung mit Zulassung ab dem 01.05.2006 müssen dieses "Digitale Kontrollgerät" eingebaut haben und auch benutzen. Hab ich noch mal Schwein gehabt := := :=

Wollte nur mal kurz informieren, zumindest mir war das Ganze nicht soo bekannt.

Grüße aus der West-Pfalz Jörg :klug:
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon Kormoran2 » Mi Feb 02, 2011 21:36

Jetzt weißt du auch, was die Blau-Silbernen jahrelang auf der Polizeischule in Münster-Hiltrup büffeln müssen. Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften....
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon bigbear250 » Mi Feb 02, 2011 21:41

Jörg73 hat geschrieben:Hallo, war heute in ner Kontrolle der blau-silbernen Rennleitung, als erstes wollten sie kontrollieren, ob ich ein Digitales Kontrollgerät (DTCO) eingebaut hätte und auch benutze!
Mir wurde erstmal ganz warm............... hatte ich ehrlich gesagt noch nichts von gehört, daß man das für (in meinem Fall Mitsubishi L200 (2,8t ZGG) mit Humbaur Kipper (3t)) braucht.
Erstmal wurde von den Herrn Beamten behauptet, daß man das bei gewerblichen Fahrten immer braucht. Dann nach einem Blick in die Fahrzeugpapiere, stellte sich zum Glück heraus, daß mein Pickup mit Erstzulassung 03.2004 nicht unter diese Regelung fällt.
Fakt ist: Alle Nutzfahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung mit Zulassung ab dem 01.05.2006 müssen dieses "Digitale Kontrollgerät" eingebaut haben und auch benutzen. Hab ich noch mal Schwein gehabt := := :=

Wollte nur mal kurz informieren, zumindest mir war das Ganze nicht soo bekannt.

Grüße aus der West-Pfalz Jörg :klug:


Das ist Deutschland !!

Danke für den hinweis
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon logger_phil » Mi Feb 02, 2011 21:46

Nabend zusammen,
wenn ich an das Etablissement der blau silbernen in Münster Hiltrup denke wird mir ganz schlecht...
Die sind seit letztem Frühjahr auf dem Gelände dabei die Bettenhäuser zu renovieren,ich musste da in dem Zuge letztes Jahr unseren Kettenbagger für Erdarbeiten hinbringen...
Zum einen alles super eng dort,nicht Tieflader tauglich,zum anderen meinte so ein Ausbilder mit seiner Truppe ein Exempel an meinem Transport und der Ladungssicherung statuieren zu müssen...
Die Truppe hats meinen Nerven dann erstmal richtig besorgt...
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon Markus K. » Mi Feb 02, 2011 21:57

und? hat er es geschafft, ein Exemplar zu stationieren? :mrgreen:
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon LKW-Stefan » Mi Feb 02, 2011 22:02

... ein digitales Kontrollgerät brauchst du nicht. Allerdings benötigst du einen Fahrtenschreiber.
Und ab 2014 die 35 Std. Weiterbildung gemäss Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz alle 5 Jahre
falls du ein Fahrzeug im gewerblichen Gütertransport ab 3,5to nutzt
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon logger_phil » Mi Feb 02, 2011 22:07

Oh ja und wie er das hat,das Ende vom Lied waren 3 Punkte in Flensburg und am Schluss noch die Belehrung,dass ich den Transport mit den Maßen ja garnicht bis dorthin fahren durfte weil die Straße dort (?zum roten Hügel?) ja überhaupt nicht in meiner Nrw Streckenfreigabe für Schwertransporte verzeichnet wäre...wenn ich aber nach dieser Streckenkarte gehen würde,müsste ich den bagger wie auch die Raupe bei den meisten Baustellen die letzten 10 Kilometer per Kette fahren,da ja die wenigsten Baustellen an geraden Bundesstraßen liegen,wie sie in dem Streckenverzeichnis stehen...ohne Worte!!!
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon Unimog 411 » Mi Feb 02, 2011 22:47

LKW-Stefan hat geschrieben:... ein digitales Kontrollgerät brauchst du nicht. Allerdings benötigst du einen Fahrtenschreiber...

Hallo Stefan,
ein Fahrtschreiber reicht bei gewerblichen Fahrten nicht aus. Es muss ein EG-Kontrollgerät sein.
Ein Fahrtschreiber zeichnet nur Zeit und Geschwindigkeit auf, aber keine Lenk- und Ruhezeiten.

Hallo Jörg,
hat Dein Pickup denn ein analoges Kontrollgerät? Wenn nicht muss Du für solche Fahrten ein digitales Kontrollgerät nachrüsten und auch nutzen.
Dazu kommt noch zwingend der Kartenführerschein, Fahrerkarte und ein Auswerteprogramm, da Du ja gleichzeitig der Unternehmer bist (davon gehe ich jetzt mal aus.
Weitere Info zum Thema findest Du im Verkehrsportal >>hier<<

Gruss
Lutz
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon LKW-Stefan » Do Feb 03, 2011 5:59

Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Stefan,
ein Fahrtschreiber reicht bei gewerblichen Fahrten nicht aus. Es muss ein EG-Kontrollgerät sein.
Ein Fahrtschreiber zeichnet nur Zeit und Geschwindigkeit auf, aber keine Lenk- und Ruhezeiten.


sorry, das hatte ich schon gemeint. Umgangssprachlich ausgedrückt! :lol:
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon Ford8210 » Do Feb 03, 2011 6:14

