adefrankl hat geschrieben:CarpeDiem hat geschrieben:@Rantanplan,
@Marius,
die Gewinnglättung ist aber eine Forderung des BV und reiht sich damit nahtlos in die Politik des BV ein, für die Lw jeweils in allen gesellschaftlichen Bereichen einen Sonderweg zu reklamieren. Landwirtschaftliche Belange sind in den höheren Etagen der Finanzleute nicht sonderlich angesehen, da immer über die politische Schiene versucht wird, die Dinge so hinzubiegen, wie es den Wünschen des Berufsstandes entspricht. Da darf dann durchaus die Sieben gerade sein.
Der Fehler ist eigentlich die Sonderregelung.
Naja.
Damals war der Aufschrei wegen schlechter Preise groß. Dann wurde halt was beschlossen ( Gewinnglättung ) was aber kaum einem was bringt.
Die Großbetriebe denen es was bringen soll haben noch Biogas, jede Menge PV, und weitere Standbeine.
Sprich, auch wenn der Milchpreis schlecht ist und sie mit Kühen mal ein Jahr kaum was verdienen, kommen die immer noch in den Spitzensteuersatz ( ledig über 54 000 Euro ) aufgrund ihrer weiterer Einnahmen.
Und wie oben schon beschrieben, bringt die Glättung dann nichts.
Und sowas wird gerne durchgewunken. Zum einen kann sich den BV und Politik profilieren, zum anderen bringt es eh kaum was, wenige Einzelfälle ausgenommen. Aber so sind alle zufrieden...
Wobei man sagen muss, ledig bei 54 000 zu versteuernder Gewinn beginnt bereits der Spitzensteuersatz. Aber dieser Gewinn ist für einen Betrieb schon die absolute Untergrenze wenn er überhaupt überleben will. Also von Reichtum keine Spur trotz hoher Abgabenlast