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Gewinnglättung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » Di Jul 10, 2018 22:21

CarpeDiem hat geschrieben:@marius,
deine Aufführungen in aller Ehren, aber die stockende Gewinnglättung hat nun bei allem Respekt, weder mit den Vieheinheiten noch der reduzierten Ammoniakemission irgend etwas zu tun.


Datu muss man meinen Beitrag verstehen. Als Alternative zur Gewinnglättung, die bedingt nur Kleinbetrieben mit Buchführung und EÜR was bringt, hab ich eben diesen Kleinbetrieben die 13a Gewinnermittliung ( ohne Gewinnglättung ) als relativ gute Alternative nahegelegt, worüber sie nachdenken könnten.
Natürlich gehört zur steuerlichen Empfehlung 13a auch dazu, bei 13a dann schon auch die Nachteile zu nennen was mit der neuen Düngeverordnung ab 2018 zusammenhängt.
Aber es stimmt. Meine geannten betriebsbedingten Nachteile von § 13a haben mit steuerlichen Gewinnglättug in diesem Thread wiederum nichts zu tun.
Dazu hätte ich dann wohl einen eigenen Thread im Forum eröffnen müssen.
marius
 
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon Grimli » Mi Jul 11, 2018 8:34

aber die Auswirkungen wird man doch wohl gegeneinander aufrechnen dürfen !

Für den Familienbetrieb mit Milchkühen mit 19 ha, stünden bei 40 GV halt je nach Rechnnung den 1200 € Steuerersparnis in jedem Fall erst mal gewinnmindernd im vergleich zu den Vorjahren
bei 30 Kühen und 10 Rindern (das wenigste was man so als Remontierung annehmen kann) mit >10.000-12.000 kg Milch -> 197 kg N pro/ha -> 27 kg Überschuss/ha *19 ha und 4,5 kg N/qm -> 114 qm Gülleabgabe
114 qm Gülleabgabe*15 €/qm = 1710 € Kosten entgegen.
Ohne Jungvieh erhöht sich der Überschuss noch auf 290 qm und Abgabekosten von 4350 € !
Hab dabei noch die alten Werte für Stickstoffverluste angenommen und das die 170 kg N Betriebsübergreifend und nicht Schlagbezogen anfallen dürfen.

Als Deckungsbeitrag für die 54.0000 € müsste nun jede Kuh im Beispiel :
Alt mit 30 Kühen : 1800 € liefern
Neu mit Steuerersparnis und höheren Umweltauflagen Düngeverordnung und 30 Kühen : 1817 € liefern

Neu mit Steuerersparnis und höheren Umweltauflagen Düngeverordnung und 40 Kühen : 1428 € liefern
Deckungsbeitrag für jährlich 10 Färsen Zukauf (vornehmlich eigene Arbeit) müsste dann noch mal so mit 100 € Kosten drauf kommen.

Mit nur 7000-9000 Liter Milch lass ich mal raus dann steigt der notwendige Gewinnansatz pro Liter Milch von 11 Cent/kg auf über 20 -25 Cent pro Kg Milch !
Und die 54.000 € sind ja eigentlich selbst bei 19 ha Fläche als Gewinn noch zu wenig ! Vollkosten dürften bei über 60- 70 Tausend liegen
Grimli
 
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon Manfred » Mi Jul 11, 2018 8:51

13a passt halt auch wieder nur für Betriebe, die sehr intensiv auf kleiner Fläche produzieren.
Fast (?) alle anderen zahlen dabei drauf.

Es wäre schon irgendwie wünschenswert, diesen ganzen Sonderregelungs-Scheiß abzuschaffen und die Betriebe lieber durch einen deutlichen Bürokratieabbau zu entlasten.
Aber ein solcher ist ja im Traum nicht abzusehen.
Die ganzen "Umwelt"-NGOs werden es auch in den nächsten Jahren nicht schaffen, ihre Scheuklappen abzulegen und deshalb faktisch weiter dafür kämpfen, die kleinen Betriebe durch immer höhere Kosten auszurotten und dadurch immer größere, monotonere Strukturen zu erzwingen.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » Mi Jul 11, 2018 17:09

Wobei man sagen muss wenn man bei 13a wegen der 170 kg N Regel nur noch rund 40 GV halten kann, also ca 30 Kühe und 15 Rinder, sowas sind doch heute nur noch kleine Spielzeugbetriebe.

Damit lassen sich doch kaum noch die Ausgaben decken da die Kosten jedes Jahr weiter ansteigen.

Und auch bei 13a muss ja immer ein Gewinn versteuert werden.

Für ganz wenige Betriebe wie den 30 Kuhbetrieb kann sich das vielleicht noch rechnen weil er zudem noch Steuerberaterkosten spart mit 13a.