Nee bigbear250, das ist Europa. So einen Schwachsinn gab es vorher im Verkehrsrecht bei uns nicht. Erst seit die EU uns sagen darf und kann, was wir zu machen haben, seit dem kommen diese Stielblüten auf. Bestes Beispiel: In der StVZO wurde von §1-§15 die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr geregelt. Da war auch das Führerscheinrecht enthalten. Seit der EU-Harmonisierung im Recht gibt es diese Paragraphen nicht mehr und die StVZO fängt bei § 16 an. Damit aber jeder leichter verstehen kann, wer am Verkehr teilnehmen darf und welchen Führerschein er braucht, hat man eine Fahrerlaubnisverordnung ausgedacht, die jetzt -der Einfachheit halber- aus 75 Paragraphen mit Anhängen besteht. Na denn, Gesundheit!
Noch ein Beispiel: Nach deutschem REcht durfte ich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen fahren (Klasse 2). Ein Bus ohne Fahrgäste ist ebenfalls ein Fahrzeug über 7,5 Tonnen. Den durfte ich leer fahren. Wären Fahrgäste darin gewesen und ich wäre in eine Kontrolle gekommen, so wäre es bei einer Ordnungswidrigkeit mit 150,--DM Beteiligung geblieben (zuzüglich der Punkte in Flensburg). Jetzt -im Zeichen der EU- braucht man zum Führen eines Busses mit mehr als 14 Sitzplätzen den Führerschein D. Auch wenn keine Sau drinnsitzt. Und wer den Bus trotzdem fährt ohne im Besitz der Klasse D zu sein (auch wenn er die alte Klasse 2 besitzt) begeht eine Straftat. Mir ist asbsolut unklar, wieso es mir durch meinen Führerschein der Klasse 2 möglich war nach deutschem Recht den leeren Bus zu führen und ich das jetzt auf einmal nicht mehr kann. Das ist EU!

@Unimog 411
Stimmt nicht ganz. Ein Fahrtenschreiber zeichnet sehr wohl die Lenk- und Ruhezeiten auf. Vorausgesetzt, der Fahrer stellt die entsprechenden Knöpfchen am Fahrtenschreiber ein.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon MKemmerer » Do Feb 03, 2011 7:26

Naja dieser bürokratiewahnsinn is doch überall zu spüren...

Beispiel: Jemand der die Führerscheinklasse BE hat darf ein ein Mähdrescher fahren, egal wie groß, wie schwer und wie viel PS. Der Mähdrescher darf dabei nur nicht mehr als 32 kmh fahren.... Er dürfte aber keinen Traktor fahren der 70 PS hat und schneller wie 32 kmh läuft (die meisten laufen dann halt 40 kmh). Dafür braucht man wiederum den Führerschein Kl. T. Der Witz an der ganzen Sache ist ja.. ich kenne Leute die haben den Führerscheinkl. T und können soviel Traktor fahren wie eine Kuh ein Ei legt und Leuten die schon Jahrelang landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren und wissen was sie tun wirds verboten.... (Mein Führerschein Kl. T hat mich damals nochmal (wenn ich mich nicht irre) 600 EUR gekostet... dazu kamen dann natürlich noch 2500 EUROs für den BE)

Herzlich Willkommen in der Bürokratiewüste Deutschland im Land Europa
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon kaltifan » Do Feb 03, 2011 7:33

Ford8210 hat geschrieben:Nach deutschem REcht durfte ich Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen fahren (Klasse 2). Ein Bus ohne Fahrgäste ist ebenfalls ein Fahrzeug über 7,5 Tonnen. Den durfte ich leer fahren. Wären Fahrgäste darin gewesen und ich wäre in eine Kontrolle gekommen, so wäre es bei einer Ordnungswidrigkeit mit 150,--DM Beteiligung geblieben (zuzüglich der Punkte in Flensburg). Jetzt -im Zeichen der EU- braucht man zum Führen eines Busses mit mehr als 14 Sitzplätzen den Führerschein D. Auch wenn keine Sau drinnsitzt. Und wer den Bus trotzdem fährt ohne im Besitz der Klasse D zu sein (auch wenn er die alte Klasse 2 besitzt) begeht eine Straftat. Mir ist asbsolut unklar, wieso es mir durch meinen Führerschein der Klasse 2 möglich war nach deutschem Recht den leeren Bus zu führen und ich das jetzt auf einmal nicht mehr kann. Das ist EU!


Ist das wirklich so? Mit dem alten FSKl 3 darf ich doch auch bis 7,5 to fahren. Da hat sich doch nichts dran geändert oder :roll:

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke. Meine Tochter hat gerade den FS BE mit 17 gemacht. Da darf sie ja Gespann nur bis 3,5 to fahren oder ?
Da wirds ja mit Pick Up und Pferdeanhänger nix :?
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon hellboy1302 » Do Feb 03, 2011 7:35

Das wird nix da dein Pferdeanhänger eh auflaufgebremst ist muss deine Tochter noch nen Hängeführerschein machen.
Die EU bringt einfach nix gescheites zu Stande

Gruß Hell :twisted:
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon kaltifan » Do Feb 03, 2011 7:38

Sie hat ja BE gemacht. Das hat doch nichts mit gebremst oder ungebremst zu tun
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Re: Gewerbliche Transporte über 3,5t

Beitragvon hellboy1302 » Do Feb 03, 2011 7:39

A Sorry hab das E überlesen :-D
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