"Das Landgericht in Frankfurt/Oder spricht einem Imker rund 14 500 Euro Schadenersatz zu. Er musste mehr als eine halbe Tonne Honig vernichten, weil dieser zu stark mit Glyphosat belastet war."
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.5605859
Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 5:33
Fassi hat geschrieben:Ein Grund mehr keine Imker auf seinen Grundstücken zu dulden und möglichst auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke davon zu überzeugen.
Agrarheute hat geschrieben:Bienenstöcke waren deutlich erkennbar
Nach Angaben des Pressesprechers beziehe sich das Urteil auf den vorliegenden Einzelfall. Es handle sich nicht um eine allgemeine Entscheidung, weshalb es auch keine Signalwirkung für andere konventionelle Landwirte und Imker gebe. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei gewesen, dass die Bienenstöcke für den Landwirte gut erkennbar waren.
Daher müsse auch künftig nicht jeder Landwirt mit Bienenflug rechnen und nicht jeder Imker müsse über seine Bienenstöcke informieren, so der Pressesprecher. Das Urteil habe keine Auswirkungen auf die bisherige gute fachliche Praxis.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zosse hat geschrieben:
"Das Landgericht in Frankfurt/Oder spricht einem Imker rund 14 500 Euro Schadenersatz zu. Er musste mehr als eine halbe Tonne Honig vernichten, weil dieser zu stark mit Glyphosat belastet war."
langholzbauer hat geschrieben: der nicht mal zwischen mein und anderer Leute Eigentum unterscheiden kann?
Fassi hat geschrieben:Ein Grund mehr keine Imker auf seinen Grundstücken zu dulden und möglichst auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke davon zu überzeugen.
Fassi hat geschrieben:Ein Grund mehr keine Imker auf seinen Grundstücken zu dulden und möglichst auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke davon zu überzeugen.
T5060 hat geschrieben:Du fährst legal mit einem verkehrstüchtigen Auto und einem sorgsamen Fahrer auf der Straße und ein Imker wirft sich vor dein Auto und das Auto soll jetzt den Imker bezahlen.
Während der Landwirt auf seinem Privatweg fuhr, war der Imker weder auf seinem Privatweg, auf dem Bürgersteig noch auf einem Zebrastreifen.
Hätte der Imker bei JKK den gleichen Anspruch ?
Südheidjer hat geschrieben:Mich macht etwas die Höhe des Schadensersatzes stutzig. 40 kg Wachs zu vielleicht je 30,- Euro / Kilo sind üppig kalkuliert 1500 Euro. Bei den 500 kg Honig (Robinie) gehe ich davon aus, daß die noch nicht abgefüllt waren. Wenn man dann 10,- Euro/ Kilo annimmt, dann landet man mit dem Wachs zusammen bei ca. der Hälfte, also gut 7000,- Euro.
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