Jetzt aber gewug mit 13a hier sonst beschwert sich CarpeDiem.

Macht ihr hier mal mit Gewinnglättung weiter. :mrgreen:
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon CarpeDiem » Mi Jul 11, 2018 19:19

marius hat geschrieben:Jetzt aber gewug mit 13a hier sonst beschwert sich CarpeDiem.


ich beschwere micht mitnichten, sondern nehme uns alle in vorauseilender Vorsorge vor den Mods in Schutz, den wir wissen ja mittlerweile, mit denen ist nicht zu spassen!! Wenn die dann noch erschwerend, Politik, gar Geschreibe gegen die Obrigkeit wittern, ist der Ofen sofort aus.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » Mi Jul 11, 2018 20:26

Der Einwand das hier das Thema 13a nichts zu suchen hat, war und ist ja vollkommen in Ordnung.

Ich wollte nur ein paar negative Punkte ansprechen weil ich 13a als alternative der Gewinnglättung für Kleinbetriebe ins Spiel gebracht habe. Hatte also nur indirekt mit dem Thema was zu tun.
Und diese negativen Punkte kommen erst ab 1.1.2018 zum tragen ( neue Düngeverordnung 2018 - weniger GV bei 20 ha ) das dürften viele noch garnicht registriert haben. ( Höhere N Auscheidungen - 170 kg N ) nur deshalb hab ich das angesprochen.

Grimli hat geschrieben:Hab dabei noch die alten Werte für Stickstoffverluste angenommen und das die 170 kg N Betriebsübergreifend und nicht Schlagbezogen anfallen dürfen.



Die N Ausscheidungen wurden wie gesagt ab 1.1.2018 deutlich erhöht besonders bei höheren Milchleistungen laut unserem Rundbrief des Erzeugerings den ich immer noch erhalte. Muss also der13a Betrieb ab 2018 noch mehr Gülle als bisher verschenken bei limitierter Fläche - max. 20 ha.

Sei es drum. Nun ebenfalls mein Rat, die User sollen sich hier nun wieder ausschliesslich über ihre Gewinnglättung unterhalten, da zum Thema 13a was ich unnötig eingeworfen habe, doch mehrere Beiträge geschrieben wurden.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » Mi Jul 11, 2018 22:45

Rantanplan hat geschrieben:Meine Frage um Gewinn/Tarifglättung im Eröffnungspost hab ich mir ja mittlerweile selbst beantwortet.

Ob, wann und ob sie komnt ist ja seit vielen Monaten eh jedem klar.
Den Rest zur Gewinnglättung hab ich dir beantwortet und sogar extrem ausführlich mit Beispielen, so ausführlich das es sogar Hinterwäldler wie der TE auch verstehen sollten.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Do Jul 12, 2018 8:50

Hier wird über die völlig falsche Zielgruppe diskutiert.

Die Gewinnglättung ist für die sogenannten "Zukunftsbetriebe" gedacht. Also so 200 bis 500 Kühe. Die können bei einem schlechten MIlchpreis von 25 Cent, hohen Abschreibungen, hohen Pacht und Lohnkosten schon mal einen satten Verlust einfahren. Dann zahlt der bei einer Gewinnglättung dann evtl. keine Steuern, weil er in einem Jahr 500 000 Euro Verlust gemacht hat und im anderen 500 000 Gewinn. Ohne Gewinnglättung müsste er das Gewinnjahr mit 500 000 Euro dann voll versteuern und vom Verlustjahr hat er keine Steuerersparnis.

Weil aber landwirtschaftliche Betriebe das zu versteuernde Einkommen aus 2 Wirtschaftsjahren ermitteln, müsste die Gewinnglättung schon über 3 oder 4 Jahre gehen.

So schauts doch aus!
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon Lonar » Do Jul 12, 2018 12:10

Nicht vergessen das man dann bei wenig Liquidität einiges an Land verscherbeln kann zu einem moderaten Steuersatz. Das wird die Banken und Landgrabber freuen, weil man die kranke Kuh lange weiter melken kann. :-)
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » Do Jul 12, 2018 12:57

Lonar hat geschrieben:Nicht vergessen das man dann bei wenig Liquidität einiges an Land verscherbeln kann zu einem moderaten Steuersatz. Das wird die Banken und Landgrabber freuen, weil man die kranke Kuh lange weiter melken kann. :-)


Leider ja.
Das Problem bei den Landwirten ist weniger das mal eine Kuh krank ist, sondern das das gesamte System Landwirtschaft extrem
" kränkelt ".

