CarpeDiem hat geschrieben:@marius,
deine Aufführungen in aller Ehren, aber die stockende Gewinnglättung hat nun bei allem Respekt, weder mit den Vieheinheiten noch der reduzierten Ammoniakemission irgend etwas zu tun.
Datu muss man meinen Beitrag verstehen. Als Alternative zur Gewinnglättung, die bedingt nur Kleinbetrieben mit Buchführung und EÜR was bringt, hab ich eben diesen Kleinbetrieben die 13a Gewinnermittliung ( ohne Gewinnglättung ) als relativ gute Alternative nahegelegt, worüber sie nachdenken könnten.
Natürlich gehört zur steuerlichen Empfehlung 13a auch dazu, bei 13a dann schon auch die Nachteile zu nennen was mit der neuen Düngeverordnung ab 2018 zusammenhängt.
Aber es stimmt. Meine geannten betriebsbedingten Nachteile von § 13a haben mit steuerlichen Gewinnglättug in diesem Thread wiederum nichts zu tun.
Dazu hätte ich dann wohl einen eigenen Thread im Forum eröffnen müssen.