Allein wenn man von den Behörden den seit Jahrzehnten propagierten Begriff hört : " wachse immer weiter oder weiche " erinnert das an ein Krebsgeschwür.
Wobei sie aber Recht behalten haben. Kleine und mittlere Betriebe hören weiter auf, große Zukunftsbetriebe wachsen weiter.
Nur mus man halt welche finden die hier noch mitmachen.
Gerade von der jungen Generation werden es immer weniger.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon wastl90 » Do Jul 12, 2018 14:24

Lonar hat geschrieben:Nicht vergessen das man dann bei wenig Liquidität einiges an Land verscherbeln kann zu einem moderaten Steuersatz. Das wird die Banken und Landgrabber freuen, weil man die kranke Kuh lange weiter melken kann. :-)

Das ist jeden selbst überlassen ob und wann er verkauft. Selbst schuld wer es macht.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » So Jul 15, 2018 15:30

Bei eurem Gewinnglättungsthread ist ja auch tote Hose wie ich sehe.

Dann doch noch was sinnvolles was man wissen sollte :

marius hat geschrieben: neue Düngeverordnung 2018


Apropo.
Hier aus unserem letzten ER Schreiben die aktuellen Geldstrafen ab 2018 der neuen Düngeverordnung :

Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten

Einführung eines abgestuften Systems mit Geldbußen:
• bis zu 10.000 €, wenn Aufzeichnungspflichten verletzt
wurden
• bis zu 50.000 €, z. B. bei Düngebedarfsüberschreitung,
Verstoß gegen Aufbringungsvorschriften an Gewässern,
Nutzung nicht zulässiger Aufbringungstechnik, Verstoß
gegen Vorlage- und Beratungspflichten
• bis zu 150.000 €, bei Verstoß gegen Aufbringungsverbot
auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen
oder schneebedeckten Böden, bei Verstoß gegen
Sperrzeiten oder bei Verstoß gegen nicht ausreichende Lagerkapazitäten


Lonar hat geschrieben:Nicht vergessen das man dann bei wenig Liquidität einiges an Land verscherbeln kann zu einem moderaten Steuersatz. Das wird die Banken und Landgrabber freuen, weil man die kranke Kuh lange weiter melken kann. :-)


Was bei o.g. Geldbussen dieser Höhen durchaus dem ein oder anderem Landwirt passieren kann.... :mrgreen:

Da kommt eine Alkoholfahrt bei 3 Promille mit dem Auto oder das überfahren mehrer roter Ampeln deutlich günstiger. :lol:
Zuletzt geändert von marius am So Jul 15, 2018 15:41, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon T5060 » So Jul 15, 2018 15:40

Haben wir irgendwo noch einen Job für Marius an einer Bußgeldstelle oder bei der Steuerprüfung ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Gewinnglättung

Beitragvon marius » So Jul 15, 2018 15:44

Ich muss ja als Hobbybauer selber aufpassen das ich nicht unter die Räder komme.
Aber ohne Tierhaltung und ohne Gülle ist man schon mal aus dem Gröbsten raus.

Wobei ich die genannten gestaffelten Geldbussen aus meiner Portokasse bezahle.
Im schlimmsten Fall müßte ich halt ein paar % meines Öldepots verkaufen.
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Re: Gewinnglättung für Alle

Beitragvon adefrankl » Mo Jul 16, 2018 21:39

CarpeDiem hat geschrieben:@Rantanplan,
@Marius,
die Gewinnglättung ist aber eine Forderung des BV und reiht sich damit nahtlos in die Politik des BV ein, für die Lw jeweils in allen gesellschaftlichen Bereichen einen Sonderweg zu reklamieren. Landwirtschaftliche Belange sind in den höheren Etagen der Finanzleute nicht sonderlich angesehen, da immer über die politische Schiene versucht wird, die Dinge so hinzubiegen, wie es den Wünschen des Berufsstandes entspricht. Da darf dann durchaus die Sieben gerade sein.

Der Fehler ist eigentlich die Sonderregelung. Angebracht wäre eine Gewinnglättung eigentlich für alle Steuerzahler. Denn letztendlich kommt es doch auf das gleiche raus ob ein Landwirt in einen Jahr eine Super Ernte hat (Produkt aus Ertrag und Preis) und in anderen eine Missernte, oder ein Selbständiger einmal super Geschäfte macht, ja vielleicht da den Auftragmit vilen Vorarbeiten im Vorjahr abrechnet und im anderen Jahr nichts läuft oder ein Arbeiter/Angestellter inmal Super verdient und im anderen Jahr arbeitslos ist oder sich fortbildet.
Und auch mit den drei Jahresblöcken ist doch Quatsch. Die Mittelung könnte man ja fortlaufend machen (da wären dann noch einige Details festzulegen, aber es macht keinen Sinn hier darauf einzugehen).
Vielleicht sollte man sich bei solchen Sachen doch mehr Verbündete suchen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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